Winterpause

  • Winterpause
     myself
      schrieb am Dienstag, 29. Juni 2010
    hy,

    falls sich jemand mit dem A-schein auskennt...

    Wisst ihr, wann FS normalerweise Winterpause machen? Also in der Zeit, in der kein Motorradunterricht stattfindet oder ist das verschieden?

    LG
  • Thema
    Re: Winterpause
    Autor
      Peg
      schrieb am Dienstag, 29. Juni 2010
    Text

    Bei uns (Niederrhein) gibt es keine Daten, die den A-Unterricht gefährden. Das tut einzig die Witterung.

    Natürlich kann es auch im Dezember sonnige Tage mit 7°C geben, bei der die pP kein Problem wäre.

    Das Problem fängt da an, wenn die pP an einem Tag stattfinden soll, an dem der Schnee liegt und sich Prüfer und FL einig sind, dass eine pP bei der Witterung nicht möglich ist.
    Denn der TÜV hat uU Monate in seinem Kalender, die zur Zahlung verpflichten.
    Das Risiko geht dann der Prüfling ein.

    Anders als bei pPs im Mai, wo es "junge Hunde schüttet".
    Da würde die pP uU auch nicht gefahren, aber die pP-Gebühr fürs nächstemal vergütet.

    Sprich das Problem bei deinem FL an.
    Er kann seine Regeln für seinen FS-Betrieb bestimmen.
    Wenn er eine Ausbildungspause macht, dann ist es sein Ding.
    Zumal der Winter im tiefsten Bayerischen Skigebiet nicht unbedingt mit dem vom Niederrhein verglichen werden kann.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Winterpause
    Autor
      myself
      schrieb am Dienstag, 29. Juni 2010
    Text
    hmm, achso. ok.
    Danke :-)

    Bei mir wär´s Gebiet Bayern rum.

    Ich werd halt echt mal ´beim FL nachfragen müssen, dachte nur, vllt. ist es irgendwie einheilich geregelt oder so. Hab ich irgendwo mal aufgeschnappt...

    Thx nochmal


    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Winterpause
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Mittwoch, 30. Juni 2010
    Text
    Hallo,

    Winterpause ist, wenn das Wetter und die Straßenverhältnisse eine sichere Ausbildung nicht zulassen (betrifft nur die Fahr- und nicht die Theoriestunden). Oder wenn die Fahrschulmotorräder nicht zugelassen sind. Ich kenne viele Fahrschulen, die ein Saisonkennzeichen von März bis November haben.
    Für den TÜV München gilt: Wenn du zwischen dem 15. Dezember und dem 15. März zur Prüfung angemeldet bist, die aber nicht stattfinden kann, musst du die TÜV-Gebühr trotzdem zahlen. Außerhalb dieses Zeitraums wird sie dir für den nächsten Termin gutgeschrieben.

    Viele Grüße
    Kirsten

    Auf den Beitrag antworten


Lernen Sie mit dem Online-Lernsystem ab 5,99 € online und mobil für die Theorieprüfung!
Hier klicken!
Fahrschule.de Führerschein 2024 Logo

Fahrschule.de 2024

Theorie-App für alle
Führerscheinklassen.

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo
Fahrschule.de Führerschein Lite Logo

Fahrschule.de Lite

Die kostenlose
Testversion der App
Fahrschule.de 2024

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo