Wihtige Zahlen,die bei der Theorieprüfung helfen!!!
Anne-Sophie
schrieb am Mittwoch, 13. Februar 2008
Wichtige Zahlen für den Führerschein:
Profiltiefe (mind.): 1,6 mm
Ladung darf nach vorne herausragen: ab einer Höhe von 2,50m
Mindestgeschwindigkeit Autobahn: 60 km/h
Halten/ Parken innerorts Bahnübergang: 5 m vor Andreaskreuz
Halten außerorts Bahnübergang: 50 m vor Andreaskreuz
Parken vor Kreuzungen/ Einmündungen: 5 m
Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen: 0-22 Uhr
Innerorts freie Fahrstreifenwahl: bis 3,5 t
Parken vor und nach Haltestellenschildern : 15 m
Mindestabstand beim Halten vor verdeckten Ampeln, Andreaskreuz und Schildern : 10 m
Abstand beim Parken von der Fahrstreifenbegrenzung: 3 m
LKW (3,0 t) + Anhänger Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn/Landstraße : 80km/h
PKW + Anhänger Höchstgeschwindigkeit auf Autobahn/Landstraße : 80 km/h
Mindestgeschwindigkeit auf Autobahnen: 60 km/h
Höchstgeschwindigkeit PKW’s mit Schneeketten: 50 km/h
Halten an Bushaltestellen: nicht länger als 3 mins.
Mindestabstand von Fußgängern: 1,50 m
Klasse B: 1 Anhänger (höchstes Gesamtgewicht 3,5 t)
Höchstgesamtmasse Gehwege: 2,8 t
Hauptuntersuchung: 2 Jahre(außer Neuwagen =3 Jahre)
Abgasuntersuchung: alle 2 Jahre
Höchste weite Fahrzeug: 2,55 m
Höchstzulässige Höhe: 4 m
Einzelfahrzeug zulässige Länge: bis 12 m
Zulässige Länge mit Hänger: 18 m
Kennzeichnung nach hinten ragender Ladung: ab 1 m
Kennzeichnung zur Seite überragender Ladung: 0,4 m
Abstand Leitpfosten Autobahn/Landstraße: 50 m
Wann darf man Nebelschlussleuchte benutzen: max. 50 m sichtweite
Abstand Parken vor Kreuzungen und Einmündungen: 5 m
Max. Geschwindigkeit Verkehrsberuhigter Bereich: 7 km/h
Höchstgeschwindigkeit geschlossener Ortschaft: 50 km/h
Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaft: 100 km/h
Höchstgeschwindigkeit bei Nebel und Sichtweite unter 50 m : 50 km/h
Richtgeschwindigkeit Autobahnen: 130 km/h
Freie Fahrstreifenwahl: bis 3,5 t
Länge Reaktionsweg bei 10 km/h : 3 m
Länge Reaktionsweg bei 50 km/h: 15 m
Bremsweg bei 50 km/h: 25 m
Anhalteweg bei 50 km/h: 40 m
Reaktionsweg bei 100 km/h: 30 m
Bremsweg bei 100 km/h: 100 m
Anhalteweg bei 100 km/h: 130 m
Max. länge Anhalteweg bei Sichtweite von 50 m auf einer unübersichtlichen und engen Straße: 25 m
Max. länge Anhalteweg bei 80 m Sichtweite: 40 m
Verdoppelung der Geschwindigkeit: 4-mal so lang ist der Bremsweg
Abstand vorbeifahren parkendem Auto: 1 m
Überholen Zweiradfahrer : 1,5 m
Abstand PKW in der geschlossenen Ortschaft: 3 PKW-Längen
Bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h Abstand (2 Sekundenregel): 60 m
Bei einer Länge von 7 m eines Fahrzeuges: es muss so viel Abstand gehalten werden, dass ein überholendes Auto einscheren kann
Max. Abstand beim Abschleppen: 5 m
Faustregeln:
Reaktionsweg:
(Geschwindigkeit : 10) x 3
Bsp.: bei 50 km/h= 50:10 x 3 = 15 Meter
Bremsweg:
(Geschwindigkeit : 10) x (Geschwindigkeit : 10)
Bsp.: bei 50 km/h= 50:10 x 50:10= 25 Meter
Anhalteweg:
Reaktionsweg + Bremsweg
Bsp.: bei 50 km/h= 30 + 25= 40 Meter
Gefahrenbremsung: Bremsweg : 2
Profiltiefe (mind.): 1,6 mm
Ladung darf nach vorne herausragen: ab einer Höhe von 2,50m
Mindestgeschwindigkeit Autobahn: 60 km/h
Halten/ Parken innerorts Bahnübergang: 5 m vor Andreaskreuz
Halten außerorts Bahnübergang: 50 m vor Andreaskreuz
Parken vor Kreuzungen/ Einmündungen: 5 m
Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen: 0-22 Uhr
Innerorts freie Fahrstreifenwahl: bis 3,5 t
Parken vor und nach Haltestellenschildern : 15 m
Mindestabstand beim Halten vor verdeckten Ampeln, Andreaskreuz und Schildern : 10 m
Abstand beim Parken von der Fahrstreifenbegrenzung: 3 m
LKW (3,0 t) + Anhänger Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn/Landstraße : 80km/h
PKW + Anhänger Höchstgeschwindigkeit auf Autobahn/Landstraße : 80 km/h
Mindestgeschwindigkeit auf Autobahnen: 60 km/h
Höchstgeschwindigkeit PKW’s mit Schneeketten: 50 km/h
Halten an Bushaltestellen: nicht länger als 3 mins.
Mindestabstand von Fußgängern: 1,50 m
Klasse B: 1 Anhänger (höchstes Gesamtgewicht 3,5 t)
Höchstgesamtmasse Gehwege: 2,8 t
Hauptuntersuchung: 2 Jahre(außer Neuwagen =3 Jahre)
Abgasuntersuchung: alle 2 Jahre
Höchste weite Fahrzeug: 2,55 m
Höchstzulässige Höhe: 4 m
Einzelfahrzeug zulässige Länge: bis 12 m
Zulässige Länge mit Hänger: 18 m
Kennzeichnung nach hinten ragender Ladung: ab 1 m
Kennzeichnung zur Seite überragender Ladung: 0,4 m
Abstand Leitpfosten Autobahn/Landstraße: 50 m
Wann darf man Nebelschlussleuchte benutzen: max. 50 m sichtweite
Abstand Parken vor Kreuzungen und Einmündungen: 5 m
Max. Geschwindigkeit Verkehrsberuhigter Bereich: 7 km/h
Höchstgeschwindigkeit geschlossener Ortschaft: 50 km/h
Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaft: 100 km/h
Höchstgeschwindigkeit bei Nebel und Sichtweite unter 50 m : 50 km/h
Richtgeschwindigkeit Autobahnen: 130 km/h
Freie Fahrstreifenwahl: bis 3,5 t
Länge Reaktionsweg bei 10 km/h : 3 m
Länge Reaktionsweg bei 50 km/h: 15 m
Bremsweg bei 50 km/h: 25 m
Anhalteweg bei 50 km/h: 40 m
Reaktionsweg bei 100 km/h: 30 m
Bremsweg bei 100 km/h: 100 m
Anhalteweg bei 100 km/h: 130 m
Max. länge Anhalteweg bei Sichtweite von 50 m auf einer unübersichtlichen und engen Straße: 25 m
Max. länge Anhalteweg bei 80 m Sichtweite: 40 m
Verdoppelung der Geschwindigkeit: 4-mal so lang ist der Bremsweg
Abstand vorbeifahren parkendem Auto: 1 m
Überholen Zweiradfahrer : 1,5 m
Abstand PKW in der geschlossenen Ortschaft: 3 PKW-Längen
Bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h Abstand (2 Sekundenregel): 60 m
Bei einer Länge von 7 m eines Fahrzeuges: es muss so viel Abstand gehalten werden, dass ein überholendes Auto einscheren kann
Max. Abstand beim Abschleppen: 5 m
Faustregeln:
Reaktionsweg:
(Geschwindigkeit : 10) x 3
Bsp.: bei 50 km/h= 50:10 x 3 = 15 Meter
Bremsweg:
(Geschwindigkeit : 10) x (Geschwindigkeit : 10)
Bsp.: bei 50 km/h= 50:10 x 50:10= 25 Meter
Anhalteweg:
Reaktionsweg + Bremsweg
Bsp.: bei 50 km/h= 30 + 25= 40 Meter
Gefahrenbremsung: Bremsweg : 2