Wiederholung Führerschein

  • Wiederholung Führerschein
     Diana Werth
      schrieb am Freitag, 4. April 2008
    Hallo,

    meine Frage mein Papa hat vor zwei Jahren seinen Führerschein verloren wegen Alkohol am Steuer, nach einer Geburtstagsfeier und er hat vor kurzen die MPU gemacht ist aber durchgefallen wegen angeblich schlechten benehmen (war aber nicht so, anderes Thema)und es heißt ja das man nach zwei Jahren seinen Führerschein neu machen kann. Meine Frage geht das auch ohne Gutachten von der MPU?Bzw. kann man nach einer bestimmten Zeit den Führerschein wieder neu machen? Warte dringend auf Antworten!Danke
  • Thema
    Re: Wiederholung Führerschein
    Autor
      Christian D.
      schrieb am Freitag, 4. April 2008
    Text
    Nein, die MPU ist zwingend. Nach 2 Jahren Entzug muss er den Führerschein neu machen, mit TP und PP.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Wiederholung Führerschein
    Autor
      rine
      schrieb am Freitag, 4. April 2008
    Text
    in der MPU soll ja überprüft werden, ob jmd. charakterlich, psychisch und körperlich geeignet ist zum Führen von KFZ.

    denn wenn jmd. echte Probleme hat, ist ihm auch nicht geholfen, wenn man es totschweigt und später einfach so weitermacht.

    also muss er beweisen, dass er kuriert ist und deshalb verjährt soetwas auch nicht.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Wiederholung Führerschein
    Autor
      carhol
      schrieb am Freitag, 4. April 2008
    Text
    nach 15 jahren ist es verjährt und er kann ohne mpu einen neuen führerschein beantragen.

    holger

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Wiederholung Führerschein
    Autor
      rine
      schrieb am Samstag, 5. April 2008
    Text
    >nach 15 jahren ist es verjährt

    ....also lebenslänglich... ;-))))

    aber: "...nach § 11 Abs. 8 FeV kann die Behörde bei Weigerung der Beibringung des Gutachtens auf die Ungeeignetheit schließen, WENN Ihnen eine Frist zur Beibringung in ordnungsgemäßer Form gesetzt worden ist UND die Anordnung noch Rechtens gewesen ist...."

    nun ja, ein kompliziertes Thema......

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Wiederholung Führerschein
    Autor
      carhol
      schrieb am Samstag, 5. April 2008
    Text
    nicht kompliziert.

    10 jahre verwertung + 5 jahre tilgungsfrist = 15 jahre

    urteil bverwg vom 09.06.05

    holger

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