Wie sieht das rechtl. aus?

  • Wie sieht das rechtl. aus?
     stuttgart-peter
      schrieb am Dienstag, 15. Mai 2012
    Hallo, ich möchte keine Rechtsberatung!

    Wie ordnet ihr Folgendes ein?
    Ich wurde neulich in Stuttgart von einem mobilen Blitzer geblitzt.
    Zwar war das mitten in Stuttgart, da die Straße allerdings in einem unbewohnten Waldstück verläuft wurde ich zum Glück zwischen zwei Ortsschildern - also außerorts - erwischt.
    Ich war ca. 25-30 km/h zu schnell.
    Das ist generell jetzt kein Problem, da ich seit 2008 aus der Probezeit raus bin.

    Das Fahrzeug mit dem es mich erwischt hat gehört nicht mir sondern einem Familienmitglied.
    Auf dem Foto wird eindeutig erkennbar sein, dass nicht der Fahrzeughalter gefahren ist.
    Ich habe einen Zwillingsbruder, der mir sehr ähnlich sieht.
    Wie sieht es jetzt aus, wenn ich den Verstoß nicht zugebe?
    Entstehen dann sofort erhöhte Verwaltungsgebüren, oder wie läuft das ab?
    Mein Bruder und ich haben uns überlegt, den Verstoß nicht zuzugeben.
    Wie ich bisher informiert bin wird In der Regel nicht sofort die Auflage der Führung eines Fahrtenbuches verhängt.

    Was kommt vermutlich auf mich zu?

    Bitte keine Antworten wie: Steh zu deinem Fehler; übernimm Verantwortung; usw.
    Ich wurde in den 6 Jahren jetzt das erste mal erwischt, weil ich unaufmerksam gefahren bin.
    Ich fahre nie bewusst zu schnell.

    Würdet ihr mir das "Zwillingsspiel" empfehlen?
  • Thema
    Re: Wie sieht das rechtl. aus?
    Autor
      funny4love
      schrieb am Dienstag, 15. Mai 2012
    Text

    >
    >Würdet ihr mir das "Zwillingsspiel" empfehlen?
    >

    Jein.

    Ich selbst würde es wie du machen.Aber mein 2. ich denkt an die Zukunft...stell dir vor in 2 Wochen wrst du mit 60km/h zu schnell gebltitzt? Und ihr macht es nochmal?Weil du sonst ins FAHRVERBOT kommen könntest..und wenn ihr es nicht zugibt damit du heile raus kommst ihr ein Fahrtenbuc hschreiben müst heißt es pwnd.

    Deswegen würd ich da du ja vorher nix hattest einfach sagen jo ich wars..

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Wie sieht das rechtl. aus?
    Autor
      stuttgart-peter
      schrieb am Dienstag, 15. Mai 2012
    Text
    Ok, danke.
    Ich werde mal abwarten was kommt und mir dann überlegen wie ich am besten reagiere.
    Wie gesagt der Punkt ist kein Problem.
    Allerdings halte ich es auch für sehr unwahrscheinlich dass ich in nächster Zeit nochmal zu schnell erwischt werde.

    Ich denke ich werde das relativ spontan entscheiden.
    Thx

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Wie sieht das rechtl. aus?
    Autor
      kk145
      schrieb am Mittwoch, 16. Mai 2012
    Text
    >Ich war ca. 25-30 km/h zu schnell.

    Ist dieser Wert vom Tacho abgelesen? Falls ja, wird das unter Berücksichtigung der ungefähren Tachovoreilung und der Messtoleranz (3 km/h) zu einem Bußgeld von 70 € + 23,50 € Gebühren und Auslagen sowie 1 Punkt führen. Bleiben 26 km/h oder mehr vorwerfbar, sind es 90 € (+ 23,50 €) und 3 Punkte, außerdem droht dann ein Fahrverbot, falls du innerhalb eines Jahres noch einmal mit 26 km/h oder mehr geblitzt wirst.

    Schon an diesem Punkt lautet die Antwort also: Irgendwelche Tricks sollte man sich für Verstöße aufheben, die richtig Ärger geben.


    >Auf dem Foto wird eindeutig erkennbar sein, dass nicht der Fahrzeughalter gefahren ist.

    ... was aber voraussetzt, dass sich tatsächlich jemand das Bild einmal "mit Verstand" ansieht.


    >Ich habe einen Zwillingsbruder, der mir sehr ähnlich sieht.

    Ist der der Fahrzeughalter?


    >Wie sieht es jetzt aus, wenn ich den Verstoß nicht zugebe?
    >Entstehen dann sofort erhöhte Verwaltungsgebüren, oder wie läuft das ab?

    Das wäre der Fall, wenn die vorwerfbare Überschreitung höchstens 20 km/h beträgt. Dann wird anstatt eines Bußgelds wahrscheinlich zunächst ein Verwarngeldangebot (das wären dann 30 €) ohne Gebühren kommen. Wenn dieses nicht angenommen wird, entstehen die o.g. Verwaltungsgebühren, daher sollte man dieses Angebot nur ablehnen, wenn man sich ganz sicher ist, dass man notfalls auch vor Gericht gewinnen würde.

    Ab mindestens 21 km/h entstehen die Gebühren sowieso, teurer wird es erst vor Gericht.


    >Mein Bruder und ich haben uns überlegt, den Verstoß nicht zuzugeben.
    > Wie ich bisher informiert bin wird In der Regel nicht sofort die Auflage der Führung eines Fahrtenbuches verhängt.

    Möglich ist das grundsätzlich bei diesem Verstoß schon, wahrscheinlich ist es nicht. Du solltest aber bedenken, dass eine Fahrtenbuchauflage auch Geld kostet, die Führung des Fahrtenbuchs lästiger ist, als sich etwas zu beherrschen bis die Eintragung getilgt ist, und außerdem auch für alle anderen Fahrzeuge des Halters erlassen werden kann. Das sollte man wirklich nur dann riskieren, wenn es um etwas geht.


    >Würdet ihr mir das "Zwillingsspiel" empfehlen?

    Nein.

    Bevor du dich entscheidest, wie du weiter vorgehen willst, würde ich zunächst einmal abwarten, bis Post kommt. Dann kennst du erstens den genauen Vorwurf und kannst zweitens besser die Chancen bewerten, ob die Verjährung erreichbar ist. Du kannst dich dann ja noch einmal melden.

    Die spannenden Fragen lauten dann: Wer hat eine Anhörung bekommen? Wird derjenige als Betroffener oder als Zeuge angehört?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Wie sieht das rechtl. aus?
    Autor
      stuttgart-peter
      schrieb am Mittwoch, 16. Mai 2012
    Text
    Vielen Dank für die ausführliche Antwort.
    Das mit dem Verwaltungsaufwand ab 21 km/h ist aber ärgerlich, die Strafe an sich ist ja gerechtfertigt.
    Der Halter des Fahrzeugs ist nicht mein Bruder.
    Ich werde den Verstoß vmtl. zugeben, wenn es "nur" um einen Punkt geht.

    Ich melde mich nochmal wenn der Brief da ist.

    Auf den Beitrag antworten


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