Wie schnell mit dem Fahrrad auf ein Radweg?

  • Wie schnell mit dem Fahrrad auf ein Radweg?
     Campino
      schrieb am Freitag, 23. Januar 2009
    Moin,

    ich würde mit dem Fahhrad angehalten, weil ich zu schnell gefahren bin, die Polizei sagte mir auf ein Radweg sind bloß 7Km`h erlaubt, so ich wollte mit dem Polizisten jetzt auch nicht diskutieren, weil ich sowieso nichts machen kann, ich bin froh, das ich bloß eine mündliche Verwarnung gekriegt habe.

    ich bin ca 30-50 Km`h gefahren, weil es berg ab ging und ich war gerade im Schwung, meine frage ist, es war ein Radweg, warum sind da bloß 7 Km´h erlaubt, habe ich irgendwie was verpasst?
  • Thema
    Re: Wie schnell mit dem Fahrrad auf ein Radweg?
    Autor
      Peg
      schrieb am Freitag, 23. Januar 2009
    Text
    7 km/h O_o --> Das ist Schritttempo
    Warst du auf ´nem Bürgersteig unterwegs?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Wie schnell mit dem Fahrrad auf ein Radweg?
    Autor
      Peg
      schrieb am Freitag, 23. Januar 2009
    Text
    Trifft vielleicht eine der Situationen hier auf dich zu?

    # Auf Gehwegen ist auch dann, wenn mit einem Zusatzschild der Radverkehr zugelassen ist, gem. § 41 II Nr. 5e StVO mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren (eine sehr versteckte Vorschrift, die auch dem Richter bislang unbekannt war, die aber nun einmal trotzdem gilt) (AG Berlin Mitte, Urteil vom 22. 3. 2004, Az. 113 C 3014/04).

    # Ein Rennradfahrer, der mit einer Geschwindigkeit von 45 km/h in Rennfahrerhaltung über den Lenker gebeugt auf einer innerörtlichen Straße mit einem Fußgänger kollidierte, der die Fahrbahn überqueren wollte, wurde wegen überhöhter Geschwindigkeit zu einer hälftigen Mithaftung verurteilt (OLG Karlsruhe, Az. 1 U 94/89).

    Ein paar Urteile -zu denen hier- findest du bei
    http://www.pdeleuw.de/fahrrad/urteile.html#gehwegbenutzung

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Wie schnell mit dem Fahrrad auf ein Radweg?
    Autor
      Campino
      schrieb am Samstag, 24. Januar 2009
    Text
    War ein Radweg, direkt neben einer Bundesstraßé

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Wie schnell mit dem Fahrrad auf ein Radweg?
    Autor
      Joe27
      schrieb am Sonntag, 25. Januar 2009
    Text
    >die Polizei sagte mir auf ein Radweg sind bloß 7Km`h erlaubt

    Erwarte von der Polizei bloß nicht, daß sie die Verkehrsregeln kennt. ;-)

    >ich bin ca 30-50 Km`h gefahren

    Warum fährst nicht einfach auf der Fahrbahn? Dort stellt dieses lächerliche Tempo ja ganz offensichtlich kein Problem dar. ;-)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Wie schnell mit dem Fahrrad auf ein Radweg?
    Autor
      blackbird
      schrieb am Sonntag, 25. Januar 2009
    Text
    Dann hätten sie vermutlich gesagt, wenn schon ein Radweg da ist sollte er den bitte auch benutzen^^

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Wie schnell mit dem Fahrrad auf ein Radweg?
    Autor
      Campino
      schrieb am Sonntag, 25. Januar 2009
    Text
    Klar, ich fahre auf einer Bundesstraße, alles klar

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Wie schnell mit dem Fahrrad auf ein Radweg?
    Autor
      Joe27
      schrieb am Montag, 26. Januar 2009
    Text
    >Dann hätten sie vermutlich gesagt, wenn schon ein Radweg da ist sollte er den bitte auch benutzen^^

    Wenn er das möchte, kann er das gern tun. Müssen tut er das nicht. Voraussetzung ist allerdings, daß man eine StVO-Ausgabe von nach 1998 besitzt, um die Polizei über zehn Jahre alte »neue« Verkehrsregegln aufzuklären. ;-)

    Campino:
    >Klar, ich fahre auf einer Bundesstraße, alles klar

    Auf der Bundesstraße fährst Du immer, egal ob Du dabei den Radweg oder die Fahrbahn benutzt. Und Du mußt immer mit angepaßter Geschwindigkeit fahren. Selbige kann für Radweg (z. B. schmal und zugewachsen) und Fahrbahn (breit und übersichtlich) durchaus unterschiedlich ausfallen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Wie schnell mit dem Fahrrad auf ein Radweg?
    Autor
      Danny001
      schrieb am Dienstag, 27. Januar 2009
    Text
    In der StVO gibt es keine vorgeschriebene Geschwindigkeit für Radfahrer. Wenn wir uns aber § 1 StVO ansehen würde ich sagen, dass man nicht mit 40 km/h auf einem Radweg fahren sollte, wenn ein Gehweg direkt angrenzt, wegen der Fußgänger.

    Und nebenbei: Ist ein Radweg in Fahrtrichtung vorhanden und ist auch als Radweg ausgeschildert mit Zeichen 237 (Fahrrad) dann MUSS dieser Weg von Radfahrern benutzt werden und es darf nicht auf der Fahrbahn gefahren werden.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Wie schnell mit dem Fahrrad auf ein Radweg?
    Autor
      Joe27
      schrieb am Mittwoch, 28. Januar 2009
    Text
    >In der StVO gibt es keine vorgeschriebene Geschwindigkeit für Radfahrer.

    Richtig, sie dürfen sogar innerorts schneller als 50 fahren, sofern nicht durch Zeichen 274 anders angeordnet.

    >Wenn wir uns aber § 1 StVO ansehen würde ich sagen, dass man nicht mit 40 km/h auf einem Radweg fahren sollte, wenn ein Gehweg direkt angrenzt, wegen der Fußgänger.

    Ein Radweg, der direkt an einen Gehweg grenzt, ist mindestens 2 m breit und ist durch 50 cm Sicherheitsraum vom Gehweg baulich getrennt. Darauf sollten 40 km/h noch gut fahrbahr sein.

    Schmalere Radwege existieren nicht mehr, denn sie wurden alle in der Übergangsfrist von 1997 bis 1998 entsprechend den neuen gesetzlichen Vorschriften umgebaut.

    >Und nebenbei: Ist ein Radweg in Fahrtrichtung vorhanden

    ...mußte er von 1934 bis 1998 benutzt werden. Anlaß der Einführung dieser Pflicht war die Olympiade im Deutschen Reich 1936:

    »Zeigen wir dem staunenden Ausländer einen neuen Beweis für ein aufstrebendes Deutschland, in dem der Kraftfahrer nicht nur auf den Autobahnen, sondern auf allen Straßen durch den Radfahrer freie, sichere Bahn findet.« (Aus einer Presseerklärung des Reichsverkehrsministeriums zur Einführung der allgemeinen Radwegebenutzungspflicht in der RStVO vom 1. Okt. 1934)

    > und ist auch als Radweg ausgeschildert mit Zeichen 237 (Fahrrad)

    Von seltenen Ausnahmefällen wie diesem war in diesem Thread gar nicht die Rede. Der gesetzliche Normalfall ist das Befahren der Fahrbahn (mit Option auf Radweg), da Streckenverbote nur angeordnet werden, wenn die Verkehrssicherheit das zwingend erfordert (§ 45 Abs. 9 StVO ebenfalls eingeführt 1998). Daher kommt Zeichen 237 so selten vor wie Tempo 30 auf Bundesstraßen.

    > dann MUSS dieser Weg von Radfahrern benutzt werden

    Selbst für den Ausnahmefall hat die Rechtsprechung noch ein paar mehr Kriterien festgelegt, u. a. muß der Weg

    1. zumutbar sein (bauliche Kriterien wie Mindestbreite und Befahrkeit)
    2. stetig sein (50m-Stückchen sind das nicht)
    3. benutzbar sein (frei von Unrat, Schnee und Hindernissen, gerade letzteres in Orten mit hohem Parkdruck sehr selten)
    4. straßenbegleitend sein (keine von der Fahrbahn abweichenden Vorfahrtsregeln)
    5. dort hinführen, wo der Radfahrer hin möchte

    Die Nichterfüllung auch nur eines dieser Kriterien hebt die Benutzungspflicht automatisch wieder auf.

    Wir haben in der Praxis vielmehr das Problem, daß viele Radfahrer ordnungswidrig auf Gehwegen herumfahren. Dort ist das Tempo nämlich tatsächlich auf 7 km/h beschränkt, sofern das Befahren ausnahmsweise mit Zusatzschild erlaubt ist.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Wie schnell mit dem Fahrrad auf ein Radweg?
    Autor
      Campino
      schrieb am Mittwoch, 28. Januar 2009
    Text
    Mit 7KM`h kann man kein Fahrrad richtig fahren

    Auf den Beitrag antworten


Lernen Sie mit dem Online-Lernsystem ab 5,99 € online und mobil für die Theorieprüfung!
Hier klicken!
Fahrschule.de Führerschein 2024 Logo

Fahrschule.de 2024

Theorie-App für alle
Führerscheinklassen.

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo
Fahrschule.de Führerschein Lite Logo

Fahrschule.de Lite

Die kostenlose
Testversion der App
Fahrschule.de 2024

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo