Wie oft pP?

  • Wie oft pP?
     Ich_ich_ich
      schrieb am Montag, 22. November 2010
    Ganz kurz gesagt und gefragt:

    Gibt es eine Vorschrift, die besagt, wie oft man die pP machen kann?
  • Thema
    Re: Wie oft pP?
    Autor
      kk145
      schrieb am Montag, 22. November 2010
    Text
    PP darfst du so oft machen, wie dein Geld reicht. Du musst nur jeweils zwei Wochen warten und einen FL finden, der dich für prüfungsreif hält.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Wie oft pP?
    Autor
      Peg
      schrieb am Montag, 22. November 2010
    Text
    >PP darfst du so oft machen, wie dein Geld reicht. Du musst nur jeweils zwei Wochen warten und einen FL finden, der dich für prüfungsreif hält.
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Grundsätzlich stimmt das schon ...
    WENN man den Prüfer aber während der pP auf den Gedanken bringt, dass es einen "besonderen" Grund dafür geben könnte, dass man den Anforderungen der pP nicht gewachsen ist, kann zwischen die Prüfungen auch schon mal ne MPU geschoben werden:

    http://www.mpu-...entest.com/mpu-forum/showthread.php?t=10941

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Wie oft pP?
    Autor
      Peg
      schrieb am Montag, 22. November 2010
    Text

    >http://www.mpu-...entest.com/mpu-forum/showthread.php?t=10941
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Ich dachte mir schon, dass dieser Link die Zensur nicht übersteht ... ;o/

    Also, wer ihn anklicken möchte, der muss hinter das "Minuszeichen" 5 Buchstaben setzen, die wegen der Anstandsregeln von diesem Programm hier, sofort in "..." gewandelt werden.
    Diese Buchstaben sind: i d i o t (aber ohne Leerfeld) ;o)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Wie oft pP?
    Autor
      Peg
      schrieb am Montag, 22. November 2010
    Text
    Der oa Link führte ja zu einer Leidensgeschichte eines Prüflings, der wg. des "Nervenkostüms" nach der 5. pP durch den Prüfer gemeldet wurde, was ihm eine MPU einbrachte, die er am Ende glücklich bestand.

    Da dieser Thread (wenn auch sehr informativ) aber sehr lang ist, hier einmal ein Tipp für die, die weniger Zeit haben:

    Begutachtungs- Leitlinien zur Kraftfahrereignung
    3.16 Auffälligkeiten bei der Fahrerlaubnisprüfung:

    http://fahrerlaubnisrecht.de/Begutachtungsleitlinien/BGLL%203.16.htm

    Auf den Beitrag antworten


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