Wie lange sind die Sonderfahrten gültig ?

  • Wie lange sind die Sonderfahrten gültig ?
     User99
      schrieb am Donnerstag, 23. Juni 2022
    Hallo, ich bin in einer blöden Situation und verzweifelt. Ich bedanke mich für eure Hilfe:) Ich habe am 05.10.2019 die Theorieprüfung bestanden. Mein Antrag war bis zum 31.12.2021 aufgrund der Pandemie noch gültig.
    Ich habe bei meiner alten Fahrschule die Sonderfahrten im August 2020 absolviert.
    Ich habe 1,5 Jahre pausiert immer halbes Jahr aufgrund Corona und persönlichen und privaten Gründen.
    Letztes Jahr habe ich die Fahrschule gewechselt und hab mir davor einen Ausbildungsnachweis ausstellen lassen und gab den meiner jetzigen Fahrschule.

    Ich stieg auf b197 um und eigentlich lief es gut , ich musste 2 Monate auf ein Prüfungstermin warten und bin leider durchgefallen.
    Bei meinen Papieren war auch nach einer Woche die Frist vorbei.
    Mein Antrag ist jetzt bis zum 17.02.2023 gültig , ich muss die Theorieprüfung nochmal machen.

    Ich habe mir das Handgelenk vor 4 Wochen gebrochen und meine Fahrschule sagt das die Sonderfahrten in 2 Monaten nicht mehr gültig sind.
    Stimmt das ? Ich komme aus Berlin
    Weil mir wurde im Forum gesagt , das es auf die Ausbildungsbescheinigung ankommt.
    Und was kann ich in meiner Situation machen , die Fahrerlaubnisbehörde Kontaktieren?


  • Thema
    Re: Wie lange sind die Sonderfahrten gültig ?
    Autor
      Dean
      schrieb am Donnerstag, 23. Juni 2022
    Text

    >
    >Das hat dir gestern @Wolfe schon ausführlich erklärt. Guck auf das Ausstellungsdatum. ABER deine neue Fahrschule, du willst ja zur 3. Fahrschule wechseln, muss das nicht anerkennen.... Im übrigen sind Wechsler bei Fahrschulen sehr beliebt und finden sich immer am Ende der Schlange wieder.....

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  • Thema
    Re: Re: Wie lange sind die Sonderfahrten gültig ?
    Autor
      User99
      schrieb am Donnerstag, 23. Juni 2022
    Text
    >
    >>
    >>Das hat dir gestern @Wolfe schon ausführlich erklärt. Guck auf das Ausstellungsdatum. ABER deine neue Fahrschule, du willst ja zur 3. Fahrschule wechseln, muss das nicht anerkennen.... Im übrigen sind Wechsler bei Fahrschulen sehr beliebt und finden sich immer am Ende der Schlange wieder.....

    Die Bescheinigung ist bei meiner jetzigen Fahrschule, aber sie wurde mir am 06.06.2021 ausgestellt, also nehme ich an das meine alte Fahrschule das dokumentiert hat.

    Warum muss die Fahrschule das nicht anerkennen?
    Ich meine wie soll ich mich gegen die Fahrschule durchsetzen, wenn die nicht begreifen , das es auf die Ausbildungsbescheinigung ankommt und nicht wann ich die Sonderfahrten absolviert habe.
    Eine andere Fahrschule meinte mir am Telefon, wenn der Antrag abgelaufen ist, dann muss ich sowieso die Sonderfahrten nochmal neu machen.

    Ich bin mit der Fahrschule zufrieden aber ich möchte fair behandelt werden und nicht mir alle Fahrten nochmal aufschwatzen lassen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Wie lange sind die Sonderfahrten gültig ?
    Autor
      Dean
      schrieb am Donnerstag, 23. Juni 2022
    Text
    >>
    >>>
    >>>Das hat dir gestern @Wolfe schon ausführlich erklärt. Guck auf das Ausstellungsdatum. ABER deine neue Fahrschule, du willst ja zur 3. Fahrschule wechseln, muss das nicht anerkennen.... Im übrigen sind Wechsler bei Fahrschulen sehr beliebt und finden sich immer am Ende der Schlange wieder.....
    >
    >Die Bescheinigung ist bei meiner jetzigen Fahrschule, aber sie wurde mir am 06.06.2021 ausgestellt, also nehme ich an das meine alte Fahrschule das dokumentiert hat.
    >
    >Warum muss die Fahrschule das nicht anerkennen?
    >Ich meine wie soll ich mich gegen die Fahrschule durchsetzen, wenn die nicht begreifen , das es auf die Ausbildungsbescheinigung ankommt und nicht wann ich die Sonderfahrten absolviert habe.
    >Eine andere Fahrschule meinte mir am Telefon, wenn der Antrag abgelaufen ist, dann muss ich sowieso die Sonderfahrten nochmal neu machen.
    >
    >Ich bin mit der Fahrschule zufrieden aber ich möchte fair behandelt werden und nicht mir alle Fahrten nochmal aufschwatzen lassen.

    Ganz einfach. Im §6 Fahrschülerausbildungsordnung heißt es "(1) Der Fahrlehrer darf die theoretische und die praktische Ausbildung erst abschließen, wenn der Bewerber den Unterricht im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang absolviert hat und der Fahrlehrer überzeugt ist, dass die Ausbildungsziele nach § 1 erreicht sind. Für die Durchführung der hierfür notwendigen Übungsstunden hat der Fahrlehrer Sorge zu tragen." Da die Unterschrift der neuen Fahrschule drunter stehen muss...... Ausserdem sind die 12 Sonderfahrten MINDESTANFORDERUNGEN. Einige SVA sehen das wirklich so, neuer Antrag = neue Ausbildung = neue Sonderfahrten. Kommt auf das zuständige SVA an

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Wie lange sind die Sonderfahrten gültig ?
    Autor
      User99
      schrieb am Montag, 27. Juni 2022
    Text
    >>>
    >>>>
    >>>>Das hat dir gestern @Wolfe schon ausführlich erklärt. Guck auf das Ausstellungsdatum. ABER deine neue Fahrschule, du willst ja zur 3. Fahrschule wechseln, muss das nicht anerkennen.... Im übrigen sind Wechsler bei Fahrschulen sehr beliebt und finden sich immer am Ende der Schlange wieder.....
    >>
    >>Die Bescheinigung ist bei meiner jetzigen Fahrschule, aber sie wurde mir am 06.06.2021 ausgestellt, also nehme ich an das meine alte Fahrschule das dokumentiert hat.
    >>
    >>Warum muss die Fahrschule das nicht anerkennen?
    >>Ich meine wie soll ich mich gegen die Fahrschule durchsetzen, wenn die nicht begreifen , das es auf die Ausbildungsbescheinigung ankommt und nicht wann ich die Sonderfahrten absolviert habe.
    >>Eine andere Fahrschule meinte mir am Telefon, wenn der Antrag abgelaufen ist, dann muss ich sowieso die Sonderfahrten nochmal neu machen.
    >>
    >>Ich bin mit der Fahrschule zufrieden aber ich möchte fair behandelt werden und nicht mir alle Fahrten nochmal aufschwatzen lassen.
    >
    >Ganz einfach. Im §6 Fahrschülerausbildungsordnung heißt es "(1) Der Fahrlehrer darf die theoretische und die praktische Ausbildung erst abschließen, wenn der Bewerber den Unterricht im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang absolviert hat und der Fahrlehrer überzeugt ist, dass die Ausbildungsziele nach § 1 erreicht sind. Für die Durchführung der hierfür notwendigen Übungsstunden hat der Fahrlehrer Sorge zu tragen." Da die Unterschrift der neuen Fahrschule drunter stehen muss...... Ausserdem sind die 12 Sonderfahrten MINDESTANFORDERUNGEN. Einige SVA sehen das wirklich so, neuer Antrag = neue Ausbildung = neue Sonderfahrten. Kommt auf das zuständige SVA an
    >

    Ok Danke. Wie schaff ich es am besten, eine Fahrschule zu finden, die mit der Regel (Ausbildungsbescheinigung 2 Jahre gültig) arbeitet?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Wie lange sind die Sonderfahrten gültig ?
    Autor
      RiNa
      schrieb am Dienstag, 28. Juni 2022
    Text

    >Ok Danke. Wie schaff ich es am besten, eine Fahrschule zu finden, die mit der Regel (Ausbildungsbescheinigung 2 Jahre gültig) arbeitet?
    >


    Woher sollen wir das wissen, wie jede Fahrschule arbeitet?

    Soll ich dir sagen, was passiert, wenn du zu uns kommen würdest mit deiner Argumentation?
    Punkt eins, Wechsler werden so gut wie gar nicht angenommen, und schon gar nicht, weil sie mal eben schnell eine Prüfung machen wollen.
    Die Fahrschulen sind übervoll und haben keine Kapazitäten, um sich noch um die Kundschaft der anderen zu kümmern. Hat dir Dean aber schon erzählt.

    Wenn du zu mir wechselst, dann brauche ich eine Bescheinigung über die absolvierten Sonderfahrten. Sonst kann mir ja jeder irgendwas erzählen. Wenn du dir mir nicht vorlegen kannst, weil deine alte Fahrschule sagt, dass die abgelaufen ist, dann muss ich mit dir die Sonderfahrten neu machen, komplett.
    Wenn du sie mir vorlegst, und ich sehe, dass die schon 2 jahre alt sind, dann mache ich das, was Wolfe dir erklärt hat. Wir machen eine Sonderfahrt "Testfahrt" , wenn es scheiße läuft, üben wir weiter und die machst die Sonderfahrten neu. Klappt alles gut, erkenne ich die alten an.

    Warum willst du also auf Teufel komm raus so ein Wirr Warr veranstalten. Dein jetziger Fahrlehrer kennt dich, er weis, was du kannst und wo es Probleme gibt. Ein neuer Fahrlehrer muss dich erst wieder kennen lernen, ergo nochmal paar fahrstunden......§6 , Was Dean dir erklärt hat.

    Du bist zufrieden mit deiner Fahrschule, also warum so ein Streß? Rede mit dem Fahrlehrer, zieht es so durch, wie Wolfe es sagte und gut.

    Und noch was, DU hast getrödelt, du hast die Zeit verstreichen lassen. Warum ist nun also wieder die Fahrschule schuld?
    Die Theorieprüfung hast du auch wiederholt, ohne Theater zu machen, weil es eben so sein musste , weil sie eben abgelaufen war. Wenn ich mit der Fahrschule eben nicht fertig werde, aus welchen Gründen auch immer, dann muss ich das zähneknirschend so hinnehmen, dass mehr Kosten entstehen, weil Dinge eben ein Ablaufdatum haben.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Wie lange sind die Sonderfahrten gültig ?
    Autor
      RiNa
      schrieb am Dienstag, 28. Juni 2022
    Text
    Und noch paar Gedanken..... nochmal paar Sonderfahrten machen, um zeigen, dass es noch geht, da sträubst du dich wehement, kostet ja Geld , logisch. Will man nicht bezahlen.
    Aber in der Behörde einen Wechsel beantragen und dafür Geld zu bezahlen, das findest du ok. Obwohl du mit deiner Fahrschule zufrieden bist.
    Und dass die neue Fahrschule evt auch nochmal einen Teil der Grundgebühr einfordern wird, das sollte dir auch klar sein. Ist auch wieder Geld, was du zu zahlen hast.

    Also eure Philosophie macht schon manchmal nachdenklich.

    Nochmal, sei froh, dass du eine gute Fahrschule hast , wo du jetzt auch bedient wirst und nicht in einer langen Warteschleife hängst.
    Beiß die Zähne zusammen, investiere nochmal, was notwendig ist und ziehe das durch.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Wie lange sind die Sonderfahrten gültig ?
    Autor
      User99
      schrieb am Dienstag, 28. Juni 2022
    Text
    >Und noch paar Gedanken..... nochmal paar Sonderfahrten machen, um zeigen, dass es noch geht, da sträubst du dich wehement, kostet ja Geld , logisch. Will man nicht bezahlen.
    >Aber in der Behörde einen Wechsel beantragen und dafür Geld zu bezahlen, das findest du ok. Obwohl du mit deiner Fahrschule zufrieden bist.
    >Und dass die neue Fahrschule evt auch nochmal einen Teil der Grundgebühr einfordern wird, das sollte dir auch klar sein. Ist auch wieder Geld, was du zu zahlen hast.
    >
    >Also eure Philosophie macht schon manchmal nachdenklich.
    >
    >Nochmal, sei froh, dass du eine gute Fahrschule hast , wo du jetzt auch bedient wirst und nicht in einer langen Warteschleife hängst.
    >Beiß die Zähne zusammen, investiere nochmal, was notwendig ist und ziehe das durch.
    >
    Vielen Dank, ja die Fahrschule ist super, nur 3 Busstationen entfernt und über WhatsApp bekommt man die Fahrstunden, klasse Service.
    Ich werde bei der Fahrschule bleiben und die Sonderfahrten einfach nochmal machen , tut sicher gut nochmal die Fahrten aufzufrischen.

    Ich hatte am Dezember meine Prüfung und bin 1-2 Monate vorher mit meinem Fahrlehrer 12 X 80 min gefahren.
    Er hat beim Nichtbestehen seine Nummer gegeben und meinte wir fahren 1x im Monats ab nächsten Monat um das Linksabbiegen zu üben und er wusste auch das mein Antrag abläuft.
    Ich habe mich jedoch nicht gemeldet weil ich mir dachte, das ich eh sehr lange warten muss bis der Antrag und die Theorie durch ist. Was falsch war.
    Ich habe Zügig alle Theoriestunden besucht , Prüfungsgebühr für die Theorie bezahlt
    Und dann Handgelenkbruch.

    Mein Antrag ist bis zum 17.02.2023 erstmal gültig, die Theorieprüfung mache ich noch zeitnah, bis mit meinem Handgelenk alles in Ordnung ist.

    Ich habe jetzt 4x 80 min ab Mitte August vereinbart.
    Mein Fahrlehrer meinte zu mir bei der letzten Fahrstunde wenn ich so morgen Fahre, bestehe ich die Prüfung. (Verlernt man in einem halben Jahr viel ?) ich fahre Automatik.

    Wie würdest du das an meiner Stelle machen, wie viele Fahrstunden soll ich nehmen und wann soll ich die Sonderfahrten absolvieren.
    So grob oder kann das nur mein Fahrlehrer sagen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Wie lange sind die Sonderfahrten gültig ?
    Autor
      RiNa
      schrieb am Dienstag, 28. Juni 2022
    Text

    >Ich hatte am Dezember meine Prüfung und bin 1-2 Monate vorher mit meinem Fahrlehrer 12 X 80 min gefahren.

    Du hast im Dezember 2021 praktische Prüfung gehabt. Vor der Prüfung muss dein Fahrlehrer den Abschluß deiner Ausbildung bestätigen. Also mit deiner letzten Fahrstunde ist quasi der Tag des Abschlusses der Ausbildung festgelegt. Diese Bescheinigung gilt nun zwei Jahre. Du hast also eine gültige Ausbildungsbescheinigung.
    Du musst nicht zwingend die ganzen Sonderfahrten wiederholen.
    Da schon viel Zeit vergangen ist, kann und wird es der Fall sein, dass der Fahrlehrer sagt, wir wiederholen nochmal was und schauen, ob es noch klappt. So, wie es dir hier bereits andere FL erklärt haben.

    Es kommt also auf dein Können an.

    Konfrontiere deinen FL mit §16 und 17 der FEV, dort steht geschrieben " Der Abschluss der Ausbildung darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Liegt die Bestätigung nicht vor oder ergibt sich aus der Bestätigung nicht, dass der Abschluss der Ausbildung nicht länger als zwei Jahre zurückliegt, darf die Prüfung nicht durchgeführt werden."
    Es steht dort nichts von Sonderfahrten, sondern vom Abschluß der Ausbildung.

    Rede nett mit deinem FL, schaut euch den Gesetzestext an.


    >Mein Antrag ist bis zum 17.02.2023 erstmal gültig, die Theorieprüfung mache ich noch zeitnah, bis mit meinem Handgelenk alles in Ordnung ist.
    >
    >Ich habe jetzt 4x 80 min ab Mitte August vereinbart.
    >Mein Fahrlehrer meinte zu mir bei der letzten Fahrstunde wenn ich so morgen Fahre, bestehe ich die Prüfung. (Verlernt man in einem halben Jahr viel ?) ich fahre Automatik.

    wirklich verlernen tut man das Autofahren nicht, wie auch das Fahrradfahren.
    man wird das eine oder andere nochmal auffrischen und wiederholen, festigen müssen.
    Dafür ist es gut, wenn du bald wieder anfängst und regelmäßig fährst.

    Kommt dann nun drauf an, wann deine praktische Prüfung ist. Davor schon nochmal intensiv üben.
    Wie bei einem Sportler....regelmäßig bisschen trainieren und vor dem Wettkampf intensiv.

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