Wie lange sind (Fahr-) Pflichtstunden gültig ?

  • Wie lange sind (Fahr-) Pflichtstunden gültig ?
     anonymus maximus
      schrieb am Montag, 19. Oktober 2009
    Ich habe von meiner Fahrschule gehört, das die Pflichtfahrten (12 Stk.) nur 2 Jahre gültig sind und danach erneuert werden müssen ! Gibt es belege, die das Gegenteil beweisen, nicht das die einfach nur Geld wollen !
  • Thema
    Re: Wie lange sind (Fahr-) Pflichtstunden gültig ?
    Autor
      sonhol*
      schrieb am Montag, 19. Oktober 2009
    Text
    >Ich habe von meiner Fahrschule gehört, das die Pflichtfahrten (12 Stk.) nur 2 Jahre gültig sind und danach erneuert werden müssen ! Gibt es belege, die das Gegenteil beweisen, nicht das die einfach nur Geld wollen !

    gibt keine belege die das gegenteil beweisen.

    mfg

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  • Thema
    Re: Re: Wie lange sind (Fahr-) Pflichtstunden gültig ?
    Autor
      anonymus maximus
      schrieb am Montag, 19. Oktober 2009
    Text
    gibt es denn belege die es beweisen !?

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  • Thema
    Re: Re: Re: Wie lange sind (Fahr-) Pflichtstunden gültig ?
    Autor
      Peg
      schrieb am Montag, 19. Oktober 2009
    Text
    >gibt es denn belege die es beweisen !?
    ~~~~~~~~~~~~~~~~

    Gem. § 16 Abs. 3 Satz 7 FeV (theoret. Ausbildung) und § 17 Abs. 5 Satz 6 FeV (praktische Ausbildung) darf das Ausstellungsdatum der Ausbildungsbescheinigung(en), die dem Sachverständigen oder Prüfer vor der Prüfung zu übergeben ist/sind, nicht länger als 2 Jahre zurück liegen.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Wie lange sind (Fahr-) Pflichtstunden gültig ?
    Autor
      Peg
      schrieb am Montag, 19. Oktober 2009
    Text
    Sorry, gucke besser auch mal hier rein:

    http://www.verkehrsportal.de/fev/fev_18.php

    und suche dort nach §18 (2)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Wie lange sind (Fahr-) Pflichtstunden gültig ?
    Autor
      anonymus maximus
      schrieb am Montag, 19. Oktober 2009
    Text
    Ich weiß nicht wie ihr das versteht oder ich stehe auf dem schlauch ^^, also genauer:

    02.02.2007 - Beginn des Führerscheins
    01.04.2007 - 01.06.2007 - Sonderfarhten gemacht
    Durch mehrere private Vorkomnisse erst am
    19.10.2009 - Theoretische Prüfung (Bestanden)
    19.10.2009 - Baldige Anmeldung zur Praktischen

    Ich habe ja meine Ausbildung weder beendet noch das eine Jahr-Prüfungsfrist überschritten. Ich bin ja z.z. noch in meinem Prüfungsjahr bis August 2010 ! Jetzt ist nur die Frage ob dann trotzdem die Sonderfahrten noch gelten (was ich denke) oder wie die FS sagt (angeblich ohne Beleg), das diese alle 2 Jahre ablaufen !?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Wie lange sind (Fahr-) Pflichtstunden gültig ?
    Autor
      Peg
      schrieb am Montag, 19. Oktober 2009
    Text

    >02.02.2007 - Beginn des Führerscheins
    >01.04.2007 - 01.06.2007 - Sonderfarhten gemacht
    >Durch mehrere private Vorkomnisse erst am
    >19.10.2009 - Theoretische Prüfung (Bestanden)
    >19.10.2009 - Baldige Anmeldung zur Praktischen

    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
    Ich blick nicht ganz durch O_o
    Hast du bislang nur EINEN Antrag beim Amt gestellt?
    Der hätte bis zur tP nicht älter als 365 Tage sein dürfen
    Hast du heute erst die tP gemacht?
    Und du willst jetzt die Sonderfahrten für die anstehende pP nutzen, die du vor 28 Monaten absolviert hast?

    Ich fürchte, du wirst eine unangenehme Überraschung erleben, wenn es so ist, wie ich denke. :o(

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Wie lange sind (Fahr-) Pflichtstunden gültig ?
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Dienstag, 20. Oktober 2009
    Text
    >Jetzt ist nur die Frage ob dann trotzdem die Sonderfahrten noch gelten (was ich denke) oder wie die FS sagt (angeblich ohne Beleg), das diese alle 2 Jahre ablaufen !?

    Hallo,

    deine Fahrschule hat Recht, du musst die Sonderfahrten noch einmal machen.

    Viele Grüße
    Kirsten

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Wie lange sind (Fahr-) Pflichtstunden gültig ?
    Autor
      tobi*
      schrieb am Dienstag, 20. Oktober 2009
    Text
    >Ich weiß nicht wie ihr das versteht oder ich stehe auf dem schlauch ^^, also genauer:
    >
    >02.02.2007 - Beginn des Führerscheins
    >01.04.2007 - 01.06.2007 - Sonderfarhten gemacht
    >Durch mehrere private Vorkomnisse erst am
    >19.10.2009 - Theoretische Prüfung (Bestanden)
    >19.10.2009 - Baldige Anmeldung zur Praktischen
    >
    >Ich habe ja meine Ausbildung weder beendet noch das eine Jahr-Prüfungsfrist überschritten. Ich bin ja z.z. noch in meinem Prüfungsjahr bis August 2010 ! Jetzt ist nur die Frage ob dann trotzdem die Sonderfahrten noch gelten (was ich denke) oder wie die FS sagt (angeblich ohne Beleg), das diese alle 2 Jahre ablaufen !?

    Das nennt man intelligente Planung:

    Sonderfahrten in 2007 machen, aber den Antrag erst in 2009 einreichen. Gratulation!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Wie lange sind (Fahr-) Pflichtstunden gültig ?
    Autor
      anonymus maximus
      schrieb am Dienstag, 20. Oktober 2009
    Text
    >Das nennt man intelligente Planung:
    >
    >Sonderfahrten in 2007 machen, aber den Antrag erst in 2009 einreichen. Gratulation!

    Auf was bezogen/wie meinst du das ?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Wie lange sind (Fahr-) Pflichtstunden gültig ?
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Dienstag, 20. Oktober 2009
    Text
    >>Sonderfahrten in 2007 machen, aber den Antrag erst in 2009 einreichen. Gratulation!
    >
    >Auf was bezogen/wie meinst du das ?

    Der Führerscheinantrag bei der Behörde (genauer: der Prüfauftrag für TÜV/DEKRA) gilt nur 1 Jahr. Er kann also frühestens 2008 - über 1 Jahr nach Beginn der Ausbildung - gestellt worden sein.

    Viele Grüße
    Kirsten

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Wie lange sind (Fahr-) Pflichtstunden gültig ?
    Autor
      Peg
      schrieb am Dienstag, 20. Oktober 2009
    Text
    Deshalb fragte ich, ob nur EIN Antrag beim Amt abgegeben wurde. ;o)
    Möglicherweise ist ja schon einmal 2007 einer gestellt worden.
    Hätte der aaP irgendwas übersehen (und die tP wäre fälschlicherweise auf Grund eines "Uraltantrages" geschehen) würde ich die Gültigkeit heftig bezweifeln.

    Andersherum: Hätte nicht auch bei der FS etwas klingeln müssen, wenn der Antrag nach 4 Monaten (und der Erfüllung der Sonderfahrten) noch nicht wieder eingetrudelt ist?
    Wäre zwar keine Verpflichtung der FS gewesen, aber so einen kleinen Gesäßtritt in Richtung des Fs, würde ich als "Dienst am Kunden" ansehen. ;o)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Wie lange sind (Fahr-) Pflichtstunden gültig ?
    Autor
      tobi*
      schrieb am Dienstag, 20. Oktober 2009
    Text
    >Andersherum: Hätte nicht auch bei der FS etwas klingeln müssen, wenn der Antrag nach 4 Monaten (und der Erfüllung der Sonderfahrten) noch nicht wieder eingetrudelt ist?

    Stimmt! Aber auch das ist vermeidbar, wenn die FS beispielsweise nur praktische Stunden anbietet, wenn der Antrag nachweislich beim Amt abgegeben ist.

    Die FS könnte auch die Ausbildung VOR BEGINN DER SONDERFAHRTEN unterbrechen, wenn der Fahrschuüler noch keine bestandene Theorieprüfung vorweisen kann. Das motiviert erfahrungsgemäß wenigstens einen Teil der Fahrschüler ganz ordentlich, nun endlich auch mal für die Theorieprüfung zu lernen.

    Nebenbei verhindert es das Problem des TE, der damals viel Geld für Sonderfahrten ausgegeben hat, die er nun wiederholen darf.

    Bei der Wiederbelebung einer Karteileiche sollte eine FS den Kunden fairerweise schon dahingehend informieren, welche Fristen wann ablaufen werden(bzw. schon abgelaufen sind). Eine gute und faire Beratung bringt häufig nicht nur einen Kunden.

    Ob die Ausbildungsbescheinigung für die Theorieprüfung überhaupt noch gültig war, darüber wollen wir jetzt lieber nicht noch spekulieren. Üblicherweise sind die Theorieunterrichte ja noch ein Stück älter als die Sonderfahrten.

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