Werkstatt geblitzt

  • Werkstatt geblitzt
     *crazydriver*
      schrieb am Dienstag, 10. Juni 2008
    Hallo, nun habe ich mal wieder eine Frage (dieses Mal bezgl. Geschwindigkeitsüberwachung):

    Wie sieht es eigentlich rechtlich aus, wenn sich ein Mitarbeiter einer Auto-Werkstatt innerhalb der "Testfahrt" mit dem Wagen eines Kunden blitzen lässt? Und der Kunde sich noch dazu evtl. in der Probezeit befindet und die Geschwindigkeitsüberschreitung über 21 km/h liegt?

    Also wie ist es bei dem "einfachen" Geschwindigkeitsverstoß (unter 21 km/h) und wie ist, wenn es in dem Bereich über 21 km/h liegt?

    Würde mich über eine hilfreiche Antwort freuen :)
  • Thema
    Re: Werkstatt geblitzt
    Autor
      Sebbel
      schrieb am Dienstag, 10. Juni 2008
    Text
    Wenn das auto in der werkstatt war hast du doch sicherlich auch schriftlich bekommen zu welchen Zeiten das auto dort untergebracht war?

    Und somit kannst du ja dann auch beweisen das du nicht der Fahrer warst.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Werkstatt geblitzt
    Autor
      *crazydriver*
      schrieb am Dienstag, 10. Juni 2008
    Text
    >Wenn das auto in der werkstatt war hast du doch sicherlich auch schriftlich bekommen zu welchen Zeiten das auto dort untergebracht war?
    >
    >Und somit kannst du ja dann auch beweisen das du nicht der Fahrer warst.

    Sicher ist das alles festgehalten. Aber wie geht das dann vor sich? Nehmen wir an, es handelt sich um einen Verstoß über 21 km/h? Das Fahrzeug ist ja auf den Kunden (evtl. sogar in der Probezeit) angemeldet. Der bekommt ja dann gleich ein Schreiben mit Aufbauseminar, etc.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Werkstatt geblitzt
    Autor
      tobi*
      schrieb am Dienstag, 10. Juni 2008
    Text
    >Das Fahrzeug ist ja auf den Kunden (evtl. sogar in der Probezeit)
    >angemeldet. Der bekommt ja dann gleich ein Schreiben mit
    >Aufbauseminar, etc.

    Bekommt er nicht!

    Erstmal wir der Täter ermittelt. Wenn der Bußgeldbescheid dann rechtskräftig ist, wird der Verstoß nach Flensburg gemeldet. Dann erst und dort wird überhaupt geprüft, ob der Täter eventuell noch in der Probezeit ist. Wenn das zutrifft, dann erst geht die Aufforderung zum ASF raus.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Werkstatt geblitzt
    Autor
      *crazydriver*
      schrieb am Dienstag, 10. Juni 2008
    Text
    >Bekommt er nicht!
    >
    >Erstmal wir der Täter ermittelt. Wenn der Bußgeldbescheid dann rechtskräftig ist, wird der Verstoß nach Flensburg gemeldet. Dann erst und dort wird überhaupt geprüft, ob der Täter eventuell noch in der Probezeit ist. Wenn das zutrifft, dann erst geht die Aufforderung zum ASF raus.

    Ah okay, wusste ich nicht.
    Dauert es denn bei solch einem Verstoß (>21 km/h)länger, bis man zum "ersten Mal" dann Post kommt? Also wenn es mit Nachschulung, etc. verbunden ist?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Werkstatt geblitzt
    Autor
      *crazydriver*
      schrieb am Dienstag, 10. Juni 2008
    Text
    Dauert es also nun bei einem Verstoß (welcher zum Aufbauseminar führt) länger bis man den "ersten" Bescheid im Briefkasten vorfindet? Oder genauso lange (bzw. auch kurz) wie beim "normalen" Verstoß (d.h. "nur" mit Verwarnungsgeld)??

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Werkstatt geblitzt
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Mittwoch, 11. Juni 2008
    Text
    >Dauert es also nun bei einem Verstoß (welcher zum Aufbauseminar führt) länger bis man den "ersten" Bescheid im Briefkasten vorfindet? Oder genauso lange (bzw. auch kurz) wie beim "normalen" Verstoß (d.h. "nur" mit Verwarnungsgeld)??

    Hallo,

    für die Briefe mit Anhörungsbogen und Bußgeldbescheid ist es ganz egal, ob man sich in der Probezeit befindet. Es ist ja am Anfang nicht sicher, ob der Halter auch der Fahrer war.
    Bis dann nach dem Abschluss des Bußgeldverfahrens der Brief mit der Aufforderung zur Nachschulung kommt, kann es bis zu 1 Jahr dauern.

    Viele Grüße
    Kirsten

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Werkstatt geblitzt
    Autor
      Peg
      schrieb am Mittwoch, 11. Juni 2008
    Text
    >für die Briefe mit Anhörungsbogen und Bußgeldbescheid ist es ganz egal, ob man sich in der Probezeit befindet.

    ,,,,,,,,,,,,,,,,


    Für den Fall, dass du irgendetwas erwartest:
    Ab Vergehen dürfen nicht mehr als drei Monate (Datum des Anschreibens beachten!!) zzgl. 2 Wochen für den Versandweg, vergangen sein, dass der wirklich Schuldige die Post vom Amt erhalten hat.
    Wenn klar ist, dass Halter und Fahrer nicht übereinstimmen (dazu wird ua eine Abstimmung mit dem Bild des Perso vom Halter gemacht), wird der Halter um die Personalien des Fahrers gebeten.
    Evtl. werden auch die engsten Familienangehörigen der Passbild verglichen.

    Sollte dann -wie in deinem Fall- der Hinweis kommen, dass das Auto zu der Zeit in Reparatur war, werden die Ermittlungen sicher in dieser Richtung weiter gehen.
    Das heißt, dass die Polizei mit dem Foto (was deutlich aussagekräftiger ist als die Kopie, die du erhalten hast) beim Schrauber und seinem Umfeld suchen wird.
    Meist treffen sie da dann auf schwatzhafte, gesetzestreue Bürger.

    Sollten die Beamten aber auch dort nicht fündig werden -und du den ununterbrochenen Verbleib deines Fahrzeuges um das Datum des Vergehens belegen können- wird das Verfahren wahrscheinlich im Sande verlaufen.

    Doch aufgepasst: Solche Geschichten wecken bei einigen Beamten einen regelrechten Jagdtrieb.
    Doch DU hast ja nichts zu befürchten, oder? ;o))

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