Wer hat sich falsch verhalten?

  • Wer hat sich falsch verhalten?
     Stefan aus NRW
      schrieb am Freitag, 5. November 2010
    Hallo,

    als ich mich vorhin auf den Heimweg machte, musste ich eine gefährliche Vollbremsung hinlegen.
    Danach fragte ich mich ob ich jetzt falsch gehandelt habe oder der andere.


    Zur Situation:

    Vorweg eine Übersicht per Google-Maps: http://bit.ly/alKvyL

    Ich bin der schwarze Punkte, der andere der Rote.

    Vorweg: wir befinden uns auf einer Bundesstraße, 70km/h sind erlaubt.

    Hinter der Kurve (die man auf dem Bild gar nicht richtig als Kurve erkennt, jedenfalls war der Wagen nicht sichtbar hinter der Straßenrandbegrünung und der "Kurve" versteckt), steht ein Lieferwaren und will zurück setzen.

    Wir reden immernoch von der Bundesstraße.

    Ich also schnell geschaltet und nach links gezogen damit ich ihm nicht rein fahre.
    Dann wollte er wohl Rückwärts in die Einfahrt rein, jedenfalls erstrecke sich sein wagen plötzlich über beide Fahrspuren.

    Ich leitete sofort eine Gefahrenbremsung ein und kam knappe 50cm vor ihm zum Stehen.
    Ihn schien das wenig zu interessieren, er setzte weiter zurück, striff mich fast noch.

    Wer hat sich falsch verhalten?

    Rückwärtsfahren auf Bundesstraßen ist doch eine Straftat oder nicht?
    7 Punkte wenn ich mich recht erinnere.
    Dabei gefährdet er noch andere Straßenteilnehmer.

    Insgesammt sprechen wir von einer Strecke von vielleicht (gefühlten) 150 Metern in denen sich das ganze abspielte.

    Hinter mir war niemand, vor dem Lieferwagen auch nicht.

    Es ist unfalltechnisch nichts passiert, aber sowas kann doch nicht rechtens sein, oder?

    -Stefan
  • Thema
    Re: Wer hat sich falsch verhalten?
    Autor
      Manfred Gehmlich
      schrieb am Freitag, 5. November 2010
    Text
    >
    >Rückwärtsfahren auf Bundesstraßen ist doch eine Straftat oder nicht?
    >7 Punkte wenn ich mich recht erinnere.
    - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
    Woher nimmst Du das denn ?
    ----------------------------------------------------------------------------------------------
    Ich konnte es mir leider nicht ansehen.
    Aber, selbst in einer Einbahnstraße darf ich rückwärts einparken oder rückwärts in eine Einfahrt fahren.
    Ich würde eher sagen, dass für Dich der § 3 Abs.1 der StVO gilt.
    Gruß Manfred

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Wer hat sich falsch verhalten?
    Autor
      Stefan aus NRW
      schrieb am Freitag, 5. November 2010
    Text
    Ich bin ca. 65km/h schnell gefahren, erlaubt waren 70.

    Ich verweise hierbei auf §9 Abs.5

    Zum anderen auf §18 Abs.7

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Wer hat sich falsch verhalten?
    Autor
      Manfred Gehmlich
      schrieb am Freitag, 5. November 2010
    Text
    >Ich bin ca. 65km/h schnell gefahren, erlaubt waren 70.
    >
    - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
    Auch wenn 70 erlaubt sind, können 30 zu schnell sein wenn die Sicht-, Witterungs-, Straßen-, Verkehrsverhältnisse, persönl. Fertigkeiten oder die Eigenschaften des Fzg. eine niedrigere Geschwindigkeit verlangen. Du hattest geschrieben, dass eine schlecht einsehbare Kurve kam. Stell Dir vor; im Winter ist Glatteis. Erlaubt sind 70. Fährst Du dann auch 65 ?
    ------------------------------------------------------------------------------------------
    Ich verweise hierbei auf §9 Abs.5
    >
    - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
    Hier hast Du Recht. Aber, wenn Du nicht um die Kurve schauen kannst, kann es der Rückwärtsfahrer auch nicht.
    ----------------------------------------------------------------------------------------------
    >Zum anderen auf §18 Abs.7
    - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
    Der trifft hier gar nicht zu. §18 beschäftigt sich mit Autobahnen und Kraftfahrstraßen. Du schreibst von einer Bundesstraße.
    -----------------------------------------------------------------------------------
    Gruß Manfred

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Wer hat sich falsch verhalten?
    Autor
      kk145
      schrieb am Freitag, 5. November 2010
    Text
    >Vorweg eine Übersicht per Google-Maps: http://bit.ly/alKvyL

    Google mag es nicht so gerne, wenn man ihre Inhalte "abfotografiert" und irgendwo statisch einstellt. Für Manfred und alle anderen, die sich das genauer ansehen wollen:

    http://maps.google.de/maps?sll=51.151786,10.415039&sspn=20.453081,57.084961&t=k&ie=UTF8&ll=50.694037,7.144525&spn=0.000629,0.001742&z=20


    >Vorweg: wir befinden uns auf einer Bundesstraße, 70km/h sind erlaubt.

    Wer den Unterhalt für die Straße bestreitet ist egal. Wichtiger wäre, ob es sich hier um eine Kraftfahrtstraße (VZ 331) handelt. Dann wäre das Rückwärtsfahren tatsächlich verboten.

    Wenn du mit 65 km/h Mühe hast, rechtzeitig vor einem Hindernis anzuhalten, dann darfst du dort nicht so schnell fahren. Was beschildert ist, spielt in diesem Fall keine Rolle. Hier gilt § 3 Abs. 1 StVO:

    "Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. [...] Er darf nur so schnell fahren, daß er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann. [...]"

    Schilder schränken die dadurch erlaubte Höchstgeschwindigkeit nur zusätzlich ein.


    >Hinter der Kurve (die man auf dem Bild gar nicht richtig als Kurve erkennt, jedenfalls war der Wagen nicht sichtbar hinter der Straßenrandbegrünung und der "Kurve" versteckt), steht ein Lieferwaren und will zurück setzen.

    Das ist soweit nicht überraschend. In die Grundstückseinfahrten auf der rechten Seite würde ich grundsätzlich - und erst recht mit einem großen Fahrzeug - nur rückwärts einfahren um später vorwärts herausfahren zu können. Da man so oder so einen dieser Züge rückwärts fahren muss, glaube ich auch nicht, dass es sich hier um eine Kraftfahrstraße handelt.


    >Ich also schnell geschaltet und nach links gezogen damit ich ihm nicht rein fahre.

    Das war vermutlich der erste Fehler. Weiter schreibst du nämlich:

    >Insgesammt sprechen wir von einer Strecke von vielleicht (gefühlten) 150 Metern in denen sich das ganze abspielte.

    Wenn das auch nur halbwegs zutreffend ist, hättest du nach Faustformel selbst bei einer Reaktionszeit von 5 Sekunden noch mit einer gewöhnlichen Betriebsbremsung aus 70 km/h anhalten können. Eine Gefahrbremsung hätte dir eine weitere Sekunde Bedenkzeit eingebracht.

    Selbst wenn es nur 50 Meter waren, hättest du gerade noch halten können!

    Da eine Kollision also mühelos und ohne jegliche Gefährdung zu vermeiden gewesen wäre, war das Ausweichen ein Fehler. Hättest du dabei ein neben dir fahrendes Fahrzeug angefahren, würdest du hier die volle Schuld tragen.


    >Dann wollte er wohl Rückwärts in die Einfahrt rein, jedenfalls erstrecke sich sein wagen plötzlich über beide Fahrspuren.

    Für dieses Manöver wäre er grundsätzlich wartepflichtig gegenüber dem übrigen Verkehr, hätte dich also erst durchfahren lassen müssen.


    >Ihn schien das wenig zu interessieren, er setzte weiter zurück, striff mich fast noch.

    Erst ab diesem Punkt hätte er bei einem Unfall die Alleinschuld getragen. Solange du also noch fährst, musst du mit Hindernissen auf der Fahrbahn sowie dem Fehlverhalten (soweit es denn eines war) anderen Verkehrsteilnehmer rechnen. Nur wenn dir der Fahrer des Transporters rückwärts (das spielt dann eigentlich keine Rolle mehr) in dein stehendes Fahrzeug fährt, ist er definitiv alleine schuld.


    >Wer hat sich falsch verhalten?

    Beide. Du warst zu schnell oder abgelenkt (oder eine Kombination aus beidem), der Transporter hätte sein Manöver vermutlich besser absichern müssen.


    >Rückwärtsfahren auf Bundesstraßen ist doch eine Straftat oder nicht?

    Nur auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen.


    >7 Punkte wenn ich mich recht erinnere.

    Es sind nur 6. Auf deinem Grabstein steht dann "Der Unfallgegner bekam 6 Punkte". Du verstehst das Problem?

    Egal ob sich der Fahrer des Transporters falsch verhalten hat (ich sehe hier im Moment nur kleinere Verfehl

    Auf den Beitrag antworten


Lernen Sie mit dem Online-Lernsystem ab 5,99 € online und mobil für die Theorieprüfung!
Hier klicken!
Fahrschule.de Führerschein 2024 Logo

Fahrschule.de 2024

Theorie-App für alle
Führerscheinklassen.

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo
Fahrschule.de Führerschein Lite Logo

Fahrschule.de Lite

Die kostenlose
Testversion der App
Fahrschule.de 2024

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo