Welches Recht gilt für mich?

  • Welches Recht gilt für mich?
     Cathrin
      schrieb am Sonntag, 15. März 2009
    Hallo,
    ich habe mal eine Frage: ich mache gerade in Portugal Führerschein. Die Verstösse werden hier in drei Stufen eingeteilt: leicht, mittel, schwer(weiß nicht ob es in Deutschland anders ist?)Wärend der Probezeit gilt folgendes: drei Jahre lang darf man höchstens ein mittelschweren Verstöss und garkeinen schweren begehen. Sonst wird Führerschein eingezogen und man darf nach frühestens zwei Jahren wieder zur Prüfung. Es gibt nichts wie Aufbauseminare, Verlängerung der Probezeit etc.
    Wenn ich in Deutschland fahre, gilt für mich dann das deutsche Recht oder? Kann mir jemand dann erklären wie die Probezeit in Deutschland aussieht?
    Dank im Vorraus!
    LG, Cathrin
  • Thema
    Re: Welches Recht gilt für mich?
    Autor
      Sunshine18
      schrieb am Sonntag, 15. März 2009
    Text
    >Hallo,
    >ich habe mal eine Frage: ich mache gerade in Portugal Führerschein. Die Verstösse werden hier in drei Stufen eingeteilt: leicht, mittel, schwer(weiß nicht ob es in Deutschland anders ist?)Wärend der Probezeit gilt folgendes: drei Jahre lang darf man höchstens ein mittelschweren Verstöss und garkeinen schweren begehen. Sonst wird Führerschein eingezogen und man darf nach frühestens zwei Jahren wieder zur Prüfung. Es gibt nichts wie Aufbauseminare, Verlängerung der Probezeit etc.
    >Wenn ich in Deutschland fahre, gilt für mich dann das deutsche Recht oder? Kann mir jemand dann erklären wie die Probezeit in Deutschland aussieht?
    >Dank im Vorraus!
    >LG, Cathrin



    in deutschland hat man 2 Jahre Probezeit und es gibt A und B verstöße,bei einen A verstoß oder zwei B verstöße muss man zum Aufbauseminar den Führerschein darfst du behalten

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Welches Recht gilt für mich?
    Autor
      Cathrin
      schrieb am Sonntag, 15. März 2009
    Text
    Danke für die Info!aber was genau ist Aufbauseminar? ^^ Also kriegt man in der Probezeit nicht schneller den Lappen weg als später? Und nur zwei Jahre! Hier sind es drei -.-
    LG, Cathrin

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Welches Recht gilt für mich?
    Autor
      Cathrin
      schrieb am Montag, 23. März 2009
    Text
    hey...
    das Thema ist schon so weit nach hinten gerutscht aber irgendwie bin ich immer noch unsicher...hatte auch noch keine Chance meine FL zu fragen...
    Vielleicht hat hat noch jemand Ahnung und Lust sein Wissen preiszugeben ^^
    LG, Cathrin

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Welches Recht gilt für mich?
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Montag, 23. März 2009
    Text
    Hallo Cathrin,

    um dir eine qualifizierte Antwort geben zu können, musst du uns noch verraten, ob du dauerhaft in Portugal lebst und nur "zu Besuch" nach Deutschland kommst oder ob du während der Probezeit wieder nach Deutschland ziehst. Hast du in Deutschland noch einen (Zweit-)Wohnsitz angemeldet?

    Viele Grüße
    Kirsten

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Welches Recht gilt für mich?
    Autor
      Cathrin
      schrieb am Montag, 23. März 2009
    Text
    Hallo,
    im Augenblick lebe ich bei meinen Eltern hier in Portugal, bin auch portugiesische Staatsbürgerin(aber auch deutsche, habe doppelte Nationalität). Ich werde im Oktober nach Deutschland ziehen, mich also auch anmelden und für mindestens 2 Jahre bleiben.
    LG, Cathrin

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Welches Recht gilt für mich?
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Dienstag, 24. März 2009
    Text
    Hallo Cathrin,

    meines Wissens werden Verkehrsverstöße, die du nach deinem Umzug in Deutschland begehst, nicht nach Portugal gemeldet. Also kann auch deinem Probezeit-Führerschein nichts passieren. Ich bin mir nicht sicher, ob die deutschen Behörden hier ein Aufbauseminar anordnen könnten. Da EU-Führerscheine nicht mehr umgeschrieben werden müssen, ist das alles etwas kompliziert.
    Ich hoffe, dass sich hier noch jemand meldet, der sich besser auskennt als ich.

    Viele Grüße
    Kirsten

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