Welche Pflichten hat ein Prüfer

  • Welche Pflichten hat ein Prüfer
     Fahrschülerrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrr
      schrieb am Samstag, 7. Februar 2009
    Hallo,
    ich bin durch meine erste Fahrprüfung gefallen. Diese Prüfung bestand aus 30 Minuten anbrüllen, auch mein Fahrlehrer hat so etwas noch nicht erlebt. Während und nach der Prüfung hat der Prüfer das Prüfprotokoll nicht ausgefüllt. Erst nachdem die Fahrt mit dem zweiten Prüfling beendet war sollte ich selbst das Prüfprotokoll ausfüllen. Ich wußte nicht wo ich die Kreuze machen sollte und auch mein Fahrlehrer konnte mir das nicht sagen. Schließlich habe ich willkürlich einige Kreuze gemacht.
    Ist das ausfüllen des Prüfprotokolls nicht Aufgabe des Prüfers ?
    Mein Fahrlehrer wollte es sich nicht mit dem Prüfer verscherzen, sagte mir aber während der Rückfahrt das der Prüfer nur "gemeckert" hätte.
    Was macht man gegen Willkürliche Prüfungen ?
  • Thema
    Re: Welche Pflichten hat ein Prüfer
    Autor
      blackbird
      schrieb am Samstag, 7. Februar 2009
    Text
    >Was macht man gegen Willkürliche Prüfungen ?

    Nichts. Das ist das Problem an der sache. Meine zweite prüfung verlief damals ähnlich, nur dass sie länger war (1 stunde anbrüllen). Als mein Fahrlehrer irgendwann mal vorsichtig meinte, der Tonfall wäre vielleicht nicht ganz angebracht kam vom Prüfer der spruch: "Wenn`s Ihnen nicht passt können Sie ja vor Gericht gehen!". So viel dazu.

    Immerhin hatte meiner aber die Gnade, das protokoll auszufüllen (mit ganz netten eigenständigen kommentaren, leicht unter der gürtellinie...) wenn ich damals intelligent gewesen wäre bzw. im Stande darüber nachzudenken, hätte ich damit vielleicht irgendwo was erreichen können, aber ich war so wütend, dass ich es einfach in eine Schublade gepfeffert hab wo es vermutlich heute noch liegt^^.
    Trotzdem - das du das SELBST machen solltest kann so irgendwie nicht stimmen...Hat er denn unterschrieben? Ansonsten könntest du ja versuchen, den Einspruch einzulegen von wegen er könne ja jetzt nichts mehr nachweisen usw. Wer soll denn wissen, was für und ob du überhaupt Fehler gemacht hast, wenn er das offensichtlich nicht zur Kenntnis genommen hat (jedenfalls nicht in der form wie er es eigentlich hätte sollen)? Und wenn er nicht unterschrieben hat steht ja quasi Aussage gegen Aussage. Du und dein fahrlehrer, ihr könntet ja behaupten das war alles gar nicht so. Ich weiß allerdings nicht OB so etwas funktioniert und wenn ja an wen du dich da wenden müsstest. ist nur mal ein denkansatz...

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  • Thema
    Re: Re: Welche Pflichten hat ein Prüfer
    Autor
      Mursik
      schrieb am Sonntag, 8. Februar 2009
    Text
    Es ist schon schade, wenn der Fahrlehrer nicht den Ar... in der Hose hat, dem Prüfer etwas zu sagen. Ich habe schonmal einen Prüfer an die frische Luft gesetzt, seitdem hat er bei mir Prüfverbot.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Welche Pflichten hat ein Prüfer
    Autor
      Abbiegerr
      schrieb am Sonntag, 8. Februar 2009
    Text
    Also hier liest man ja sonderbare Sachen.

    - Prüfverbot? Der zuständige Prüfer wird von DEKRA/TÜV zugewiesen, ein eingreifen in die Wahl ist nicht möglich. Sonst würde wohl jeder Fahrlehrer die unliebsamen Prüfer von Anfang an aufklammern, um die Chance seines Fahrschülers auf eine bestehende Prüfung zu erhöhen

    - selbst ausgefülltes Formular bzw. Kommentare unter die Gürtellinie: sowas halte ich in der Realität für unrealistisch, schon im eigenen Interesse des Prüfers. Die Kopie eines jeden Prüfungsprotokolls landet nämlich bei der zuständigen Behörde und liegt dort vermutlich heute nicht. Wenn es denn stimmt, was geschildert wurde, hast du damit absolut leichtes Spiel, mühelos das falsche Handeln des Prüfers nachzuweisen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Welche Pflichten hat ein Prüfer
    Autor
      Abbiegerr
      schrieb am Sonntag, 8. Februar 2009
    Text
    Tippfehler oben: Ich meinte natürlich, dass das Prüfungsprotokoll nach wie vor dort in den Akten liegt.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Welche Pflichten hat ein Prüfer
    Autor
      blackbird
      schrieb am Sonntag, 8. Februar 2009
    Text
    >Also hier liest man ja sonderbare Sachen.
    >
    >- Prüfverbot? Der zuständige Prüfer wird von DEKRA/TÜV zugewiesen, ein eingreifen in die Wahl ist nicht möglich. Sonst würde wohl jeder Fahrlehrer die unliebsamen Prüfer von Anfang an aufklammern, um die Chance seines Fahrschülers auf eine bestehende Prüfung zu erhöhen
    >
    Kommt aber wohl tatsächlich vor. Mein Fahrlehrer hat damals erzählt, dass ein bestimmter Prüfer an irgendeinem Tag nicht mehr prüfen darf, weil da Fahrschule XY traditionell Prüfung hat und er bei denen keine prüfungen mehr abnehmen dürfte, da es da nachweislich irgendeine Manipuklation gab...
    Kein Ahnung was da genau gelaufen sein soll oder ob es tatsächlich stimmt, aber davon gehört habe ich jedenfalls auch schon. Muss aber dann natürlich nachweislich begründet sein - bloß weil einer vielleicht eine etwas höhere Durchfallquote oder sonstwas hat, wird man ihn denke ich kaum absetzen dürfen ;-)
    Ansonsten - ich rege mich über meinen damaligen prüfer inzwischen nicht mehr auf. Hab ja meinen Schein seit fast einem jahr, also was soll`s? Der typ hat seinen Ruf inzwischen weg - ich war nicht die einzige, der es so erging, kenne inzwischen gut zehn Fahrschüler, bei denen es ähnlich gelaufen ist. Das hat sich natürlich rumgesprochen und ich kenne viele, die inzwischen, wenn sie erfahren dass der an ihrem Prüfungstag da ist, zum Arzt gehen, sich ein attest holen und die Prüfung eine Woche später machen.

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