Welche Konsequenzen könnte das nach sich ziehen ?

  • Welche Konsequenzen könnte das nach sich ziehen ?
     a-J
      schrieb am Samstag, 31. Januar 2009
    Ein Kumpel von mir hat mit mir den Führerschein begonnen, ich habe ihn bereits.

    Er ist ohne Führerschein mit einem Auto von einem Freund dem Vater gefahren, nunja dann ist er in ner Kurve in ein anderes Auto gekracht (Auto war geparkt am Randstein), naja gekracht etwas übertrieben, eben gut angefahren.

    Er war halt voll in Panik da er keinen Führerschein hat und da ist er abgehauen ^^.

    Irgendein Fussgänger oder ähnliches hat sich aber das Kennzeichen aufgeschrieben.

    Paar Tage später standen dann bei dem Dad vom dem Freund die Polizei vor der Tür ( Der Dad wusste nicht das er keinen Schein hat ), die Polizei fragte natürlich wer den Wagen gefahren hat und wollten sich das Auto anschauen. Der Dad hat natürlich seinen Namen gesagt.

    Paar Tage später stand dann die Polizei vor seiner Tür und fragten ob er den Wagen gefahren hätte. Er sagte dann das er ohne einen Anwalt nichts sagt. Die Polizei hat ihm dann eine Frist von 1 Woche gegeben sich einen Anwalt zu suchen, was er auch tat. Der meinte das es natürlich böse vor Gericht ausgehen könnte, oder mit viel viel Glück das er mit einem Blauen Auge davon kommt.

    Da wir beide den gleichen Fahrlehrer in diesem moment hatten, habe ich ihm die Story erzählt, er meinte dann das sich vor kurzem die Polizei bei unserer Fahrschule erkundigt hat ob Person X einen Führerschein hätte.

    Mein Fahrlehrer sagte das er eine Führerscheinsperre für mind. 1 Jahr bekommen wird und natürlich den Schaden ersetzen muss. Zusätzlich hat er ja auch noch Fahrerflucht.

    Also zusammengefasst mein Kumpel hat kein Führerschein, ist ohne Führerschein gefahren, hat ein anderers Auto angefahren, das parkend da stand, und hat Fahrerflucht begangen.

    Was könnte ihm bevorstehen ? Er ist 18 Jahre alt.
  • Thema
    Re: Welche Konsequenzen könnte das nach sich ziehen ?
    Autor
      Joe27
      schrieb am Sonntag, 1. Februar 2009
    Text
    Unfallflucht ist eine Straftat nach § 142 StGB und wird mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft. Fahren ohne Fahrerlaubnis ist ebenfalls eine Straftat nach § 21 StVG.

    Für den »Dad« hat das ganze unabhängig davon, ob er gefahren ist, natürlich auch Konsequenzen: Er wird mindestens seinen Schadensfreiheitsrabatt verlieren, ggf. sogar den kompletten Versicherungsschutz. Er wird außerdem dafür zur Rechenschaft gezogen, daß er zuließ, daß jemand ohne Fahrerlaubnis mit seinem Kraftfahrzeug fahren konnte. Als Halter ist man nämlich dafür verantwortlich, daß nur jemand den Fahrzeugschlüssel bekommt, der auch fahren darf.

    Dein Kumpel kann den Führerschein erstmal abschreiben und kommt, wenn er Glück hat, mit einer Bewährungstrafe davon. Immerhin hat es keine Toten gegeben, das kommt nämlich bei solchen Experimenten schon mal vor. Ist aber Früchtchen dem Alter noch nicht ganz klar.

    Bis Dein Kumpel die für die Fahrerlaubnis notwendige Reife erreicht hat, geht er erstmal zu Fuß. Eine Führerscheinsperre von fünf Jahren ist da nicht unüblich.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Welche Konsequenzen könnte das nach sich ziehen ?
    Autor
      Tania
      schrieb am Sonntag, 1. Februar 2009
    Text
    was hat er sich dabei gedacht?
    Ich hoffe das er daraus was gelernt hat.
    Ich weiss nicht wie er bestraft wird aber verdient hat er es, nur muss er hoffen das der Richter einen milden Urteil fällt.

    viel glück kann ich nur sagen

    Tania

    Auf den Beitrag antworten


Lernen Sie mit dem Online-Lernsystem ab 5,99 € online und mobil für die Theorieprüfung!
Hier klicken!
Fahrschule.de Führerschein 2024 Logo

Fahrschule.de 2024

Theorie-App für alle
Führerscheinklassen.

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo
Fahrschule.de Führerschein Lite Logo

Fahrschule.de Lite

Die kostenlose
Testversion der App
Fahrschule.de 2024

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo