Waschanlagenwasser

  • Waschanlagenwasser
     Claudi66
      schrieb am Mittwoch, 7. November 2012
    Hallo, wer kann mir helfen, ist es tatsächlich Pflicht, das immer Scheibenwasser mit Frostschutz vorhanden sein muss und kann das zu einem Bußgeld führen. Wo steht da was?

    Claudi
  • Thema
    Re: Waschanlagenwasser
    Autor
      Peg
      schrieb am Mittwoch, 7. November 2012
    Text
    >Hallo, wer kann mir helfen, ist es tatsächlich Pflicht, das immer Scheibenwasser mit Frostschutz vorhanden sein muss und kann das zu einem Bußgeld führen. Wo steht da was?
    >
    >Claudi

    Gute Frage.
    Auch wenn die Logik die geeignete Füllung einer Scheibenwaschanlage voraussetzt, braucht der gründliche Deutsche natürlich auch den passenden Paragrafen. :o/

    Früher hatte er ihn hier:

    § 2 Abs. 3a StVO (alte Fassung)
    Straßenbenutzung durch Fahrzeuge

    Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage. Wer ein kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug mit gefährlichen Gütern fährt, muss bei einer Sichtweite unter 50 m, bei Schneeglätte oder Glatteis jede Gefährdung anderer ausschließen und wenn nötig den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufsuchen.

    Nach der Änderung des § am 04.12.2010, bzgl. der Bereifung, finde ich ihm keinen Hinweis mehr aufs Wischwasser.:o(

    Wohl geht der § 23 auf die Notwendige Sicht aus dem Fahrzeug ein:

    Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers

    (1) Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden.

    Wie du das anstellst, bei kalter Witterung ohne Sichtbeeinträchtigung durch die Scheiben sehen zu können, scheint dir überlassen zu sein.
    Ebenso, wie oft du dir einen neuen Behälter fürs Wischwasser kaufst, wenn der alte mangels Frostschutz zerplatzt.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Waschanlagenwasser
    Autor
      kk145
      schrieb am Mittwoch, 7. November 2012
    Text
    Peg hat die Lage laut StVO schon zutreffend erklärt: Es gibt keine explizite Pflicht, aber ohne Frostschutz wird im Winter die geforderte Sicht aus dem Fahrzeug nicht erreichbar sein.


    >ist es tatsächlich Pflicht, das immer Scheibenwasser mit Frostschutz vorhanden sein muss

    "Immer" sowieso nicht. Ganz im Gegenteil sollte man im Sommer zum Reiniger ohne Frostschutz greifen. Das spart erstens Geld, zweitens neigt der Frostschutz bei höheren Temperaturen zu Schlierenbildung. Sobald dann wieder die Winterräder drauf sind, kommt auch wieder Reiniger mit Frostschutz zum Einsatz.


    >und kann das zu einem Bußgeld führen. Wo steht da was?

    TBNr. 123100: Sie führten das Fahrzeug, obwohl Ihre Sicht beeinträchtigt war.

    Kostet 10 € (bei Gefährdung oder Schädigung kann das angemessen erhöht werden) und reicht als Motivation sicher nicht aus. Mir ist auch kein Fall bekannt, in dem das jemals geahndet wurde. Geahndet werden könnte auch nur die tatsächliche Beeinträchtigung der Sicht, nicht die (abstrakte) Möglichkeit, dass man bei winterlicher Witterung möglicherweise Frostschutz im Reiniger braucht.

    Auf den Beitrag antworten


Lernen Sie mit dem Online-Lernsystem ab 5,99 € online und mobil für die Theorieprüfung!
Hier klicken!
Fahrschule.de Führerschein 2024 Logo

Fahrschule.de 2024

Theorie-App für alle
Führerscheinklassen.

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo
Fahrschule.de Führerschein Lite Logo

Fahrschule.de Lite

Die kostenlose
Testversion der App
Fahrschule.de 2024

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo