Hallo, wer kann mir helfen, ist es tatsächlich Pflicht, das immer Scheibenwasser mit Frostschutz vorhanden sein muss und kann das zu einem Bußgeld führen. Wo steht da was?
Claudi
Thema
Re: Waschanlagenwasser
Autor
Peg
schrieb am Mittwoch, 7. November 2012
Text
>Hallo, wer kann mir helfen, ist es tatsächlich Pflicht, das immer Scheibenwasser mit Frostschutz vorhanden sein muss und kann das zu einem Bußgeld führen. Wo steht da was? > >Claudi
Gute Frage. Auch wenn die Logik die geeignete Füllung einer Scheibenwaschanlage voraussetzt, braucht der gründliche Deutsche natürlich auch den passenden Paragrafen. :o/
Früher hatte er ihn hier:
§ 2 Abs. 3a StVO (alte Fassung) Straßenbenutzung durch Fahrzeuge
Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage. Wer ein kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug mit gefährlichen Gütern fährt, muss bei einer Sichtweite unter 50 m, bei Schneeglätte oder Glatteis jede Gefährdung anderer ausschließen und wenn nötig den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufsuchen.
Nach der Änderung des § am 04.12.2010, bzgl. der Bereifung, finde ich ihm keinen Hinweis mehr aufs Wischwasser.:o(
Wohl geht der § 23 auf die Notwendige Sicht aus dem Fahrzeug ein:
Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers
(1) Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden.
Wie du das anstellst, bei kalter Witterung ohne Sichtbeeinträchtigung durch die Scheiben sehen zu können, scheint dir überlassen zu sein. Ebenso, wie oft du dir einen neuen Behälter fürs Wischwasser kaufst, wenn der alte mangels Frostschutz zerplatzt.
Peg hat die Lage laut StVO schon zutreffend erklärt: Es gibt keine explizite Pflicht, aber ohne Frostschutz wird im Winter die geforderte Sicht aus dem Fahrzeug nicht erreichbar sein.
>ist es tatsächlich Pflicht, das immer Scheibenwasser mit Frostschutz vorhanden sein muss
"Immer" sowieso nicht. Ganz im Gegenteil sollte man im Sommer zum Reiniger ohne Frostschutz greifen. Das spart erstens Geld, zweitens neigt der Frostschutz bei höheren Temperaturen zu Schlierenbildung. Sobald dann wieder die Winterräder drauf sind, kommt auch wieder Reiniger mit Frostschutz zum Einsatz.
>und kann das zu einem Bußgeld führen. Wo steht da was?
TBNr. 123100: Sie führten das Fahrzeug, obwohl Ihre Sicht beeinträchtigt war.
Kostet 10 € (bei Gefährdung oder Schädigung kann das angemessen erhöht werden) und reicht als Motivation sicher nicht aus. Mir ist auch kein Fall bekannt, in dem das jemals geahndet wurde. Geahndet werden könnte auch nur die tatsächliche Beeinträchtigung der Sicht, nicht die (abstrakte) Möglichkeit, dass man bei winterlicher Witterung möglicherweise Frostschutz im Reiniger braucht.