Was passiert wenn man die Frist der Theorieprüfung ...

  • Was passiert wenn man die Frist der Theorieprüfung nicht einhält??
     JaY_LE
      schrieb am Sonntag, 21. Oktober 2007
    Hallöchen!

    Ich habe letztes Jahr meinen Führerschein angefangen, aber leider noch nicht aus gesundheitlichen Gründen beenden können.
    Was passiert, wenn die Zeit ab dem Tag der bestandenen Theorieprüfung - also dieses eine Jahr abgelaufen ist? Muss man da alle Praxis- und Theoriestunden wiederholen, oder muss man nur die Theorieprüfung wiederholen?
    Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen.
    LG aus Leipzig
  • Thema
    Re: Was passiert wenn man die Frist der Theorieprüfung nicht einhält??
    Autor
      carhol
      schrieb am Sonntag, 21. Oktober 2007
    Text
    vertrag mit der fahrschule wird abgelaufen sein, antrag beim sva ist abgelaufen, neure vertrag, neuer antrag und prüfung sind fällig.

    holger

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Was passiert wenn man die Frist der Theorieprüfung nicht einhält??
    Autor
      JaY_LE
      schrieb am Sonntag, 21. Oktober 2007
    Text
    >vertrag mit der fahrschule wird abgelaufen sein, antrag beim sva ist abgelaufen, neure vertrag, neuer antrag und prüfung sind fällig.
    >
    >holger

    neuer vertrag? neuer antrag? sva? etwas deutlicher? ich kann mit diesen kurzen antworten leider nicht viel anfangen, sorry.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Was passiert wenn man die Frist der Theorieprüfung nicht einhält??
    Autor
      Peg
      schrieb am Sonntag, 21. Oktober 2007
    Text

    >neuer vertrag? neuer antrag? sva? etwas deutlicher? ich kann mit diesen kurzen antworten leider nicht viel anfangen, sorry.
    ----------------------------------

    Dein Ausbildungsvertrag ist nach den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fahrschulen nach einem Jahr beendet. Deshalb werden eine neue Anmeldung (Anmeldegebühr!!) fällig.

    Dein Antrag beim Straßenverkehrsamt wird geschreddert, wenn du nicht ein Jahr nach Antragstellung wenigstens die TP vorweisen kannst.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Was passiert wenn man die Frist der Theorieprüfung nicht einhält??
    Autor
      Peg
      schrieb am Sonntag, 21. Oktober 2007
    Text

    >Dein Antrag beim Straßenverkehrsamt wird geschreddert, wenn du nicht ein Jahr nach Antragstellung wenigstens die TP vorweisen kannst.

    Nachtrag:
    ...oder ein Jahr nach der TP nicht die PP

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Was passiert wenn man die Frist der Theorieprüfung nicht einhält??
    Autor
      Apfelkuchen
      schrieb am Mittwoch, 21. Juli 2010
    Text
    >
    >>Dein Antrag beim Straßenverkehrsamt wird geschreddert, wenn du nicht ein Jahr nach Antragstellung wenigstens die TP vorweisen kannst.
    >
    >Nachtrag:
    >...oder ein Jahr nach der TP nicht die PP

    Weiß jemand wie's aussieht wenn man die Theorieprüfung einmal verhauen hat und bis zum zweiten Versuch inzwischen das eine Jahr nach der Anmeldung abgelaufen ist?

    Hatte mich letztes Jahr irgendwann im Frühsommer, April, Mai... In der Fahrschule angemeldet. Den Antrag zum Führerschein dann irgendwann im Sommer, Juni oder Juli abgegeben und jetzt letzten März die Theorieprüfung verhauen... Ich wollt' mich nun heut' nochmal dafür anmelden, hatte in der Zwischenzeit einfach keine Möglichkeit/Zeit. Jetzt frag' ich mich ob ich die Prüfung überhaupt noch machen kann oder alles nochmal machen muss :(

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Was passiert wenn man die Frist der Theorieprüfung nicht einhält??
    Autor
      kk145
      schrieb am Mittwoch, 21. Juli 2010
    Text
    >Weiß jemand wie's aussieht wenn man die Theorieprüfung einmal verhauen hat und bis zum zweiten Versuch inzwischen das eine Jahr nach der Anmeldung abgelaufen ist?

    Genau so. Ab Erteilung des Prüfauftrags tickt die Uhr. Wenn du im Juni/Juli den Antrag gestellt hast, könntest du abhängig von der Bearbeitungszeit damals noch etwas Zeit haben. Also schnell in der Fahrschule nachfragen.

    >Jetzt frag' ich mich ob ich die Prüfung überhaupt noch machen kann oder alles nochmal machen muss :(

    "Alles nochmal" ist noch nicht. Dein Theorieunterricht gilt 2 Jahre ab der letzten Stunde. Im Moment fällt also im schlimmsten Fall ein erneuter Grundbetrag und ein neuer Antrag an.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Was passiert wenn man die Frist der Theorieprüfung nicht einhält??
    Autor
      KaterBär
      schrieb am Mittwoch, 21. Juli 2010
    Text
    >>Weiß jemand wie's aussieht wenn man die Theorieprüfung einmal verhauen hat und bis zum zweiten Versuch inzwischen das eine Jahr nach der Anmeldung abgelaufen ist?
    >
    >Genau so. Ab Erteilung des Prüfauftrags tickt die Uhr. Wenn du im Juni/Juli den Antrag gestellt hast, könntest du abhängig von der Bearbeitungszeit damals noch etwas Zeit haben. Also schnell in der Fahrschule nachfragen.
    >
    >>Jetzt frag' ich mich ob ich die Prüfung überhaupt noch machen kann oder alles nochmal machen muss :(
    >
    >"Alles nochmal" ist noch nicht. Dein Theorieunterricht gilt 2 Jahre ab der letzten Stunde. Im Moment fällt also im schlimmsten Fall ein erneuter Grundbetrag und ein neuer Antrag an.

    Hey, wollte nicht extra ein Thema aufmachen. Ich hatte mich letztes Jahr für den Führerschein angemeldet, habe auch ziemlich zügig meine Theoriestunden gemacht und auch einige Praxisstunden, lag dann sehr lange im Krankenhaus und war total raus. Noch ist kein Jahr vergangen und ich wollte jetzt schnell endlich die Theorieprüfung machen und mich bei einer anderen Fahrschule anmelden, hatte ziemliche Probleme bei meiner alten. Geht das so einfach?Hab die 105 €(waren es glaub ich?!) Bearbeitungsgebühr an den Tüv noch nicht bezahlt, damit ich überhaupt die Prüfung machen kann, bleibt mir DANACH dann noch ein Jahr Zeit und kann ich dann einfach nen neuen Vertrag bei ner anderen Schule machen und dort nur meine praktischen Sachen zu Ende bringen, oder muss ich ganz von vorne anfangen?Ist etwas umständlich ausgedrückt, hoffe man weiß was ich meine.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Was passiert wenn man die Frist der Theorieprüfung nicht einhält??
    Autor
      kk145
      schrieb am Mittwoch, 21. Juli 2010
    Text
    >Noch ist kein Jahr vergangen und ich wollte jetzt schnell endlich die Theorieprüfung machen und mich bei einer anderen Fahrschule anmelden, hatte ziemliche Probleme bei meiner alten. Geht das so einfach?

    Wenn nur noch wenig Zeit ist, würde ich die Prüfung noch in der alten Fahrschule ablegen. Das spart Ärger und Stress.

    Wenn du sowiesowieso wechselwillig bist und die neue Fahrschule schon feststeht kannst du auch die Preise für die "Vorstellung zur theoretischen Prüfung" vergleichen und dann die billigere auswählen.

    Mit absolvierter TP und noch keinen Sonderfahrten brauchst du auch keine weiteren Unterlagen für den Wechsel. Andernfalls musst du dir von der alten Fahrschule eine Ausbildungsbescheinigung über die besuchten Unterrichte/Sonderfahrten ausstellen lassen. Das würde ich von der neuen Fahrschule organisieren lassen.

    >Hab die 105 €(waren es glaub ich?!) Bearbeitungsgebühr an den Tüv noch nicht bezahlt, damit ich überhaupt die Prüfung machen kann,

    Das ist die Gebühr für die theoretische (20,83 €) und praktische (84,97 €) Prüfung. Die muss bezahlt sein, bevor du zur Prüfung gehst. Mit den Fristen hat das aber nichts zu tun.

    Nach bestandener Theorie hast du dann ein weiteres Jahr Zeit für die Praxis.

    Auf den Beitrag antworten


Lernen Sie mit dem Online-Lernsystem ab 5,99 € online und mobil für die Theorieprüfung!
Hier klicken!
Fahrschule.de Führerschein 2024 Logo

Fahrschule.de 2024

Theorie-App für alle
Führerscheinklassen.

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo
Fahrschule.de Führerschein Lite Logo

Fahrschule.de Lite

Die kostenlose
Testversion der App
Fahrschule.de 2024

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo