Was ist die

  • Was ist die
     spunkspu
      schrieb am Montag, 26. Juli 2010
    Bezüglich Führerscheinklasse B und Anhänger habe ich Folgendes gefunden:

    "Ebenfalls zur Klasse B zählen Fahrzeugkombinationen, deren Anhänger eine Gesamtmasse von mehr als 750 kg haben, wenn
    die Gesamtmasse des Anhängers kleiner ist als die Leermasse des Zugfahrzeugs und
    die Summe der Gesamtmasse von Zugfahrzeug und Anhänger nicht mehr als 3500 kg beträgt."

    oder auch

    " ... wenn die *zulässige Gesamtmasse* des Anhängers nicht größer ist
    als die Leermasse des Zugfahrzeuges."

    Was bedeutet denn diese zulässige Gesamtmasse? Das was das Gewicht rein theoretisch maximal sein dürfte oder das was es gerade reel wirklich beträgt?
  • Thema
    Re: Was ist die
    Autor
      kk145
      schrieb am Montag, 26. Juli 2010
    Text
    >Was bedeutet denn diese zulässige Gesamtmasse? Das was das Gewicht rein theoretisch maximal sein dürfte oder das was es gerade reel wirklich beträgt?

    Das Erstere: Die zulässige Gesamtmasse ist die Masse, die das Fahrzeug oder der Anhänger insgesamt höchstens haben darf, also Leermasse + Zuladung. Entscheidend ist die Eintragung in den Fahrzeugpapieren.

    Außerdem kannst du dir merken, dass für die Frage, welche Klasse erforderlich ist, um ein bestimmtes Fahrzeug oder Gespann zu führen, nie die tatsächlichen, aktuellen Verhältnisse entscheidend sind. Es zählen immer nur die Werte aus den Papieren.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Was ist die
    Autor
      spunkspu
      schrieb am Montag, 26. Juli 2010
    Text
    >>Das Erstere: Die zulässige Gesamtmasse ist die Masse, die das Fahrzeug oder der Anhänger insgesamt höchstens haben darf, also Leermasse + Zuladung. Entscheidend ist die Eintragung in den Fahrzeugpapieren.
    >
    >Außerdem kannst du dir merken, dass für die Frage, welche Klasse erforderlich ist, um ein bestimmtes Fahrzeug oder Gespann zu führen, nie die tatsächlichen, aktuellen Verhältnisse entscheidend sind. Es zählen immer nur die Werte aus den Papieren.

    Ok. Danke für die schnelle Antwort. Das bed. dass ich nur mit B meinen Hänger nicht fahren darf.

    Auto 1600 kg
    Hänger leer 750 kg
    Zuladung 500 kg

    (so wären ja reel alle Voraussetzung für B erfüllt: Auto schwerer als das, was hinten dran hängt, alles zusammen unter 3500 kg)

    Jedoch theoretisch zulässiges Gesamtgewicht lt. Schein: 2000 kg ... also zu schwer.

    Richtig verstanden?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Was ist die
    Autor
      kk145
      schrieb am Montag, 26. Juli 2010
    Text
    So ist es. Wenn du diesen Anhänger mit Klasse B mitführen möchtest, muss er abgelastet werden bis seine zgM unter der Leermasse des Zugfahrzeugs liegt. Das geht relativ unkompliziert beim TÜV, allerdings darf man ihn danach nicht mehr mit 1250 kg beladen, was die anderen Nutzer des Anhängers nicht freuen wird ...

    Wenn das eine einmalige Aktion wird, solltest du dir einen anderen Anhänger besorgen. Für 500 kg Zuladung ist es kein großes Problem, ein Gespann zu finden, das noch in Klasse B gehört.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Was ist die
    Autor
      spunkspu
      schrieb am Dienstag, 27. Juli 2010
    Text
    >So ist es. Wenn du diesen Anhänger mit Klasse B mitführen möchtest, muss er abgelastet werden bis seine zgM unter der Leermasse des Zugfahrzeugs liegt. Das geht relativ unkompliziert beim TÜV, allerdings darf man ihn danach nicht mehr mit 1250 kg beladen, was die anderen Nutzer des Anhängers nicht freuen wird ...
    >

    Danke für die Antworten. Das klingt interessant. Ich bin eigentlich die einzige Nutzerin dieses Hängers :-) Hätte bis jetzt nur immer einen Fahrer mit ehem. 3er-Schein, so dass ich mir keine Gedanken gemacht habe. Wo finde ich denn nähere Infos darüber in ablasten zu lassen?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Was ist die
    Autor
      kk145
      schrieb am Dienstag, 27. Juli 2010
    Text
    >Wo finde ich denn nähere Infos darüber in ablasten zu lassen?

    Google ...

    Oder du fragst hier :)

    Das ist wirklich keine große Aktion. Zuerst berechnest du, welche zgM der Anhänger noch haben darf: Leermasse des Zugfahrzeugs oder (3500 kg - zgM Zugfahrzeug); was eben kleiner ist.

    Dann machst du dir eine Kopie der Fahrzeugpapiere, die du gut aufbewahrst. Solltest du die Aktion irgendwann wieder rückgängig machn wollen, ist das ein relativ einfacher Nachweis, wie weit dieser Anhänger wieder aufgelastet werden darf.

    Mit den Papieren im Original und dem Anhänger fährst du dann zum TÜV - Vorsicht: Für die Hinfahrt ist noch BE erforderlich! Du kannst auch vorher nachfragen, ob die den Anhänger überhaupt sehen wollen. So sparst du dir ggf. die Suche nach einem Fahrer für dein Gespann.

    Vor Ort schilderst du dein Anliegen und bekommst - wenn soweit alles in Ordnung ist - gegen Gebühr (ca. 50 €) die gewünschte Eintragung.

    Die Bedingung mit der Leermasse entfällt übrigens ab 2013. Du möchtest dann vielleicht nochmal nachrechnen ...

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Was ist die
    Autor
      spunkspu
      schrieb am Dienstag, 27. Juli 2010
    Text
    Die Bedingung mit der Leermasse entfällt übrigens ab 2013. Du möchtest dann vielleicht nochmal nachrechnen ...

    Was genau entfällt 2013?

    Hieß es nicht ohnehin mal, dass die 3,5 t Regelung entfällt, da es auf EU-Recht angeglichen werden soll?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Was ist die
    Autor
      kk145
      schrieb am Dienstag, 27. Juli 2010
    Text
    >Was genau entfällt 2013?

    Die Bedingung, dass die zgM des Anhängers höchstens so groß sein darf, wie die Leermasse des Zugfahrzeugs. Es ist dann nur noch die Summe der zgM von Zugfahrzeug und Anhänger interessant.


    >Hieß es nicht ohnehin mal, dass die 3,5 t Regelung entfällt, da es auf EU-Recht angeglichen werden soll?

    Die Regel, dass Zugfahrzeug und Anhänger zusammen max. 3,5 t zgM haben dürfen entfällt nicht. Das wurde - zumindest soweit ich das mitbekommen habe - auch noch nirgends behauptet.

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