Was gilt denn nun?

  • Was gilt denn nun?
     Mike77
      schrieb am Sonntag, 30. September 2012
    Hallo. Ich habe vor ein paar Monaten meinen Führerschein auf Klasse L erweitert (hatte bis dahin nur A) und habe dabei gelernt, dass ich außerorts, wenn man überholen darf, vor einem Bahnübergang schon direkt nach der einstreifigen Barke halten muss. In meiner Theoretischen Prüfungen kam auch eine Frage dazu vor und die Antwort mit der einstreifigen Barke war richtig. Nun meinte aber mein Chef (dessen Traktor ich fahre), dass das nicht mehr richtig ist und ich erst vor dem Andreaskreuz halten soll, weils da wohl eine neue StVO Fassung gibt, die das vorschreibt. Im Internet finde ich jetzt leider nur sehr gegensätzliche Aussagen. Was stimmt denn nun? Und vor allem: seit wann??? Meine Theoretische Prüfung war Anfang des Jahres und da war ja anscheinend "einstreifige Barke" noch korrekt.
  • Thema
    Re: Was gilt denn nun?
    Autor
      Manne
      schrieb am Sonntag, 30. September 2012
    Text
    Die StVO sollte im Sommer 2009 geändert werden.
    Und damit sollte das entfallen, dass du an der einstreifigen Bake stehen bleiben sollst, da es sowieso niemand macht.
    Und das hat dein Chef wohl erfahren und sich gemerkt.
    Aber nach einem Monat hat man diese StVO wieder zurückgenommen.
    Diese gilt also nicht mehr. Es gilt wieder alles wie vorher.
    Und das hat dein Chef wohl nicht erfahren.
    Das ist schlecht. Dein Chef ist verpflichtet, sich auf dem neuesten Stand zu halten und sich entsprechend zu informieren.
    Entweder er kauft entsprechende Literatur (z.B. Verkehrsblatt) oder er fragt mal einen Fahrlehrer oder seinen Lehrling, der gerade erst Fahrschule gemacht hat.
    Gruß Manne

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  • Thema
    Re: Was gilt denn nun?
    Autor
      Manne
      schrieb am Sonntag, 30. September 2012
    Text
    Die StVO sollte im Sommer 2009 (1.9.2009) mal geändert werden.
    Und in dieser "neuen" StVO wurde es tatsächlich geändert, so dass niemand mehr an der einstreifigen Bake anhalten muß. Macht ja eh keiner.
    Das hat dein Chef wohl mitbekommen und sich gemerkt.
    Allerdings wurde diese StVO nach einem Monat wieder außer Kraft gesetzt.
    Ich möchte hier nicht die Arbeit des Verkehrsministers bewerten.
    Aber dein Chef hat es wohl nicht mitbekommen, dass diese "neue" StVO nicht gilt, sondern alles das, was vorher war.
    Das ist schlecht, weil ein Chef verpflichtet ist, sich auf dem Laufenden zu halten. Er sollte entweder das Internet nutzen oder sich die entsprechende Literatur besorgen (z.B. das "Verkehrsblatt". Oder mal in eine Fahrschule gehen und den Fahrlehrer fragen oder seinen Lehrling fragen, der gerade erst seinen Führerschein gemacht hat.
    Übrigens bist auch du verpflichtet, dich ständig über Neuerungen zu informieren, so wie du es hier und heute gemacht hast.
    Gruß Manne

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  • Thema
    Re: Re: Was gilt denn nun?
    Autor
      Kritiker
      schrieb am Sonntag, 30. September 2012
    Text
    >Das hat dein Chef wohl mitbekommen und sich gemerkt.
    >Allerdings wurde diese StVO nach einem Monat wieder außer Kraft gesetzt.
    >Ich möchte hier nicht die Arbeit des Verkehrsministers bewerten.
    >Aber dein Chef hat es wohl nicht mitbekommen, dass diese "neue" StVO nicht gilt, sondern
    >alles das, was vorher war.

    Die Neufassung wurde nie ausser Kraft gesetzt, sondern ist nach Meinung des Verkehrsministers nicht wirksam geworden.

    Das Justizministerium vertritt eine andere Auffassung, weshalb auf der offiziellen Seite
    http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/index.html
    nach wie vor die neue Fassung veröffentlicht ist.

    Ob momentan die "alte" oder "neue" Fassung gilt ist eine juristische Frage, zu der es noch kein rechtskräftiges Urteil gibt.


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  • Thema
    Re: Re: Re: Was gilt denn nun?
    Autor
      mike77
      schrieb am Montag, 1. Oktober 2012
    Text
    Danke für eure Antworten. Und seit 2009 haben die sich noch nicht endgültig einigen können?! Aber wenn die Theorieprüfungen noch nach der alten Version abgefragt werden, spricht das ja dafür, dass das in der Praxis auch so gehandhabt wird, oder?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Was gilt denn nun?
    Autor
      kk145
      schrieb am Montag, 1. Oktober 2012
    Text
    >Aber wenn die Theorieprüfungen noch nach der alten Version abgefragt werden, spricht das ja dafür, dass das in der Praxis auch so gehandhabt wird, oder?

    Wenn es in der Praxis mal tatsächlich zu dieser Situation kommt, kannst du dich darauf verlassen, dass der nachfolgende PKW-Verkehr nicht erkennt, was Sache ist.

    Egal welche StVO-Fassung aktuell gültig ist (das wird eine ungeklärte Frage bleiben, bis es mal eine Neufassung der StVO gibt oder bis jemand motiviert ist, wegen einem 15 €-Verwarngeld durch mehrere Instanzen zu prozessieren): Es ist eine nette Geste, wenn man als Führer eines langsamen Fahrzeugs bei geeigneter Gelegenheit schnellere Fahrzeuge vorbeilässt.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Was gilt denn nun?
    Autor
      Manne
      schrieb am Dienstag, 2. Oktober 2012
    Text
    Und seit 2009 haben die sich noch nicht endgültig einigen können?!
    - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -

    Doch, aber es ist noch nicht in Kraft getreten.
    Das kommt am 1. April 2013 und soll wohl kein Aprilscherz sein.
    Also, ab 1.4.2013 braucht niemand mehr an der einstreifigen Warnbake stehen bleiben.
    Du bist also wieder auf dem neuesten Stand.

    Gruß Manne

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Was gilt denn nun?
    Autor
      mike77
      schrieb am Dienstag, 2. Oktober 2012
    Text
    > Und seit 2009 haben die sich noch nicht endgültig einigen können?!
    >- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
    >
    >Doch, aber es ist noch nicht in Kraft getreten.
    >Das kommt am 1. April 2013 und soll wohl kein Aprilscherz sein.
    >Also, ab 1.4.2013 braucht niemand mehr an der einstreifigen Warnbake stehen bleiben.
    >Du bist also wieder auf dem neuesten Stand.
    >
    >Gruß Manne

    Ok, das ist ja mal was ;-)
    Manchmal kann man sich über die Politik nur wundern. Naja, ab April sollte dann ja alles klar sein, ich werd meinen Chef drauf hinweisen ;-)
    Danke euch allen für die Hilfe

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Was gilt denn nun?
    Autor
      Klaus FL
      schrieb am Sonntag, 28. Oktober 2012
    Text
    Derzeit gültig ist die "Straßenverkehrs-Ordnung vom 16. November 1970 (BGBl. I S. 1565), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 1. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1737) geändert worden ist."

    Und da steht nichts mehr von Halt hinter der ersten Bake.

    Also kannst Du es auch lassen und der Chef hat recht.

    Klaus

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Was gilt denn nun?
    Autor
      FrediAnn
      schrieb am Montag, 29. Oktober 2012
    Text
    >Derzeit gültig ist die "Straßenverkehrs-Ordnung vom 16. November 1970 (BGBl. I S. 1565), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 1. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1737) geändert worden ist."
    >
    >Und da steht nichts mehr von Halt hinter der ersten Bake.
    >
    >Also kannst Du es auch lassen und der Chef hat recht.
    >
    >Klaus

    Jetzt frage ich mich natürlich, warum mir unabhängig von welchen Fahrlehrer (und nicht nur von Meiner Fahrschule) alle meinten, dass LKWs bei der 1. Barke halten müssen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Was gilt denn nun?
    Autor
      FrediAnn
      schrieb am Montag, 29. Oktober 2012
    Text
    >>Derzeit gültig ist die "Straßenverkehrs-Ordnung vom 16. November 1970 (BGBl. I S. 1565), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 1. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1737) geändert worden ist."
    >>
    >>Und da steht nichts mehr von Halt hinter der ersten Bake.
    >>
    >>Also kannst Du es auch lassen und der Chef hat recht.
    >>
    >>Klaus
    >
    >Jetzt frage ich mich natürlich, warum mir unabhängig von welchen Fahrlehrer (und nicht nur von Meiner Fahrschule) alle meinten, dass LKWs bei der 1. Barke halten müssen.

    Noch ein Kleiner Zusatz: In meinem Theorielehrbuch steht: "Fahrzeuge mit Anhänger und LKWs über 7,5 t zulässige Gesamtmasse, die überholt werden können und dürfen, müssen außerorts schon unmittelbar nach der einstreifigen Bake warten.

    - Wenn die Schranken sich senken oder geschlossen sind
    - Wenn rotes Blinklicht oder gelbe oder rote Lichtzeichen den Bahnübergang sperren" (Quelle: Fahren lernen B, Seite 137 - Verlag Heinrich Vogel - 11 Auflage Mai 2011)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Was gilt denn nun?
    Autor
      kk145
      schrieb am Montag, 29. Oktober 2012
    Text
    Der Grund für diese Verwirrung ist bereits im Beitrag von "Kritiker" und auch in einem Beitrag von mir erklärt.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Was gilt denn nun?
    Autor
      klaus FL
      schrieb am Montag, 29. Oktober 2012
    Text
    >Der Grund für diese Verwirrung ist bereits im Beitrag von "Kritiker" und auch in einem Beitrag von mir erklärt.


    Nun hast du wieder mal nicht recht, das rechtlich nicht ganz korrekte Handeln des Herrn Ramsauer wurde 2010 korrigiert und somit braucht seit dieser Zeit nicht mehr hinter der ersten Bake gehalten werden. So ist es im Gesetzblatt veröffentlicht.

    Klaus

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