Was genau verfällt nach einem Jahr?
Daniel K....
schrieb am Dienstag, 2. März 2010
Hallo zusammen,
2008 habe ich mich bei der Fahrschule meines Vertrauens angemeldet, die Theoriestunden absolviert sowie im Jahr 2009 die theoretische Prüfung bestanden. Noch im Jahr 2009 habe ich die Fahrstunden für die Klasse B erledigt und am
4. April 2009 die Prüfung für diese Klasse bestanden. Seitdem fahre ich mit der Prüfbescheinigung (Führerschein ab 17). Im Dezember 2009 bin 18 geworden, konnte jedoch den Scheckkartenführerschein noch nicht erhalten, da ich noch keine Fahrstunden für die Klasse BE und damit auch die Prüfung für diese Klasse noch nicht bestanden habe. (Der Führerschein war schon mit BE gedruckt worden.)
Abgesehen davon, dass die 3 Monats Frist zum Umtausch der Prüfbescheinigung am 10. April 2010 verfällt und ich mir vorübergehend einen Ersatzführerschein ausstellen lassen muss, tut sich nun ein anderes Problem auf.
Heute habe ich bei meiner Fahrschule angerufen, um einen Termin für Fahrstunden (BE) auszumachen.
Dort sagte man mir, dass ich mich an Herrn xyz persönlich wenden solle, der gerade nicht da sei und dass es höchste Zeit wäre, da irgendwas sonst verfällt.
Und jetzt zu meiner Frage:
Was verfällt da eigentlich?
Der Ausbildungsvertrag mit der Fahrschule oder irgendwas anderes, gar die absolvierten Theoriestunden?
Ich hoffe ich habs jetzt nicht zu kompliziert beschrieben!
Mit freundlichen Grüßen
Daniel
2008 habe ich mich bei der Fahrschule meines Vertrauens angemeldet, die Theoriestunden absolviert sowie im Jahr 2009 die theoretische Prüfung bestanden. Noch im Jahr 2009 habe ich die Fahrstunden für die Klasse B erledigt und am
4. April 2009 die Prüfung für diese Klasse bestanden. Seitdem fahre ich mit der Prüfbescheinigung (Führerschein ab 17). Im Dezember 2009 bin 18 geworden, konnte jedoch den Scheckkartenführerschein noch nicht erhalten, da ich noch keine Fahrstunden für die Klasse BE und damit auch die Prüfung für diese Klasse noch nicht bestanden habe. (Der Führerschein war schon mit BE gedruckt worden.)
Abgesehen davon, dass die 3 Monats Frist zum Umtausch der Prüfbescheinigung am 10. April 2010 verfällt und ich mir vorübergehend einen Ersatzführerschein ausstellen lassen muss, tut sich nun ein anderes Problem auf.
Heute habe ich bei meiner Fahrschule angerufen, um einen Termin für Fahrstunden (BE) auszumachen.
Dort sagte man mir, dass ich mich an Herrn xyz persönlich wenden solle, der gerade nicht da sei und dass es höchste Zeit wäre, da irgendwas sonst verfällt.
Und jetzt zu meiner Frage:
Was verfällt da eigentlich?
Der Ausbildungsvertrag mit der Fahrschule oder irgendwas anderes, gar die absolvierten Theoriestunden?
Ich hoffe ich habs jetzt nicht zu kompliziert beschrieben!
Mit freundlichen Grüßen
Daniel