Was genau verfällt nach einem Jahr?

  • Was genau verfällt nach einem Jahr?
     Daniel K....
      schrieb am Dienstag, 2. März 2010
    Hallo zusammen,

    2008 habe ich mich bei der Fahrschule meines Vertrauens angemeldet, die Theoriestunden absolviert sowie im Jahr 2009 die theoretische Prüfung bestanden. Noch im Jahr 2009 habe ich die Fahrstunden für die Klasse B erledigt und am
    4. April 2009 die Prüfung für diese Klasse bestanden. Seitdem fahre ich mit der Prüfbescheinigung (Führerschein ab 17). Im Dezember 2009 bin 18 geworden, konnte jedoch den Scheckkartenführerschein noch nicht erhalten, da ich noch keine Fahrstunden für die Klasse BE und damit auch die Prüfung für diese Klasse noch nicht bestanden habe. (Der Führerschein war schon mit BE gedruckt worden.)

    Abgesehen davon, dass die 3 Monats Frist zum Umtausch der Prüfbescheinigung am 10. April 2010 verfällt und ich mir vorübergehend einen Ersatzführerschein ausstellen lassen muss, tut sich nun ein anderes Problem auf.

    Heute habe ich bei meiner Fahrschule angerufen, um einen Termin für Fahrstunden (BE) auszumachen.
    Dort sagte man mir, dass ich mich an Herrn xyz persönlich wenden solle, der gerade nicht da sei und dass es höchste Zeit wäre, da irgendwas sonst verfällt.

    Und jetzt zu meiner Frage:
    Was verfällt da eigentlich?
    Der Ausbildungsvertrag mit der Fahrschule oder irgendwas anderes, gar die absolvierten Theoriestunden?

    Ich hoffe ich habs jetzt nicht zu kompliziert beschrieben!

    Mit freundlichen Grüßen
    Daniel
  • Thema
    Re: Was genau verfällt nach einem Jahr?
    Autor
      Manfred Gehmlich
      schrieb am Dienstag, 2. März 2010
    Text
    Nicht zu kompliziert, aber ungenau. Du hättest besser jeweils den Monat dazuschreiben sollen.
    Um die Theorie brauchst Du Dir keine Sorgen machen, da die B ja bestanden ist. Für BE gibt es keine Theorieprüfung. Was nach einem Jahr abläuft, ist der Prüfauftrag sowie der Ausbildungsvertrag mit Deiner Fahrschule.
    Gruß Manfred

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  • Thema
    Re: Re: Was genau verfällt nach einem Jahr?
    Autor
      Daniel K....
      schrieb am Dienstag, 2. März 2010
    Text
    Vielen Dank für Deine Antwort!

    Kann man den Prüfauftrag einfach verlängern oder erneuern und das wichtigste, kostet das was?
    (Die Prüfung würde ja nach meinen Unterlagen um die 85€ kosten.)

    Was würden die Fahrschule betreffend mit meinem Geld geschehen, dass ich bereits als Grundbetrag für BE bezahlt habe? (135€)

    Hätte ich davon mal gewusst, hätte ich schon viel früher damit angefangen. Naja, Konjunktiv halt.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Was genau verfällt nach einem Jahr?
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Mittwoch, 3. März 2010
    Text
    Hallo!
    >Kann man den Prüfauftrag einfach verlängern oder erneuern und das wichtigste, kostet das was?
    Das kommt auf den Sachbearbeiter bei der Führerscheinstelle an und natürlich arbeitet eine Behörde nicht kostenlos.
    Hast du keine Chance die BE-Prüfung noch innerhalb der Jahresfrist zu machen (und auch zu bestehen)? Das genaue Datum für den Verfall des Prüfauftrags kennt übrigens deine Fahrschule.
    >
    >Was würden die Fahrschule betreffend mit meinem Geld geschehen, dass ich bereits als Grundbetrag für BE bezahlt habe? (135€)
    Das kommt auf die Fahrschule an. Wenn du Pech hast, musst du die Grundgebühr für BE noch einmal bezahlen. Wenn du Glück hast, verlangt die Fahrschule nichts.

    Viele Grüße
    Kirsten

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