Was darf und darf nicht Berechtnet werden?

  • Was darf und darf nicht Berechtnet werden?
     Jasmin-Kristin
      schrieb am Montag, 22. Oktober 2007
    Hab wieder mal zweifel an meiner jetzigen Fahrschule.

    Am Montag hab ich ja Teoretische Prüfung.
    Hab die TÜV gebühr schon längst bezahlt und nun war ich eben in der Fahrschule um den Ort (bzw. die adresse ) zu bekommen wo ich da denn am Montag hin muss.
    Erstmal meinte sie ich müsse bei Ihr mitfahren,dann als ich meinte ich fahre selbst hin (mein mann möchte mich fahren) meinte sie nur das wir uns an der fahrschule treffen und mein mann hinter her fahren soll.Die wollte partou nicht die Adresse raus rücken.
    Sie gab mir einen Handgeschriebenen Zettel mit was ich an dem Tag mit bringen muss:

    -Personalausweis
    -Kugelschreiber
    -50 Euro

    Wofür die 50 Euro,fragte ich.
    Sie meint die wären für sie weil das die Vorstellungsgebühr sei.
    Ich meinte ich hätte doch die Prüfgebühr schon bezahlt.
    Sie hat mich so zu sagen abgewürgt ...nun steht da meine Fragen.

    Wofür sind die 50Euro?
    Wieso muss ich nochmal 50 Euro an die Frau bezahlen,
    wenn ich durchfalle?
    Was sind erlaubte Gebühren und welche sind unzuläßig für fahrschulen?


    So langsam hab ich kein Bock mehr.
    Gut hab ich gefragt was ich brauche,sonst hät ich da gestanden an dem Tag und nix bei gehabt.

    Wenn ich die 50Euro am montag nicht bezahl,darf sie mir die Prüfung verweigern oder wie versteh ich das?

    Bitte helft mit Antworten zu finden.


    Vielen Dank!
  • Thema
    Re: Was darf und darf nicht Berechtnet werden?
    Autor
      Christian.D
      schrieb am Montag, 22. Oktober 2007
    Text
    Lies deinen Vertrag, da steht drin was die Fahrschule zur Vorstellung zur TP verlangt.

    Fahrschulgebühr und TÜV-Gebühr sind 2 Paar Stiefel

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Was darf und darf nicht Berechtnet werden?
    Autor
      Jasmin-Kristin
      schrieb am Montag, 22. Oktober 2007
    Text
    >Lies deinen Vertrag, da steht drin was die Fahrschule zur Vorstellung zur TP verlangt.
    >
    >Fahrschulgebühr und TÜV-Gebühr sind 2 Paar Stiefel
    ---------------------------------------------------

    Danke erstmal,das tue ich gerade.
    Da steht nun:

    a)Grundbetrag (Allgemeine Anwendungen und den teor.Unterricht)
    in der Klasse (B)= 220 Euro

    b) praktische Ausbildung (Fahrstunden jeweils 45 minuten)
    Fahrstunde = 32 Euro
    Überlandfahrstunde = 40 Euro
    Autobahnfahrstunde = 40 Euro
    Dunkelheitfahrstunde = 40 Euro

    g) Vorstellung zur Prüfung:
    teoretische Prüfung Klasse B= 50 Euro
    praktische prüfung (komplett)Klasse B = 100 Euro

    ----------------sind das die gemeinten 50 Euro?----------------



    Menno...find meine Fahrschule ist doch echt voll abzockend.
    Da denkt man, man hat alles bezahlt um beruhgigt zur Prüfung nächste Woche zu gehen und dann sagen die mir das nur im vorbei gehen das es nochmal was drauf kostet.
    Nun steh ich da ohne 50 Euro (hab noch 10Euro für den gesamten Monat zum leben,da ich die prüfung bezahlt hab (HARZ4))...manno...so´n ....Und wenn ich nicht hingeh bin ich durchgefallen und muss nochmal 10,09Euro TÜV und nochmal 50 Euro an die fahrschule zahlen oder wie? Man versteh einer das System...ehrlich.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Was darf und darf nicht Berechtnet werden?
    Autor
      S235JR
      schrieb am Montag, 22. Oktober 2007
    Text
    genau diese 50¤ sind des.....

    Ist aber wirklich überall ungefähr so viel

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Was darf und darf nicht Berechtnet werden?
    Autor
      Heretiker
      schrieb am Montag, 22. Oktober 2007
    Text
    Wieso fragt eigentlich keiner wenn er seinen Vertrag liest? Und nachher ist das Geschrei groß. SO ist das nunmal ... es gibt sogar Fahrschulen die Geld für das nachschulen nehmen wenn man durch ne Prüfung fällt! Lesen was im Vertrag steht, und ja: es ist überall in etwa ao viel.

    Sorry, wenn ich das jetzt mal so drastisch formuliere, aber Hartz 4 und nen Führerschein machen? Ich meine wenn es - sorry so klingt es für mich - an 50 Euro scheitert, dann sollteste mal überlegen ob ein Führerschein in die momentane Situation passt! Tut mir echt leid, aber verständnis hab ich nicht dafür, um ehrlich zu sein. Denn wenn davon nen Job abhängt, würd das AMt den Schein ggf bezahlen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Was darf und darf nicht Berechtnet werden?
    Autor
      Jasmin-Kristin
      schrieb am Montag, 22. Oktober 2007
    Text
    >Wieso fragt eigentlich keiner wenn er seinen Vertrag liest? Und nachher ist das Geschrei groß. SO ist das nunmal ... es gibt sogar Fahrschulen die Geld für das nachschulen nehmen wenn man durch ne Prüfung fällt! Lesen was im Vertrag steht, und ja: es ist überall in etwa ao viel.
    >
    >Sorry, wenn ich das jetzt mal so drastisch formuliere, aber Hartz 4 und nen Führerschein machen? Ich meine wenn es - sorry so klingt es für mich - an 50 Euro scheitert, dann sollteste mal überlegen ob ein Führerschein in die momentane Situation passt! Tut mir echt leid, aber verständnis hab ich nicht dafür, um ehrlich zu sein. Denn wenn davon nen Job abhängt, würd das AMt den Schein ggf bezahlen.
    ---
    Als ich im Februar anfing stand ich noch in vollzeitstellung und das fast 6 jahre lang.ich konnte ja nicht ahnen das meine firma insolvenz anmeldet und alle arbeitslos werden.zur zeit ist bei uns aufm arbeitsamt echt flaute an stellungen.Ich fing im februar an,weil ich es mir leisten konnte.Jetzt bin ich bei der halbzeit mit dem rest angekommen was ich gespart hatte noch und so kann es eben auch gehen.Ich versuchs dennoch weiter,auch wenns finanziell etwas eng wird.tut mir leid,aber es kann jeden treffen,man sollte nicht drüber lachen!!!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Was darf und darf nicht Berechtnet werden?
    Autor
      mietzek0tze
      schrieb am Montag, 22. Oktober 2007
    Text
    Mh ist ja blöde gelaufen. Und wenn du abgebrochen hättest, hättest irgendwann nochmal die Grundgebühr zahlen müssen. Hät in der Situation glaub ich auch erstmal weitergemacht und immer Fahrstunden nach Geldbeutel genommen. Hab das Glück, dass Opa seit meiner Geburt n Sparbuch dafür angelegt hatte.
    Haste nicht eventuell n Bekannten oder Verwandten, der dir das Geld erstmal leihen kann? Wär ja blöde wenn die Prüfung daran scheitert.

    Gruß Jessy

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  • Thema
    Re: Was darf und darf nicht Berechtnet werden?
    Autor
      *reni*
      schrieb am Montag, 22. Oktober 2007
    Text
    bei der fahrschule hat das mit dir wohl wirklich keinen sinn mehr...da fehlt ja jegliche vertrauensbasis!
    wobei ich der fahrschule hier nix unterstellen will (die hat ihre preise ja vernünftig aufgelistet).
    Vielleicht wäre es echt mal angebracht, verträge zu lesen BEVOR man sie unterschreibt..ich versteh echt nich, was da so schwer dran ist. ich hab das mit 16 jahren hingekriegt, hatte halt auch nur nen bestimmten betrag zur verfügung und hab gerechnet, ob ich damit im großen und ganzen hinkomme. und wenn man bei der anmeldung fragt, wenn man irgendwas da nicht versteht kann der fahrlehrer einem das sogar erklären ;-)
    aber wenn man einfach mal blind unterschreibt, hat man halt das pech^^
    sorry, aber ich hab da echt kein verständnis für...

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  • Thema
    Re: Re: Re: Was darf und darf nicht Berechtnet werden?
    Autor
      Nancy
      schrieb am Dienstag, 23. Oktober 2007
    Text
    Eins verstehe ich trotzdem nicht, wieso hast du Hartz IV, wenn du 6 Jahre gearbeitet hast, du müsstest mindestens Arbeitlosengeld I für 1 Jahr haben? Was ja dann auch definitiv höher liegen würde. (War selbst schon arbeitslos bis zu Hartz IV).
    Ansonsten wünsche ich dir viel Glück, ich weiß nur zu Gut wie das ist.


    >Als ich im Februar anfing stand ich noch in vollzeitstellung und das fast 6 jahre lang.ich konnte ja nicht ahnen das meine firma insolvenz anmeldet und alle arbeitslos werden.zur zeit ist bei uns aufm arbeitsamt echt flaute an stellungen.Ich fing im februar an,weil ich es mir leisten konnte.Jetzt bin ich bei der halbzeit mit dem rest angekommen was ich gespart hatte noch und so kann es eben auch gehen.Ich versuchs dennoch weiter,auch wenns finanziell etwas eng wird.tut mir leid,aber es kann jeden treffen,man sollte nicht drüber lachen!!!

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  • Thema
    Re: Was darf und darf nicht Berechtnet werden?
    Autor
      -Sina-
      schrieb am Dienstag, 23. Oktober 2007
    Text
    diese 90,07 € (oder wieviel das nochmal war) ist nur für den TÜV... davon bekommt deine FS gar nichts ab... es ist also völlig normal, dass du nochmal 50 € für deine FS bezahlen musst.. und ich glaube bei meienr FS ist es sogar noch teurer

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  • Thema
    Re: Re: Was darf und darf nicht Berechtnet werden?
    Autor
      Jasmin-Kristin
      schrieb am Dienstag, 23. Oktober 2007
    Text
    Da ich es niemanden aus meinem Bekanntenkreis gesagt hab das
    ich FS mache,kann ich niemanden anhauen.
    Ich hab nun den rest zusammen gekratzt und meine Mom gesagt das ich nun den Rest des Montas wegen Geldknappheit bei ihr essen komme,sie bekommt dafür bei Gelegenheit ein essen von mir spendiert ;o).
    Sie meint es wär kein größeres Problem und somit wart ich nun auf den 29. das es 13 uhr schlägt und ich prüfung machen darf ;o)


    Und nochmals:Ich wünsche niemanden mal in solch eine situation zu kommen (plötzlich arbeitslos zu werden().

    In diesem Sinne.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Was darf und darf nicht Berechtnet werden?
    Autor
      Heretiker
      schrieb am Dienstag, 23. Oktober 2007
    Text
    Ich habe mich ja nicht lustig gemacht sondern nur mal in den Raum gestellt, ob ein Führerschein eine so planbare Sache ist (sein sollte), dass es hinterher an 50,- Euro scheitert.

    Die Situation ist sicher ...e.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Was darf und darf nicht Berechtnet werden?
    Autor
      Jasmin-Kristin
      schrieb am Dienstag, 23. Oktober 2007
    Text
    Klar ist es sicher Planbar ob man sich es leisten kann.Aber man kann ja nicht immer damit rechnern sofort für alles was da dann an Rechungen auf einen zukommt sofort Geld parat zu haben.Ausser man hat nen spendablen Opa,Oma,Papa,Mama oder sonst wen.Und das ich gerade jetzt wo ich anfing Arbeitslos werd hätt ich nicht gedacht.Harz4 ist schon ne schande an sich.Aber wegen Geldnot zu kapitulieren noch mehr.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Was darf und darf nicht Berechtnet werden?
    Autor
      Jasmin-Kristin
      schrieb am Dienstag, 23. Oktober 2007
    Text
    >Klar ist es sicher Planbar ob man sich es leisten kann.Aber man kann ja nicht immer damit rechnern sofort für alles was da dann an Rechungen auf einen zukommt sofort Geld parat zu haben.Ausser man hat nen spendablen Opa,Oma,Papa,Mama oder sonst wen.Und das ich gerade jetzt wo ich anfing Arbeitslos werd hätt ich nicht gedacht.Harz4 ist schon ne schande an sich.Aber wegen Geldnot zu kapitulieren noch mehr.
    hinzufügen möchte ich: Das ich mehr chancen hät auf dem Arbeitsmarkt wenn ich flexibel und unabhängig wär,bzw. Mobil.
    Gerdade deshalb ist es mir ja sehr wichtig weiter zu machen egal wie eng es wird,ich verzicht lieber auf Luxus und Lebensmittel,aber ich hab was für meine zukunft getan.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Was darf und darf nicht Berechtnet werden?
    Autor
      mietzek0tze
      schrieb am Mittwoch, 24. Oktober 2007
    Text
    Dass du es für den Arbeitsmarkt tust kann ich verstehen.
    Ich suche auch seit letztem Sommer eine Ausbildung oder wenigstens mal n Nebenjob. Die meisten haben mich auch abgelehnt (bei den Nebenjobs) weil ich nicht mobil genug war *grummel*
    Deswegen beisst meine Mutter auch die Zähne zusammen wenn ich fahre *grins* wenn das Auto Müll wär, käm sie auch nicht mehr zur Arbeit. Aber sie ist 2-3 mal mitgefahren und verraut mir nun. War halt wie oben schon gesagt mein Glück, dass Opa für alle 3 Enkel n exra Sparbuch angelegt hatte.

    Aber wieso wolletest du keinem sagen, dass du den FS machst? Bei mir wussten es alle, halt nur nicht wann ich Prüfung hatte :)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Was darf und darf nicht Berechtnet werden?
    Autor
      visojuma
      schrieb am Mittwoch, 24. Oktober 2007
    Text
    ich habe da jetzt auch mal eine frage wenn in meinenem vertrag aber gar nichts davon steht von einer vorstell gebür können die dann sowas trotzdem noch verlangen oder kann ich mich da auf den vertrag stützten meine ich habe da nichts von eine tp stehen >Hab wieder mal zweifel an meiner jetzigen Fahrschule.
    >
    >Am Montag hab ich ja Teoretische Prüfung.
    >Hab die TÜV gebühr schon längst bezahlt und nun war ich eben in der Fahrschule um den Ort (bzw. die adresse ) zu bekommen wo ich da denn am Montag hin muss.
    >Erstmal meinte sie ich müsse bei Ihr mitfahren,dann als ich meinte ich fahre selbst hin (mein mann möchte mich fahren) meinte sie nur das wir uns an der fahrschule treffen und mein mann hinter her fahren soll.Die wollte partou nicht die Adresse raus rücken.
    >Sie gab mir einen Handgeschriebenen Zettel mit was ich an dem Tag mit bringen muss:
    >
    >-Personalausweis
    >-Kugelschreiber
    >-50 Euro
    >
    >Wofür die 50 Euro,fragte ich.
    >Sie meint die wären für sie weil das die Vorstellungsgebühr sei.
    >Ich meinte ich hätte doch die Prüfgebühr schon bezahlt.
    >Sie hat mich so zu sagen abgewürgt ...nun steht da meine Fragen.
    >
    >Wofür sind die 50Euro?
    >Wieso muss ich nochmal 50 Euro an die Frau bezahlen,
    >wenn ich durchfalle?
    >Was sind erlaubte Gebühren und welche sind unzuläßig für fahrschulen?
    >
    >
    >So langsam hab ich kein Bock mehr.
    >Gut hab ich gefragt was ich brauche,sonst hät ich da gestanden an dem Tag und nix bei gehabt.
    >
    >Wenn ich die 50Euro am montag nicht bezahl,darf sie mir die Prüfung verweigern oder wie versteh ich das?
    >
    >Bitte helft mit Antworten zu finden.
    >
    >
    >Vielen Dank!
    >

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