Wann beginnt die Probezeit

  • Wann beginnt die Probezeit
     marvin Rödenbeck
      schrieb am Sonntag, 7. März 2010
    Hey,

    also ich hab folgendes Problem:

    Wurde am 23.12.09 mit 56kmh in einer 30er zone geblitzt (mit dem Auto). Ich bin 19 und habe meinen Führerschein der Klasse B seit dem 3.2.09... Jetzt ist die Frage nach meiner Probezeit, weil ich hab die Führerscheinklasse A1 seit dem 14.12.06... Falls meine 2 Jahre Probezeit mit dem Antritt von A1 beginnen, würde doch die Tatzeit nicht mehr in meine Probezeit fallen oder? Muss ich jetzt mit einem Aufbauseminar rechnen?
    Würde mich über Antworten sehr freuen
  • Thema
    Re: Wann beginnt die Probezeit
    Autor
      Aero145
      schrieb am Sonntag, 7. März 2010
    Text
    >Hey,
    >
    >also ich hab folgendes Problem:
    >
    >Wurde am 23.12.09 mit 56kmh in einer 30er zone geblitzt (mit dem Auto). Ich bin 19 und habe meinen F�hrerschein der Klasse B seit dem 3.2.09... Jetzt ist die Frage nach meiner Probezeit, weil ich hab die F�hrerscheinklasse A1 seit dem 14.12.06... Falls meine 2 Jahre Probezeit mit dem Antritt von A1 beginnen, w�rde doch die Tatzeit nicht mehr in meine Probezeit fallen oder? Muss ich jetzt mit einem Aufbauseminar rechnen?
    >W�rde mich �ber Antworten sehr freuen

    Du mußt mit keinem Aufbauseminar rechnen, weil am 23.12.’09, Du schon länger als ein Jahr mit der Probezeit fertig warst.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Wann beginnt die Probezeit
    Autor
      marvin Rödenbeck
      schrieb am Sonntag, 7. März 2010
    Text
    Ja? Das würde mich schon mal beruhigen. Das wären dann glaube ich immer noch ca.100€, aber viel besser als das ganze Tamtam mit Aufbauseminar.

    Danke für die Info!! =)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Wann beginnt die Probezeit
    Autor
      Sneijder
      schrieb am Sonntag, 7. März 2010
    Text
    Korrekt!

    26km/h zu schnell(Innerorts):

    *100€ Bußgeld
    *23,50€ Gebühren
    *3Punkte

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Wann beginnt die Probezeit
    Autor
      Matze22
      schrieb am Sonntag, 7. März 2010
    Text
    >Du muÃ� mit keinem Aufbauseminar rechnen, weil am 23.12.â�09, Du schon länger als ein Jahr mit der Probezeit fertig warst.

    Aber nur falls innerhalb der 2 Jahre nach Bestehens von A1 kein A- oder 2 B-Verstöße begangen wurden, die die Probezeit um 2 Jahre verlängerten.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Wann beginnt die Probezeit
    Autor
      Aero145
      schrieb am Sonntag, 7. März 2010
    Text
    >>Du mu�� mit keinem Aufbauseminar rechnen, weil am 23.12.��09, Du schon länger als ein Jahr mit der Probezeit fertig warst.
    >
    >Aber nur falls innerhalb der 2 Jahre nach Bestehens von A1 kein A- oder 2 B-Verst��e begangen wurden, die die Probezeit um 2 Jahre verl�ngerten.

    Ehrlich gesagt glaube ich, daß der TE das im ersten Beitrag sagen würde. Also habe ich das ausgeschlossen.

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