Vorzeitige Fahrerlaubnis B - wohin/wann darf ich nun?
Speedywee
schrieb am Samstag, 5. Januar 2008
Hallo liebes Forum,
mir wurde vor zwei Tagen eine vorzeitige Fahrerlaubnis der Klasse B ausgehändigt.
Ich besaß vorher bereits den BF17, erhielt vom Landkreis zwei Papiere:
Ein DIN-A6 großes Blatt, worauf steht, dass ich unter der Auflage "B 177 und T 181(das ist BF17)" fahren darf.
Dann noch ein A4 Blatt, wo die Schlüsselnummer B177 erläutert wurde. Darin steht:
"Es gelten folgende Auflagen zum Führen eines Kraftfahrzeuges der Klasse B:
Bis zum Erreichen des Mindestalters darf von der Fahrerlaubnis der Kl. B nur Gebrauch gemacht werden für Fahrten von und zur BBS (Ort meiner Schule).
Diese Bescheinigung ist beim Führen von Kraftfahrzeugen mitzuführen [...]"
Das ist alles was ich habe. Die Schule ist ca. 30km von mir entfernt. Meine Freundin wohnt nahe der Schule und dort sind ebenfalls einige Läden (Aldi, Lidl usw.).
Nun meine Fragen:
- Darf ich mit der Fahrerlaubnis zu meiner Freundin fahren? Ggf. kann ich das Auto ja an der Schule abstellen. Darf ich das auch außerhalb der Schulzeit, bspw. sonntags?
- Darf ich zu Lidl einkaufen fahren?
Ich finde, wenn nicht aufgeführt ist, aus welchem Grund ich zur BBS fahre kann ich es doch machen wann ich will, oder? Bin mir nicht so sicher, weshalb ich gern noch einmal nachfrage. Würde meine Freundin gern Morgen nach hause fahren und weiß nun nicht, ob ich das machen darf und was mir schlimmstenfalls passieren kann, falls ein Ordnungshüter etwas gegen meine Fahrt hat.
Ich hoffe ich bekomme bald ein Paar Antworten auf meine Fragen. Werde auch gerne Fragen zur vorzeitigen Fahrerlaubnis (Ablauf usw ...) beantworten.
Danke im Voraus,
Speedy
mir wurde vor zwei Tagen eine vorzeitige Fahrerlaubnis der Klasse B ausgehändigt.
Ich besaß vorher bereits den BF17, erhielt vom Landkreis zwei Papiere:
Ein DIN-A6 großes Blatt, worauf steht, dass ich unter der Auflage "B 177 und T 181(das ist BF17)" fahren darf.
Dann noch ein A4 Blatt, wo die Schlüsselnummer B177 erläutert wurde. Darin steht:
"Es gelten folgende Auflagen zum Führen eines Kraftfahrzeuges der Klasse B:
Bis zum Erreichen des Mindestalters darf von der Fahrerlaubnis der Kl. B nur Gebrauch gemacht werden für Fahrten von und zur BBS (Ort meiner Schule).
Diese Bescheinigung ist beim Führen von Kraftfahrzeugen mitzuführen [...]"
Das ist alles was ich habe. Die Schule ist ca. 30km von mir entfernt. Meine Freundin wohnt nahe der Schule und dort sind ebenfalls einige Läden (Aldi, Lidl usw.).
Nun meine Fragen:
- Darf ich mit der Fahrerlaubnis zu meiner Freundin fahren? Ggf. kann ich das Auto ja an der Schule abstellen. Darf ich das auch außerhalb der Schulzeit, bspw. sonntags?
- Darf ich zu Lidl einkaufen fahren?
Ich finde, wenn nicht aufgeführt ist, aus welchem Grund ich zur BBS fahre kann ich es doch machen wann ich will, oder? Bin mir nicht so sicher, weshalb ich gern noch einmal nachfrage. Würde meine Freundin gern Morgen nach hause fahren und weiß nun nicht, ob ich das machen darf und was mir schlimmstenfalls passieren kann, falls ein Ordnungshüter etwas gegen meine Fahrt hat.
Ich hoffe ich bekomme bald ein Paar Antworten auf meine Fragen. Werde auch gerne Fragen zur vorzeitigen Fahrerlaubnis (Ablauf usw ...) beantworten.
Danke im Voraus,
Speedy