Vorzeitige Fahrerlaubnis B - wohin/wann darf ich nun?

  • Vorzeitige Fahrerlaubnis B - wohin/wann darf ich nun?
     Speedywee
      schrieb am Samstag, 5. Januar 2008
    Hallo liebes Forum,

    mir wurde vor zwei Tagen eine vorzeitige Fahrerlaubnis der Klasse B ausgehändigt.

    Ich besaß vorher bereits den BF17, erhielt vom Landkreis zwei Papiere:

    Ein DIN-A6 großes Blatt, worauf steht, dass ich unter der Auflage "B 177 und T 181(das ist BF17)" fahren darf.

    Dann noch ein A4 Blatt, wo die Schlüsselnummer B177 erläutert wurde. Darin steht:
    "Es gelten folgende Auflagen zum Führen eines Kraftfahrzeuges der Klasse B:

    Bis zum Erreichen des Mindestalters darf von der Fahrerlaubnis der Kl. B nur Gebrauch gemacht werden für Fahrten von und zur BBS (Ort meiner Schule).

    Diese Bescheinigung ist beim Führen von Kraftfahrzeugen mitzuführen [...]"

    Das ist alles was ich habe. Die Schule ist ca. 30km von mir entfernt. Meine Freundin wohnt nahe der Schule und dort sind ebenfalls einige Läden (Aldi, Lidl usw.).


    Nun meine Fragen:

    - Darf ich mit der Fahrerlaubnis zu meiner Freundin fahren? Ggf. kann ich das Auto ja an der Schule abstellen. Darf ich das auch außerhalb der Schulzeit, bspw. sonntags?

    - Darf ich zu Lidl einkaufen fahren?


    Ich finde, wenn nicht aufgeführt ist, aus welchem Grund ich zur BBS fahre kann ich es doch machen wann ich will, oder? Bin mir nicht so sicher, weshalb ich gern noch einmal nachfrage. Würde meine Freundin gern Morgen nach hause fahren und weiß nun nicht, ob ich das machen darf und was mir schlimmstenfalls passieren kann, falls ein Ordnungshüter etwas gegen meine Fahrt hat.

    Ich hoffe ich bekomme bald ein Paar Antworten auf meine Fragen. Werde auch gerne Fragen zur vorzeitigen Fahrerlaubnis (Ablauf usw ...) beantworten.


    Danke im Voraus,

    Speedy
  • Thema
    Re: Vorzeitige Faherlaubnis B - wohin/wann darf ich nun?
    Autor
      Loisel
      schrieb am Samstag, 5. Januar 2008
    Text
    soweit ich weiß, darft Du nur die direkten Wege fahren und auch nur zur Schule und wieder zurück!!!
    Auch Sonntags, wenn Du Schule hast!!!

    Um Dir aber ganz sicher zu sein solltest Du bei deiner zuständigen Straßenverkehrsbehörde (da hast Du auch Deinen Schein her) Auskunft einholen!!! Hier im Forum wirst Du nur verwirrt!!!
    Und die genaue Auskunft ist in Deinem Fall extrem wichtig!!!
    Wenn Du Dich nicht an die AUflagen hälst drohen Dir ganz empfindliche Strafen.

    Deine Erfahrung wie man an eine solche vorzeitige Fahrerlaubnis heran kommt ist aber für dieses Forum von großem Intresse!
    Du solltest hierzu vielleicht einen extra Beitrag eröffnen!!!
    Würde mich auch intressieren!!!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Vorzeitige Faherlaubnis B - wohin/wann darf ich nun?
    Autor
      Speedywee
      schrieb am Samstag, 5. Januar 2008
    Text
    >soweit ich weiß, darft Du nur die direkten Wege fahren und auch nur zur Schule und wieder zurück!!!
    >Auch Sonntags, wenn Du Schule hast!!!
    >
    >Um Dir aber ganz sicher zu sein solltest Du bei deiner zuständigen Straßenverkehrsbehörde (da hast Du auch Deinen Schein her) Auskunft einholen!!! Hier im Forum wirst Du nur verwirrt!!!
    >Und die genaue Auskunft ist in Deinem Fall extrem wichtig!!!
    >Wenn Du Dich nicht an die AUflagen hälst drohen Dir ganz empfindliche Strafen.
    >
    >Deine Erfahrung wie man an eine solche vorzeitige Fahrerlaubnis heran kommt ist aber für dieses Forum von großem Intresse!
    >Du solltest hierzu vielleicht einen extra Beitrag eröffnen!!!
    >Würde mich auch intressieren!!!


    ------------------------------------
    Danke für deine Antwort. Ich dachte, dass vielleicht jemand aus dem Forum etwas darüber weiß. Mich interessiert in erster Linie, wie es seitens der Polizei verhält. Natürlich wird mir der Herr beim Landkreis erzählen, dass ich nur zwecks des Schulbesuches dort hin Fahren darf. Deshalb hat er es ja ausgestellt. Fraglich ist nun, was die Ordnungshüter sagen, wenn sie mich damit am Sonntag anhalten. Vielleicht habe ich ja eine Strafe wegen rauchen auf dem Schulhof aufgebrummt bekommen und muss diesen nun am Sonntag sauber fegen? Es würde mich freuen, wenn ich mit ruhigem Gewissen zu meiner Freundin fahren dürfte. Ansonsten müsste ich weiterhin mit einer Begleitperson dort hin, was ja nicht Sinn der Sache ist.

    Einen Beitrag zur vorläufigen Faherlaubnis werde ich wohl noch verfassen. Vielleicht doch ein guter Einblick in das Verfahren.

    Ich bedanke mich schonmal für weiter Antworten.

    Speedy

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Vorzeitige Faherlaubnis B - wohin/wann darf ich nun?
    Autor
      Loisel
      schrieb am Samstag, 5. Januar 2008
    Text
    Du hast in Deinem Beitrag ja schon geschrieben, was Du darfst und was nicht. Halte Dich daran!
    Der Sheriff der Dich erwischt wird Dich nicht einfach weiter fahren lassen, da kannst Dich drauf verlassen!!!
    Sei froh darüber, dass Du so eine Ausnahme bekommen hast!!!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Vorzeitige Faherlaubnis B - wohin/wann darf ich nun?
    Autor
      Christian D.
      schrieb am Samstag, 5. Januar 2008
    Text
    Probiers mal hier:

    http://www.verkehrsportal.de/board/index.php

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