Vorraussetzung zur Selbstständigkeit
Hallo zusammen,
also: Ich habe gelesen, dass man zwei Jahre im Angstelltenverhältnis gearbeitet haben muss um sich als Fahrlehrer selbstständig zu machen.
Meine Frage ist nun, ob dazwischen ein längerer Zeitraum sein darf? Sprich - Ich bin zwei Jahre Fahrlehrer (angstellt), führe danach 20 Jahre einen anderen Beruf aus und möchte dann eine eigene Fahrschule aufmachen.. - geht das?
freundliche Grüße
Daniel