Vorraussetzung zur Selbstständigkeit

  • Vorraussetzung zur Selbstständigkeit
     Daniel319
      schrieb am Samstag, 8. März 2008
    Hallo zusammen,
    also: Ich habe gelesen, dass man zwei Jahre im Angstelltenverhältnis gearbeitet haben muss um sich als Fahrlehrer selbstständig zu machen.
    Meine Frage ist nun, ob dazwischen ein längerer Zeitraum sein darf? Sprich - Ich bin zwei Jahre Fahrlehrer (angstellt), führe danach 20 Jahre einen anderen Beruf aus und möchte dann eine eigene Fahrschule aufmachen.. - geht das?

    freundliche Grüße
    Daniel
  • Thema
    Re: Vorraussetzung zur Selbstständigkeit
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Samstag, 8. März 2008
    Text
    Hi,

    hast du deinen Schein noch?

    Warst du regelmäßig auf Weiterbildungen?
    Hast du den BWL-Kurs?

    Steht aber alles im §11 des Fahrlehrergesetzes

    Gruß
    Wolfe

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