Vorfahrt gewähren = Beschleunigungsstreifen?

  • Vorfahrt gewähren = Beschleunigungsstreifen?
     *crazydriver*
      schrieb am Samstag, 17. März 2012
    Hallo zusammen!

    Ich habe erneut eine kurze Frage an die Experten unter Euch. Ich frage mich des Öfteren, woran man eigentlich merkt bzw. sieht, ob man z.B. auf einer Bundesstraße (bei der man das Verkehrschild Vorfahrt gewähren hat) sich genauso verhält wie auf das Auffahren der Autobahn (= stark beschleunigen) oder ob man eben erst komplett zum Stehen kommen muss/soll wie z.B. wenn man aus der 30er Zone auf die Hauptstraße möchte?! Woran sehe ich das denn? An den Fahrbahnmarkierungen ja irgendwie nicht?

    Vielen Dank schon mal.
    Schönes Wochenende!

    Grüsse :)
  • Thema
    Re: Vorfahrt gewähren = Beschleunigungsstreifen?
    Autor
      Manne
      schrieb am Sonntag, 18. März 2012
    Text
    Wenn du auf einem Beschleunigungsstreifen fährst, ist es egal ob du auf der Autobahn oder einer Bundesstraße bist.
    In beiden Fällen möglichst nicht anhalten, sondern kräftig Gas geben, links blinken und einfädeln.
    Gruß Manne

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  • Thema
    Re: Vorfahrt gewähren = Beschleunigungsstreifen?
    Autor
      kk145
      schrieb am Sonntag, 18. März 2012
    Text
    Ich vermute - hauptsächlich aus der Überschrift - dass das anders gemeint war. *crazydriver*, du meinst Straßen, die keine Kreuzungen/Einmündungen sondern kreuzungsfreie "Anschlussstellen" haben, oder?

    In diesem Fall lautet die Antwort leider: Das erkennst du nicht an der Beschilderung und nicht an den Markierungen. Du hast erst dann Gewissheit, wenn du mit eigenen Augen siehst, was Sache ist.

    Auf der BAB ist es etwas einfacher: Im Regelfall sollte hier kein "Vorfahrt gewähren" stehen (VwV-StVO zu VZ 205). Wenn es doch einmal vorhanden ist, deutet das auf eine etwas gefährlichere/unübersichtliche Verkehrssituation hin. Wenn es auf der BAB einmal - z.B. wegen einer Baustelle - gar keinen Beschleunigungsstreifen geben sollte, steht dort in der Regel ein Stoppschild.


    >sich genauso verhält wie auf das Auffahren der Autobahn (= stark beschleunigen)

    Sicherheitshalber noch ein Hinweis: Im Straßenverkehr wird auf Sicht gefahren. Auch auf einem Beschleunigungsstreifen kann es zu Unfällen oder Pannen kommen. Selbst wenn du sicher bist, dass es einen Beschelunigungsstreifen gibt, darfst du also nur so beschleunigen, dass du noch innerhalb der Sichtweite anhalten kannst. Wirklich beschleunigen darfst du also sowieso erst deutlich nach dem Punkt, an dem du den Straßenverlauf einsehen kannst.

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