Vom ASF zurücktreten

  • Vom ASF zurücktreten
     Powershot
      schrieb am Dienstag, 13. November 2012
    Hallo Leute
    Meiner Freundinn wurde ein ASF aufgebrummt wegen zu schnellem fahren, und sie hatte zu einem ASF mit unbestimmtem Termin angemeldet in der Fahrschule die nach dem rotierenden System eben als nächstes an der Reihe war.

    Nun hat sie 3 Monate lang nichts von dieser Fahrschule gehört um nun per Sms die Termine für das Seminar zu bekommen, wobei der Probefahrtag auf einen familiär sehr ungünstigen Tag fällt.
    Nun hat sie dort angerufen und wurde sowas von angepampt, von wegen sie solle sich entscheiden ob ihr Familie oder der Führerschein wichtiger sei etc.

    Nun hab ich gelesen dass sie zurücktreten kann vom diesem Vertrag da ihr die Termine ja damals nicht genannt wurden, meine Frage ist allerdings ob das Amt da mitmacht dass sie dann im Prinzip erst das nächste ASF in der nächsten Fahrschule machen würde oder ob und welche Konsequenzen das mit sich bringen würde.

    Wäre über eine schnelle Antwort sehr froh
    Lg Paul
  • Thema
    Re: Vom ASF zurücktreten
    Autor
      kk145
      schrieb am Dienstag, 13. November 2012
    Text
    >und sie hatte zu einem ASF mit unbestimmtem Termin angemeldet in der Fahrschule die nach dem rotierenden System eben als nächstes an der Reihe war.

    Warum lasst ihr euch eigentlich immer so verar...? Wenn du nicht gerade am Nordpol wohnst, kann mir doch niemand erzählen, dass es in zumutbarer Umgebung in den letzten 3 Monaten keine 12 Teilnehmer für ein ASF gegeben hätte. Natürlich ist das für die Fahrschule bequemer und risikoärmer, wenn sich Leute verbindlich für ein Seminar mit unklarer Terminierung anmelden und man so ganz entspannt warten kann, bis der Kurs voll ist.


    >Nun hat sie 3 Monate lang nichts von dieser Fahrschule gehört um nun per Sms die Termine für das Seminar zu bekommen, wobei der Probefahrtag auf einen familiär sehr ungünstigen Tag fällt.

    Nachdem sie jetzt 3 Monate lang geduldig auf den Entzug der Fahrerlaubnis gewartet hat, muss sie sich schon fragen, ob bei einem anderen Kurs (in einer anderen Fahrschule) andere Termine möglicherweise noch ungünstiger liegen. Dadurch, dass sie sich eine halbe Ewigkeit um nichts gekümmert hat, hat sie sich hier auch einige Optionen verbaut.


    >Nun hab ich gelesen dass sie zurücktreten kann vom diesem Vertrag da ihr die Termine ja damals nicht genannt wurden

    Wo steht, dass das ein Rücktrittsgrund wäre? Als sie damals den Ausbildungsvertrag abgeschlossen hat, waren die Fahrstunden auch noch nicht vereinbart ...


    >meine Frage ist allerdings ob das Amt da mitmacht

    Kann man probieren - dann aber bitte sofort und unbedingt vor Fristablauf. Es gibt seitens der Fahrerlaubnisbehörde aber keine Verpflichtung dazu, hier eine Fristverlängerung zu gewähren und die Begründung ist ja auch einigermaßen dünn.


    >oder ob und welche Konsequenzen das mit sich bringen würde.

    Die Konsequenzen stehen auf der Anordnung: Legt sie die Teilnahmebestätigung nicht fristgerecht vor, wird ihr die Fahrerlaubnis entzogen. Das kann je nach Arbeitsweise der Behörde auch mal recht schnell gehen - im Prinzip muss sie damit ab dem ersten Tag nach Fristablauf rechnen. Der Entzug ist kostenpflichtig, die Neuerteilung auch. Was nicht auf der Anordnung steht, ist der Umstand, dass in diesem Fall jeder A-Verstoß (bzw. der zweite B-Verstoß) in der Restprobezeit zur Anordnung einer MPU führt. Das möchte man im Regelfall vermeiden ...

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Vom ASF zurücktreten
    Autor
      Peg
      schrieb am Mittwoch, 14. November 2012
    Text
    Hast du das Anschreiben gesehen, bzw hat dir die Freundin gesagt, bis zu welchem Termin die Bescheinigung über das erfolgte Seminar wieder beim Amt sein muss?
    Bedenke, dass das Seminar Zeit in Anspruch nimmt und die Bescheinigung erst nach Abschluss ausgegeben wird!
    Das sollte nun fristgerecht(!) nicht mehr zu schaffen sein.
    Ob sie nun diese FS wählt, oder eine andere ....
    Auf keinen Fall sollte sie versäumen, sich unverzüglich mit der Führerscheinstelle in Verbindung zu setzen.

    Dazu aus der Info zum Seminar:
    **Für die Teilnahme an einem Aufbauseminar setzt die Behörde eine Frist fest, die in der Regel 8 Wochen beträgt. Wird der Behörde innerhalb dieser Frist keine Teilnahmebescheinigung vorgelegt, dann wird die Fahrerlaubnis entzogen und eine neue Fahrerlaubnis wird erst erteilt, wenn die Teilnahme am Aufbauseminar erfolgt ist.**

    Quelle:
    http://www.fahrschule.de/fahren_lernen/Tipp3index.html

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Vom ASF zurücktreten
    Autor
      Fahrlehrer Klaus
      schrieb am Sonntag, 2. Dezember 2012
    Text
    Man darf natürlich alles, auch von einem ASF Lehrgang zurücktreten.
    Allerdings muss man, wenn man erwachsen wird auch die Folgen richtig abschätzen.
    Nicht irgendwer hat irgendwas falsch gemacht sondern deine Freundin. Deshalb hat Sie nun die Aufgabe bis zu einen bestimmten Tag eine bestimmte Aufgabe zu erfüllen. Wie ist alleine ihre Sache. Wenn sie es nicht tut, muss nicht irgend jemand sondern sie selbst die Folgen tragen. Die Fahrschule bekommt zwar ihr Geld nicht, aber Sie verliert ihren Führerschein. Sie bekommt ihn erst wieder wenn sie den Lehrgang gemacht hat. Natürlich bei einer anderen Fahrschule.

    Auf den Beitrag antworten


Lernen Sie mit dem Online-Lernsystem ab 5,99 € online und mobil für die Theorieprüfung!
Hier klicken!
Fahrschule.de Führerschein 2024 Logo

Fahrschule.de 2024

Theorie-App für alle
Führerscheinklassen.

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo
Fahrschule.de Führerschein Lite Logo

Fahrschule.de Lite

Die kostenlose
Testversion der App
Fahrschule.de 2024

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo