Verwarnung -Parken ohne Parkscheibe-

  • Verwarnung -Parken ohne Parkscheibe-
     bravo
      schrieb am Dienstag, 2. November 2010
    Guten Morgen,

    ich habe am 28.10.10 an einer Stelle geparkt, wo eine Parkscheibe pflicht ist, und die Höchstparkdauer betrug 2 Stunden. Das hatte ich übersehen.

    So, dann hing ein Zettel am Auto.

    Folgendes:

    Mein Kennzeichen ist:

    XX-DS-1318

    die haben aber:

    XX-BS-1318 eingetippt.

    Also anstatt ein D haben sie nen B gemacht, wie wollen Sie nun den Halter des Fahrzeugs ermitteln?

    Weil ich hab den Betrag (5€) bis jetzt noch nicht gezahlt, da es an dem Tag geregnet hat, war auf dem Zettel das Aktenzeichen nicht mehr zu erkennen. Und das Aktenzeichen muss ich bei der Überweisung angeben.

    Auf der Rückseite steht, wenn das Aktenzeichen nicht lesbar ist, soll man auf Zusendung eine schriftlichen Verwarnung/Anhörung warten.

    Ob da überhaupt was an kommt?

    Halter ist mein Opa. Eingetragene Faher sind mein Dad und ich.

    Ich weiß, ist kein Drama die Geschichte, möchte nur wissen ob es nun Möglich ist durch diesen Fehler den Halter zu ermitteln.

    Danke :)

    Grüße
    bravo

  • Thema
    Re: Verwarnung -Parken ohne Parkscheibe-
    Autor
      kk145
      schrieb am Dienstag, 2. November 2010
    Text
    >Ich weiß, ist kein Drama die Geschichte, möchte nur wissen ob es nun Möglich ist durch diesen Fehler den Halter zu ermitteln.

    Möglich, aber unwahrscheinlich. Werden bei euch grundsätzlich Fotos zur Beweissicherung gemacht? Dann könnte man dort natürlich das Kennzeichen nachsehen, falls - und davon gehe ich aus - der Fehler auffällt. Andernfalls kommt es auf die Motivation des Sachbearbeiters an, sich wegen 5 € alle Fahrzeuge mit ähnlichem Kennzeichen durchzusehen, ob möglicherweise ein Auto vom richtigen Typ in der richtigen Farbe dabei ist.

    Wenn du unbedingt zahlen willst, kannst du die Sache natürlich auch mit einem kurzen ANruf klären :)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Verwarnung -Parken ohne Parkscheibe-
    Autor
      bravo
      schrieb am Dienstag, 2. November 2010
    Text
    Danke dir für die Antwort.

    Ob zur Beweissicherung Bilder gemacht werden, weiß ich leider nicht.

    Na unbedingt zahlen möchte ich nicht unbedingt :).

    Grüße
    bravo

    Auf den Beitrag antworten


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