Vertrag

  • Vertrag
     Hfnsngr
      schrieb am Sonntag, 7. Februar 2021
    Als ich mich bei der Fahrschule angemeldet habe, gab es zu der eine Rabattaktion indem die Anmeldegebühr aber auch die Fahrstunden günstiger sind als normal.

    Durch Privates mache ich meinen Führerschein länger als normal.

    Der Besitzer der Fahrschule kommt nun an und sagt, dass ich den Normalpreis zahlen soll. Dies geschah aktuell in der Coronazeit.

    Er sagt, dass das Angebot nur ein Jahr gültig sei. Das sei überall so und sei auch gesetzlich festgeschrieben.

    Ich habe erwidert, dass ich im Vertrag dergleichen nicht finden kann und nur den Preis bezahle, der im Vertrag steht.

    Ich würde gerne Wissen wollen, wer nun im Recht ist.

    Vielen Dank.
  • Thema
    Re: Vertrag
    Autor
      Manne
      schrieb am Sonntag, 7. Februar 2021
    Text
    Auch bei mir gilt ein Vertrag nur 1 Jahr.
    Lesen können die Fahrschüler das auf der Rückseite des Vertrages in den AGB. Auch hängen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in jeder Fahrschule aus. Entweder im Büro oder im Unterrichtsraum.

    Gruß Manne

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Vertrag
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Sonntag, 7. Februar 2021
    Text


    Hi,

    >Als ich mich bei der Fahrschule angemeldet habe, gab es zu der eine Rabattaktion indem die Anmeldegebühr aber auch die Fahrstunden günstiger sind als normal.

    Sowas gibts ab und an, nur dann sollte man die Zeit auch nutzen.

    >Durch Privates mache ich meinen Führerschein länger als normal.

    Dafür kann die Fahrschule aber nix.

    >Er sagt, dass das Angebot nur ein Jahr gültig sei. Das sei überall so und sei auch gesetzlich festgeschrieben.

    Schau mal auf die Rückseite deines Vertrages, da sollten die AGBs draufstehen. Sonst hängen die in der Fahrschule aus.

    Schau da mal unter Punkt 1 (wenns die AGB des FL-Verbandes sind):
    Beendigung der Ausbildung
    Die Ausbildung endet mit der bestandenen Fahrerlaubnisprüfung, in jedem Fall nach Ablauf eines Jahres seit Abschluss des Ausbildungsvertrages.
    Wird das Ausbildungsverhältnis nach Beendigung fortgesetzt, so sind für die angebotenen Leistungen der Fahrschule die Entgelte der Fahrschule maßgeblich, die durch den nach § 32 FahrlG bestimmten Preisaushang zum Zeitpunkt der Fortsetzung des Ausbildungsvertrages ausgewiesen sind. Hierauf hat die Fahrschule bei Fortsetzung hinzuweisen.

    >Ich habe erwidert, dass ich im Vertrag dergleichen nicht finden kann und nur den Preis bezahle, der im Vertrag steht.

    Nach Ablauf des JAhres hast du keinen Vertrag mehr mit der Fahrschule.

    >Ich würde gerne Wissen wollen, wer nun im Recht ist.

    Dein Fahrlehrer

    >
    >Vielen Dank.

    Bitte
    Wolfe

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Vertrag
    Autor
      Dean
      schrieb am Sonntag, 7. Februar 2021
    Text
    Dann wirst du dir jetzt einen neue Fahrschule suchen dürfen. Der Vertag ist ausgelaufen.

    Auf den Beitrag antworten


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