Tach, bei einem Verstoß in der Probezeit, erhältst du die gleiche Strafe wie jeder andere auch.(siehe Bußgeldkatalog) ABER: begehst du einen A-Verstoß (z.B. rote Ampel) oder 2 B-Verstöße (z.B. Telefonieren am Steuer) erhältst du zusätzlich eine Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre und eine Nachschulung (kosten ca. 350 - 450euro). Beim dritten A-Verstoß in der Probezeit, Führerscheinentzug. Gruß, Bernd