>>Hi, >>hab das ASF vor einem halben Jahr gemacht und bin jetzt mit ca. 100-110 km/h geblitzt worden (innerorts) >>Was erwartet mich? > >Eine Verwahnung...Beim 3. Mal gibt es Entzug der Fahrerlaubnis... Also ab jetzt brav sein! ;-)
>Achtung!! Ich meinte nur das kein ASF mehr angeordnet wird. Die normale Strafe wird auf dich zukommen... > >...425 EURO Bußgeld, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
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Na, das hört sich doch schon ein wenig anders an als "Verwarnung ;o) Vergiss nicht die Einladung zum Gespräch mit dem Psycho-Doc ;o)
>Vergiss nicht die Einladung zum Gespräch mit dem Psycho-Doc ;o) :
(2) Ist gegen den Inhaber einer Fahrerlaubnis wegen einer innerhalb der Probezeit begangenen Straftat oder Ordnungswidrigkeit eine rechtskräftige Entscheidung ergangen, die nach § 28 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 in das Verkehrszentralregister einzutragen ist, so hat, auch wenn die Probezeit zwischenzeitlich abgelaufen ist, die Fahrerlaubnisbehörde
1.
seine Teilnahme an einem Aufbauseminar anzuordnen und hierfür eine Frist zu setzen, wenn er eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat, 2.
ihn schriftlich zu verwarnen und ihm nahe zu legen, innerhalb von zwei Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen, wenn er nach Teilnahme an einem Aufbauseminar innerhalb der Probezeit eine weitere schwerwiegende oder zwei weitere weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat,
>>Innerorts sind ja auch nur 50 erlaubt. Wer's da fertig bringt, über 100 zu fahren... o.O Selbst schuld. > >Achtung!! Ich meinte nur das kein ASF mehr angeordnet wird. Die normale Strafe wird auf dich zukommen... > >...425 EURO Bußgeld, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
Ist die Strafe nur so hoch, weil ich Fahranfänger bin und schonmal auffällig geworden bin? Würde es ein Unterschied machen wenn jmd anderes gefahren wäre?
Re: Re: Re: Re: Re: Re: Verstoß nach Aufbauseminar
Autor
Peg
schrieb am Freitag, 20. März 2009
Text
Du schätzt ja noch deine Überschreitung. Deshalb können auch wir nur das Strafmaß schätzen. Eine Überschreitung (zB um "nur" 50 km/h) kostet zwischen 200-290 Euro. Ab 51 km/h bist du schon bei 280-410 Euro dabei. Natürlich zzgl. der Verwaltungsgebühren.
Hier kannst du selbst mal ein wenig mit den Zahlen jonglieren (und dich auf ein Strafmaß einstellen): http://www.verkehrsportal.de/bussgeldrechner/index.php
Kann mir bitte jemand erklären, wie ihr auf einen Wert von 425 Euro und 3 Monaten Fahrverbot kommt? Ich komme, egal welche Sorte (mit Gefährdung bzw Sachbeschädigung oder auch mit/ohne Verwaltungsgebühren)nicht auf den Betrag - und auch nicht auf 3, sondern "nur" 2 Monate Fahrverbot.
Und mein Vertrauen in den VP-Bußgeldrechner wurde bislang noch nie enttäuscht O_o
Was ist wenn ich sage, ich bin icht gefahren und ich hab auch keine Ahnung wer den Wagen an dem Tag gefahren hat? Muss ich dann ein Fahrtenbuch führen?