Verstoß nach Aufbauseminar

  • Verstoß nach Aufbauseminar
     Luni88
      schrieb am Donnerstag, 19. März 2009
    Hi,
    hab das ASF vor einem halben Jahr gemacht und bin jetzt mit ca. 100-110 km/h geblitzt worden (innerorts)
    Was erwartet mich?
  • Thema
    Re: Verstoß nach Aufbauseminar
    Autor
      Fahrlehrer83
      schrieb am Donnerstag, 19. März 2009
    Text
    >Hi,
    >hab das ASF vor einem halben Jahr gemacht und bin jetzt mit ca. 100-110 km/h geblitzt worden (innerorts)
    >Was erwartet mich?

    Eine Verwahnung...Beim 3. Mal gibt es Entzug der Fahrerlaubnis... Also ab jetzt brav sein! ;-)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Verstoß nach Aufbauseminar
    Autor
      ThomasKay
      schrieb am Donnerstag, 19. März 2009
    Text
    >>Hi,
    >>hab das ASF vor einem halben Jahr gemacht und bin jetzt mit ca. 100-110 km/h geblitzt worden (innerorts)
    >>Was erwartet mich?
    >
    >Eine Verwahnung...Beim 3. Mal gibt es Entzug der Fahrerlaubnis... Also ab jetzt brav sein! ;-)

    ^^aprops wahn*lachmichweg*
    >
    >

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Verstoß nach Aufbauseminar
    Autor
      Lucksn
      schrieb am Donnerstag, 19. März 2009
    Text
    was wäre denn wenn nur 50 erlaubt gewesen wären ;) da gibts doch keine verwa(h)rnung mehr :D

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Verstoß nach Aufbauseminar
    Autor
      Mirko23
      schrieb am Donnerstag, 19. März 2009
    Text
    Innerorts sind ja auch nur 50 erlaubt. Wer's da fertig bringt, über 100 zu fahren... o.O Selbst schuld.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Verstoß nach Aufbauseminar
    Autor
      Fahrlehrer83
      schrieb am Donnerstag, 19. März 2009
    Text
    >Innerorts sind ja auch nur 50 erlaubt. Wer's da fertig bringt, über 100 zu fahren... o.O Selbst schuld.

    Achtung!! Ich meinte nur das kein ASF mehr angeordnet wird. Die normale Strafe wird auf dich zukommen...

    ...425 EURO Bußgeld, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Verstoß nach Aufbauseminar
    Autor
      Peg
      schrieb am Donnerstag, 19. März 2009
    Text

    >Achtung!! Ich meinte nur das kein ASF mehr angeordnet wird. Die normale Strafe wird auf dich zukommen...
    >
    >...425 EURO Bußgeld, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

    ................

    Na, das hört sich doch schon ein wenig anders an als "Verwarnung ;o)
    Vergiss nicht die Einladung zum Gespräch mit dem Psycho-Doc ;o)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Verstoß nach Aufbauseminar
    Autor
      Peg
      schrieb am Donnerstag, 19. März 2009
    Text

    >Vergiss nicht die Einladung zum Gespräch mit dem Psycho-Doc ;o) :

    (2) Ist gegen den Inhaber einer Fahrerlaubnis wegen einer innerhalb der Probezeit begangenen Straftat oder Ordnungswidrigkeit eine rechtskräftige Entscheidung ergangen, die nach § 28 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 in das Verkehrszentralregister einzutragen ist, so hat, auch wenn die Probezeit zwischenzeitlich abgelaufen ist, die Fahrerlaubnisbehörde

    1.

    seine Teilnahme an einem Aufbauseminar anzuordnen und hierfür eine Frist zu setzen, wenn er eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat,
    2.

    ihn schriftlich zu verwarnen und ihm nahe zu legen, innerhalb von zwei Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen, wenn er nach Teilnahme an einem Aufbauseminar innerhalb der Probezeit eine weitere schwerwiegende oder zwei weitere weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat,

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Verstoß nach Aufbauseminar
    Autor
      Luni88
      schrieb am Freitag, 20. März 2009
    Text
    >>Innerorts sind ja auch nur 50 erlaubt. Wer's da fertig bringt, über 100 zu fahren... o.O Selbst schuld.
    >
    >Achtung!! Ich meinte nur das kein ASF mehr angeordnet wird. Die normale Strafe wird auf dich zukommen...
    >
    >...425 EURO Bußgeld, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

    Ist die Strafe nur so hoch, weil ich Fahranfänger bin und schonmal auffällig geworden bin?
    Würde es ein Unterschied machen wenn jmd anderes gefahren wäre?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Verstoß nach Aufbauseminar
    Autor
      carhol*
      schrieb am Freitag, 20. März 2009
    Text
    nein, ist allgemein so hoch.

    mfg

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Verstoß nach Aufbauseminar
    Autor
      Peg
      schrieb am Freitag, 20. März 2009
    Text
    Du schätzt ja noch deine Überschreitung.
    Deshalb können auch wir nur das Strafmaß schätzen.
    Eine Überschreitung (zB um "nur" 50 km/h) kostet zwischen 200-290 Euro.
    Ab 51 km/h bist du schon bei 280-410 Euro dabei.
    Natürlich zzgl. der Verwaltungsgebühren.

    Hier kannst du selbst mal ein wenig mit den Zahlen jonglieren (und dich auf ein Strafmaß einstellen):
    http://www.verkehrsportal.de/bussgeldrechner/index.php

    Kann mir bitte jemand erklären, wie ihr auf einen Wert von 425 Euro und 3 Monaten Fahrverbot kommt?
    Ich komme, egal welche Sorte (mit Gefährdung bzw Sachbeschädigung oder auch mit/ohne Verwaltungsgebühren)nicht auf den Betrag - und auch nicht auf 3, sondern "nur" 2 Monate Fahrverbot.

    Und mein Vertrauen in den VP-Bußgeldrechner wurde bislang noch nie enttäuscht O_o

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Verstoß nach Aufbauseminar
    Autor
      Peg
      schrieb am Dienstag, 24. März 2009
    Text

    >Kann mir bitte jemand erklären, wie ihr auf einen Wert von 425 Euro und 3 Monaten Fahrverbot kommt?

    --------------

    Klasse, wenn ich mit solchen Zahlen aufwarte, sollte doch irgendwo eine Quelle zu finden sein, oder?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Verstoß nach Aufbauseminar
    Autor
      Luni88
      schrieb am Donnerstag, 26. März 2009
    Text
    Was ist wenn ich sage, ich bin icht gefahren und ich hab auch keine Ahnung wer den Wagen an dem Tag gefahren hat?
    Muss ich dann ein Fahrtenbuch führen?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Verstoß nach Aufbauseminar
    Autor
      Mirko23
      schrieb am Donnerstag, 26. März 2009
    Text
    Na, auf dem Blitzfoto wirst du doch wohl zu sehen sein.

    Auf den Beitrag antworten


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