Versicherung - unter 25

  • Versicherung - unter 25
     Sam189
      schrieb am Montag, 24. Mai 2010
    Hi
    ich möchte mit dem Auto meiner Schwester fahren.
    Ich bin unter 25 und deswegen musste sie bei der HUK anrufen und die Versicherung ändern lassen.
    Wie lange dauert diese Änderung? Ist sie sofort gültig oder muss ich jetzt auf eine Rechnung warten?

    Was ist, wenn ich mit dem Auto einen Unfall baue und formell gesehen noch nicht im Vertrag bin?
    Mein Vater meint das ist nicht so schlimm, hochgestuft wird man ja eh. Muss man nicht noch eine Strafe zahlen?

    Danke :)
  • Thema
    Re: Versicherung - unter 25
    Autor
      Gast Yve
      schrieb am Montag, 24. Mai 2010
    Text
    >Hi
    >ich möchte mit dem Auto meiner Schwester fahren.
    >Ich bin unter 25 und deswegen musste sie bei der HUK anrufen und die Versicherung ändern lassen.
    >Wie lange dauert diese Änderung? Ist sie sofort gültig oder muss ich jetzt auf eine Rechnung warten?
    >
    >Was ist, wenn ich mit dem Auto einen Unfall baue und formell gesehen noch nicht im Vertrag bin?
    >Mein Vater meint das ist nicht so schlimm, hochgestuft wird man ja eh. Muss man nicht noch eine Strafe zahlen?
    >
    >Danke :)

    Hi,
    also so weit ich weiß muss deine Schwester etwas unterschreiben, damit du fahren darfst und dann ist das ab der Unterschrift gültig.

    So war es bei mir und dem Auto meiner Großeltern zumindestens.
    LG
    Yve

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Versicherung - unter 25
    Autor
      kk145
      schrieb am Dienstag, 25. Mai 2010
    Text
    >Wie lange dauert diese Änderung? Ist sie sofort gültig oder muss ich jetzt auf eine Rechnung warten?

    Nochmal anrufen und nachfragen. Auch ein Blick in die AKB unter Buchstabe K kann sich lohnen. Die übliche Formulierung im Vertrag ist "ab Beitragsänderung" - das ist zu weit formuliert, um genaue Aussagen zu treffen.

    >Was ist, wenn ich mit dem Auto einen Unfall baue und formell gesehen noch nicht im Vertrag bin?

    Die Kasko ist leistungsfrei, die Haftpflicht fordert Regress bis zu 5000 €. Kann man sich mit der Versicherung auf grobe Fahrlässigkeit einigen - was ich hier nicht annehme - zahlt die Kasko anteilig "nach Verschulden".

    >Mein Vater meint das ist nicht so schlimm, hochgestuft wird man ja eh. Muss man nicht noch eine Strafe zahlen?

    Letzteres. Übliche Vertragsstrafe ist ein Jahresbeitrag, außerdem wird der Beitrag rückwirkend unter den ungünstigsten Merkmalen (junge Fahrer, männlich, ohne Familienzugehörigkeit, ...) berechnet.

    Die einzige gute Nachricht ist: Ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz (und damit eine Straftat) ist es nicht.

    Auf den Beitrag antworten


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