Versicherung: Werkstattbindung

  • Versicherung: Werkstattbindung
     Ruby
      schrieb am Sonntag, 26. September 2010
    Hallo,

    kennt sich von euch jemand mit der Werkstattbindung bei Versicherungen aus?
    Ich wohne in einer etwas ländlichen Region und die nächste Großstadt ist ca. 40 km entfernt. Da ich mal vermute, dass eine Versicherung nicht in jedem Kaff eine Vertragswerkstatt hat, lohnt es sich in diesem Fall wahrscheinlich, da ein paar Euro mehr auszugeben, oder?
    Denn was mache ich, wenn ich wirklich einen Schaden habe, mit dem ich nicht mehr weiterfahren kann, aber irgendwie die 40km in die Stadt muss?
    LG
    Ruby
  • Thema
    Re: Versicherung: Werkstattbindung
    Autor
      kk145
      schrieb am Sonntag, 26. September 2010
    Text
    >kennt sich von euch jemand mit der Werkstattbindung bei Versicherungen aus?

    Du meinst eine Kaskoversicherung? Oder geht es womöglich um einen Schutzbrief?


    >Ich wohne in einer etwas ländlichen Region und die nächste Großstadt ist ca. 40 km entfernt. Da ich mal vermute, dass eine Versicherung nicht in jedem Kaff eine Vertragswerkstatt hat, lohnt es sich in diesem Fall wahrscheinlich, da ein paar Euro mehr auszugeben, oder?

    Die "Werkstattbindung" muss nicht zwangsläufig so funktionieren, dass die Versicherung (nur) eine feste Liste von Vertragspartnern hat. Es bedeutet zunächst nur, dass die Versicherung die Werkstatt auswählt und beauftragt.

    Da liegt auch das grundsätzliche Problem: DEINE Werkstatt repariert den Schaden in DEINEM Interesse, weil DU der Kunde bist. Was glaubst du wie das läuft, wenn die Versicherung der Auftraggeber ist? Ob man sich das antun will - besonders bei einer sowieso saftigen VK-Prämie - würde ich mir sehr gut überlegen.


    >Denn was mache ich, wenn ich wirklich einen Schaden habe, mit dem ich nicht mehr weiterfahren kann, aber irgendwie die 40km in die Stadt muss?

    Dann ist es ja sowieso egal. Der Abschlepper an sich verursacht die meisten Kosten, die Kilometer kommen erst danach. Zahlt die Versicherung den Transport oder besteht ein entsprechender Schutzbrief (statt "nächste Werkstatt" sollte "Werkstatt im Umkreis von ..." oder "Werkstatt Ihrer Wahl" abgedeckt sein), spielt es erst recht keine Rolle.

    Wenn der Unfall nicht bei dir vor der Haustüre passiert, sieht die Sache auch wieder anders aus.


    Ich würde mir weniger wegen der Lage der Werkstatt Gedanken machen, sondern eher wegen der Klausel an sich.

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