ist es möglich einen Antrag auf Verlängerung der Gültigkeitsfrist für die theoretische Prüfung nach verfall/ablauf der Frist zu stellen?
Thema
Re: Verlängerung der Theoriefrist nach Fristablauf
Autor
kk145
schrieb am Mittwoch, 7. Juli 2010
Text
>ist es möglich einen Antrag auf Verlängerung der Gültigkeitsfrist für die theoretische Prüfung nach verfall/ablauf der Frist zu stellen?
Beantragen kann man fast alles, ob man es bewilligt bekommt ist eine andere Sache. Die Anforderungen für eine Verlängerung der Fristen sind sowieso schon recht hoch.
In jedem Fall wäre gut zu begründen, warum du die Überschreitung der Frist nicht selbst verschuldet hast. Dabei solltest du bedenken, dass es durchaus zumutbar ist, die praktische Ausbildung in 2-3 Monaten zu absolvieren. Ein guter Grund müsste also recht lange (ca. 8-10 Monate) vorliegen, Umstände wie Umzug oder Abschlussprüfungen sind nicht ausreichend.