Verlängerung der Ausbildungszeit nach Ablauf der 2 ...

  • Verlängerung der Ausbildungszeit nach Ablauf der 2 Jahre möglich?
     Jasmin1209
      schrieb am Mittwoch, 17. Oktober 2007
    Hallo zusammen :)

    Ich habe ein großes Problem. Habe im Oktober 2005 meinen Führerschein in Gelsenkirchen angefangen. Am Anfang lief alles noch gut. Naja, habe mich dann im Februar von meinem damaligen Lebensgefährten getrennt und somit kam viel stress auf mich zu. Habe den Führerschein dann erst mal beiseite gelegt. Im November 2006 habe ich dann meine Theorieprüfung mit 0 Fehlerpunkten bestanden. Habe diese aber auch nur getan damit sich die weitere Ausbildung um 1 Jahr verlängert. Bin in der Zwischenzeit umgezogen und hatte leider kein Geld um ihn endlich fertig zu machen. Heute (17.10.) habe ich mich neu in der Fahrschule in meinem Ort angemeldet und sofort das restliche Geld auf den Tisch gelegt damit ich ihn bald habe.

    Mein Problem ist nun :

    Da ich die Theorie am 30.10.2006 bestanden habe, würde mein Führerschein auch am 30.10.2007 verfallen. Mein neuer Fahrlehrer sagte mir schon das ich nächste Woche freitag mit in die Prüfung müsste, dass aber alles nicht zeitlich hinhauen würde wegen der Unterlagen und so. Gibt es noch eine Möglichkeit beim Straßenverkehrsamt oder keine Ahnung wo nachzufragen ob man einen Aufschub gewährt bekommen würde für wenige Tage oder ein zwei Wochen?

    lg Jasmin
  • Thema
    Re: Verlängerung der Ausbildungszeit nach Ablauf der 2 Jahre möglich?
    Autor
      tobi*
      schrieb am Mittwoch, 17. Oktober 2007
    Text
    >Da ich die Theorie am 30.10.2006 bestanden habe, würde mein Führerschein auch am 30.10.2007 verfallen.

    Nein, die Gültigkeit der Theorieprüfung und der Antrag verfällt.

    Einfach einen neuen Antrag stellen, die Theorieprüfung eben nochmal ablegen, und dann in Ruhe die PP angehen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Verlängerung der Ausbildungszeit nach Ablauf der 2 Jahre möglich?
    Autor
      Peg
      schrieb am Mittwoch, 17. Oktober 2007
    Text

    >Einfach einen neuen Antrag stellen, die Theorieprüfung eben nochmal ablegen, und dann in Ruhe die PP angehen.
    --------------------

    Braucht die TE dann einen Nachweis über den Besuch der abgeleisteten Theoriestunden, oder würde dem Amt der Nachweis über die bestandene TP genügen?
    Die Stunden könnten ja schon deutlich älter sein...

    Überhaupt, ist man als erfolgreicher TP-Prüfling in Besitz einer solchen Prüfbescheinigung??
    Ich glaube, sowas habe ich nie besessen.
    Alle Unterlagen blieben bis zur PP in der FS und waren danach nie wieder gesehen....

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Verlängerung der Ausbildungszeit nach Ablauf der 2 Jahre möglich?
    Autor
      gardiner
      schrieb am Mittwoch, 17. Oktober 2007
    Text
    >
    >>Einfach einen neuen Antrag stellen, die Theorieprüfung eben nochmal ablegen, und dann in Ruhe die PP angehen.
    >--------------------
    >
    >Braucht die TE dann einen Nachweis über den Besuch der abgeleisteten Theoriestunden, oder würde dem Amt der Nachweis über die bestandene TP genügen?
    >Die Stunden könnten ja schon deutlich älter sein...
    >
    >Überhaupt, ist man als erfolgreicher TP-Prüfling in Besitz einer solchen Prüfbescheinigung??
    >Ich glaube, sowas habe ich nie besessen.
    >Alle Unterlagen blieben bis zur PP in der FS und waren danach nie wieder gesehen....

    Hi Peg,

    nö, das ist Quatsch. Du kannst beim zuständigen Straßenverkehrsamt Ausnahme beantragen, damit die theoretische Prüfung länger gültig ist. Kostet paar Euronen, aber kriegste leicht ran...

    Auf den Beitrag antworten


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