Verlängerung Führerscheinantrag
Hallo,
ich habe lt. Aussage meiner Führerscheinstelle versäumt, meinen Antrag zu verlängern - ich erhielt jedoch keinen Brief mit dem Hinweis, das eine erneute Verlängerung des Antrags notwendig sei (mache seit 2000 den FS, bisher kam immer gegen OKT. der Hinweisbrief).
Meine Fragen:
1. wo ist (gesetzlich) geregelt, in welchen Abständen Anträge erneuert werden müssen?
2.In welchem Gesetzbuch finde ich allgemeines Führerscheinrecht (bzgl. Ausbildung / Beantragung etc.)?
3.: Ganz anderes Thema: ist meine Fahrschule dazu verpflichtet, mir auf Verlangen mein Fahrtenbuche herauszugeben?