Verlängerte Probezeit und Rote Ampel

  • Verlängerte Probezeit und Rote Ampel
     davids
      schrieb am Dienstag, 13. Oktober 2009
    Hallo,

    ich bin letztes Jahr geblitzt worden, 29 KMH zu schnell Außerorts, habe daraufhin ein Aufbauseminar machen müssen.
    Heute morgen bin ich über eine Ampel gefahren, über Orange aber war wohl doch rot, bin geblitzt worden.

    Was droht mir den? Bin noch in der Probezeit, wurde verlängert.
  • Thema
    Re: Verlängerte Probezeit und Rote Ampel
    Autor
      Manfred Gehmlich
      schrieb am Dienstag, 13. Oktober 2009
    Text
    Tja, jetzt kann nur noch ein Psychologe helfen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Verlängerte Probezeit und Rote Ampel
    Autor
      davids
      schrieb am Dienstag, 13. Oktober 2009
    Text
    >Tja, jetzt kann nur noch ein Psychologe helfen.

    Heißt???

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Verlängerte Probezeit und Rote Ampel
    Autor
      Dummchen
      schrieb am Dienstag, 13. Oktober 2009
    Text
    MPU

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Verlängerte Probezeit und Rote Ampel
    Autor
      Manfred Gehmlich
      schrieb am Dienstag, 13. Oktober 2009
    Text
    Nein, nicht gleich MPU. Das heißt: verkehrspsychologische Beratung.
    (Dabei kann man übrigens 2 Punkte abbauen).
    Außerdem würde ich, wenn ich schon 2 Jahre Nachschlag bekommen habe, einen Kurs belegen, in dem ich 1 Jahr davon wieder los werde.
    Gruß Manfred

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Verlängerte Probezeit und Rote Ampel
    Autor
      Manfred Gehmlich
      schrieb am Dienstag, 13. Oktober 2009
    Text
    >Nein, nicht gleich MPU. Das heißt: verkehrspsychologische Beratung.
    >(Dabei kann man übrigens 2 Punkte abbauen).
    >Außerdem würde ich, wenn ich schon 2 Jahre Nachschlag bekommen habe, einen Kurs belegen, in dem ich 1 Jahr davon wieder los werde.
    (Gibt es nicht in allen Bundesländern).
    >Gruß Manfred

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  • Thema
    Re: Verlängerte Probezeit und Rote Ampel
    Autor
      kk145
      schrieb am Dienstag, 13. Oktober 2009
    Text
    Zuerst wird der Verstoß ganz normal geahndet: Anhörungsbogen, Bußgeldbescheid, Flenspunkte. Außerdem Fahrverbot wenn die Ampel schon über 1 Sekunde rot war. Sobald der Bescheid rechtskräftig ist, werden dann Probezeitmaßnahmen ergriffen. Den Ablauf kennst du wahrscheinlich ja schon von deinem Tempoverstoß.

    Hast du das Aufbauseminar damals fristgerecht absolviert? Davon gehe ich im Folgenden aus.

    Folgen für die Probezeit: Aufforderung zu einer freiwilligen(!) verkehrspsychologischen Beratung. Bei Teilnahme werden 2 Punkte abgebaut.

    Weitere Verstöße vor Ablauf der in der Aufforderung genannten Frist bleiben ohne Folgen für die Probezeit. Bußgeld, Punkte, FV gibt es trotzdem. Beim nächsten A-Verstoß oder übernächsten B-Verstoß nach Fristablauf wird die FE dann entzogen.

    Wieviel Probezeit hast du denn noch? Davon abhängig wäre das bereits angesprochene FSF eine gute Investition um die FE dauerhaft zu erhalten.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Verlängerte Probezeit und Rote Ampel
    Autor
      davids
      schrieb am Dienstag, 13. Oktober 2009
    Text
    Ich habe jetzt noch 2 Jahre Probezeit.
    Naja es war ne blöde Situation heute, bin mit meinem Sohn, er ist knapp 6 Monate er war am schreien, habe kurz nach ihm geschaut und dann habe ich nur noch die Orangene Ampel gesehen und bin gefahren, jaja selber schuld ich weiß.

    Das heißt also das ich muss nur zum Psychologen und dann normales Bußgeld und evtl. Fahrverbot?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Verlängerte Probezeit und Rote Ampel
    Autor
      Manfred Gehmlich
      schrieb am Dienstag, 13. Oktober 2009
    Text
    Du mußt nicht zum Psychologen.
    Das ist freiwillig.
    Wenn Du nicht hingehst - passiert auch nichts.
    Aber, es kann Dir auch keiner helfen.
    Von den 2 Jahren, die Du noch hast, würde ich eins abbauen.
    Gruß Manfred

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Verlängerte Probezeit und Rote Ampel
    Autor
      Manfred Gehmlich
      schrieb am Dienstag, 13. Oktober 2009
    Text
    >Du mußt nicht zum Psychologen.
    >Das ist freiwillig.
    >Wenn Du nicht hingehst - passiert auch nichts.
    >Aber, es kann Dir auch keiner helfen.
    >Von den 2 Jahren, die Du noch hast, würde ich eins abbauen.
    1. bist Du ein Jahr los und
    2. macht es einen besseren Eindruck, weil MPU könnte auch noch.
    Klick mal oben MPU an (zwischen Recht und Forum).
    Punkt 3 letzten Satz. Könnte, muß nicht.
    >Gruß Manfred

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  • Thema
    Re: Re: Re: Verlängerte Probezeit und Rote Ampel
    Autor
      kk145
      schrieb am Dienstag, 13. Oktober 2009
    Text
    >Ich habe jetzt noch 2 Jahre Probezeit.

    Dann wäre ein FSF (Fortbildungsseminar für Fahranfänger) eine gute Idee, wenn du nicht gerade in Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern oder Schleswig-Holstein wohnst - die machen da nämlich nicht mit. Das FSF kostet nicht die Welt, verkürzt die Probezeit aber um ein Jahr.

    >Naja es war ne blöde Situation heute

    Bei mir musst du dich dafür nicht rechtfertigen. Aber dir sollte klar sein, dass du dich nach Ablauf der Frist für die Beratung - egal ob du sie machst oder nicht - auf extrem dünnem Eis bewegst. "Blöde Situationen" dürfen dann ganz einfach nicht mehr vorkommen.

    >Das heißt also das ich muss nur zum Psychologen und dann normales Bußgeld und evtl. Fahrverbot?

    Andersrum: Erst kommt Bußgeld und FV, dann erst die Aufforderung FREIWILLIG zum Psychologen zu gehen.

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