Verlängerte Probezeit

  • Verlängerte Probezeit
     Raute
      schrieb am Freitag, 25. Juli 2008
    Hallo,
    ich forste jetzt seit ne Stunde Foren durch doch finde keine klare Antwort zu meinem Problem.
    Ich bin in der verlängerten Probezeit, habe mein Aufbauseminar schon länger hinter mir und bin nun im letztem Monat 2mal geblitzt worden.Das erste Knöllchen kam heute und lautet:
    Überschreiten der max.Höchstgeschwindigkeit....ausserhalb gechlossener Ortschaften um 9kmh (Toleranz schon abgezogen).
    Es handelt sch um eine schriftliche Verwarnung mit Verwarnungsgeld.
    Ich muss nen Zehner bezahlen..gilt das schon wieder als Verstoß?Das andere Mal blitzen war vielleicht 5-8kmh flotter, also unter der berühmten 21-Regel.Aber da erwarte ich den Brief noch..
    Was erwartet mich nun jetzt?Führerschein weg bzw neue Beantragung?
  • Thema
    Re: Verlängerte Probezeit
    Autor
      Peg
      schrieb am Freitag, 25. Juli 2008
    Text
    Was du angestellt hast, ist kein Verstoß nach den Probezeitbestimmungen (also kein A, oder B- Verstoß) und damit keine Gefahr für das Kärtchen.
    Lies dir hier
    http://www.fahrtipps.de/verkehrsrecht/stvg.php?par=2a
    mal den Punkt 2 des §2 durch.
    Da steht erläutert, wann für dein Kärtchen ernsthafte Schwierigkeiten drohen.


    Du solltest allerdings in Zukunft schon ein wenig auf dich achten, sonst hast du auf Dauer Probleme wegen "Unbelehrbarkeit" am Halse. Auch bei Verstößen unter der 21-km/h-Grenze.
    Doch nicht anders, als Nichtprobezeitler auch....

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  • Thema
    Re: Re: Verlängerte Probezeit
    Autor
      Raute
      schrieb am Freitag, 25. Juli 2008
    Text
    Danke sehr!
    Es ist aber sicher dass das auch für die verlängerte Probezeit gilt?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Verlängerte Probezeit
    Autor
      Peg
      schrieb am Freitag, 25. Juli 2008
    Text
    >Danke sehr!
    >Es ist aber sicher dass das auch für die verlängerte Probezeit gilt?

    .............................

    Da steht "nach Teilnahme an einem Aufbauseminar......"
    Aufbauseminare gibt es nur in Verbindung mit verlängerten Probezeiten.
    Ein Komplettpaket, sozusagen.... ;o)




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