>>Bei dem Verkehrszeichen \"Motorrad Durchfahrt verboten\" gilt dieses auch für ein Quad? > >Wir zählen mal die Räder. >Motorrad :eins vorne, eins hinten > >Quad: zwei vorne, zwei hinten, zwei rechts, zwei links. > >Ergo kann es sich bei einem Quad nicht um ein Kraftrad handeln.
Da sollten manche Polizisten Mal zur Nachschulung. ??
>>>Bei dem Verkehrszeichen \"Motorrad Durchfahrt verboten\" gilt dieses auch für ein Quad? >> >>Wir zählen mal die Räder. >>Motorrad :eins vorne, eins hinten >> >>Quad: zwei vorne, zwei hinten, zwei rechts, zwei links. >> >>Ergo kann es sich bei einem Quad nicht um ein Kraftrad handeln. > >Da sollten manche Polizisten Mal zur Nachschulung. ??
Zählst Du mal die Räder an einem Motorrad mit Beiwagen für mich ;-)
Früher hieß das VZ 255 einmal "gesperrt für einspurige Kraftfahrzeuge". So habe ich das gelernt.
Heute heißt es: "Verbot für Krafträder". Verbot also für: Krafträder auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas. Da braucht man also nicht die Räder zählen.
Aber ein Quad ist nach wie vor ein "mehrspuriges Kraftfahrzeug"!