Verkehrsschilder

  • Verkehrsschilder
     lojope
      schrieb am Donnerstag, 11. Juni 2009
    Hallo zusammen,
    zu unserem Grundstück führt ein Nebenweg, für den die Gartenbesitzer Pacht zahlen. Nunmehr steht am Hauptweg ein Schild Durchfahrt verboten Anlieger frei. Wir haben regelmäßig PKW's vor dem Grundstück stehen, welche dort stundenlang parken und wo wir dann die Begründung "Ich habe ein Anliegen" (u. a. war auch ein Fahrlehrer unter den Parkern mit dieser Begründung) erhalten. Ist dem so - müssen wir das so akzeptieren? Der Nebenweg ist mit einem Zeichen Privatweg Anlieger frei (rechteckig schwarze Schrift auf weißem Grund) gekennzeichnet worden. Wäre toll wenn ich da mal eine konkrete Aussage erhalten könnte.
  • Thema
    Re: Verkehrsschilder
    Autor
      Hans Wingerning
      schrieb am Donnerstag, 11. Juni 2009
    Text
    >Hallo zusammen,
    >zu unserem Grundstück führt ein Nebenweg, für den die Gartenbesitzer Pacht zahlen. Nunmehr steht am Hauptweg ein Schild Durchfahrt verboten Anlieger frei. Wir haben regelmäßig PKW's vor dem Grundstück stehen, welche dort stundenlang parken und wo wir dann die Begründung "Ich habe ein Anliegen" (u. a. war auch ein Fahrlehrer unter den Parkern mit dieser Begründung) erhalten. Ist dem so - müssen wir das so akzeptieren? Der Nebenweg ist mit einem Zeichen Privatweg Anlieger frei (rechteckig schwarze Schrift auf weißem Grund) gekennzeichnet worden. Wäre toll wenn ich da mal eine konkrete Aussage erhalten könnte.

    Ja das trifft zu!
    Wer ein Anliegen hat, darf den Weg befahren und auch parken.
    Hans Fl.i.R.

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  • Thema
    Re: Re: Verkehrsschilder
    Autor
      lojope
      schrieb am Donnerstag, 11. Juni 2009
    Text
    >>Hallo zusammen,
    >>zu unserem Grundstück führt ein Nebenweg, für den die Gartenbesitzer Pacht zahlen. Nunmehr steht am Hauptweg ein Schild Durchfahrt verboten Anlieger frei. Wir haben regelmäßig PKW's vor dem Grundstück stehen, welche dort stundenlang parken und wo wir dann die Begründung "Ich habe ein Anliegen" (u. a. war auch ein Fahrlehrer unter den Parkern mit dieser Begründung) erhalten. Ist dem so - müssen wir das so akzeptieren? Der Nebenweg ist mit einem Zeichen Privatweg Anlieger frei (rechteckig schwarze Schrift auf weißem Grund) gekennzeichnet worden. Wäre toll wenn ich da mal eine konkrete Aussage erhalten könnte.
    >
    >Ja das trifft zu!
    >Wer ein Anliegen hat, darf den Weg befahren und auch parken.
    >Hans Fl.i.R.

    Das heißt ich brauch wirklich nur so zu sagen ich habe ein Anliegen (auch wenn ich nur auf einem Stein rumklettern will)und darf ( in unserem Falle ist es eine Sackgasse) dann wo solche Beschildérung ist stehen/ parken. Was können wir tun, damit dem nicht so ist - das wir auch bei der ausfahrt vom Grundstück behindert werden bzw. die PKW auf unseren Parkplatz stehen. Wer ist für die Beschilderung zuständig?? Wie sieht es mit dem Zusatzschild Bewohner frei aus?? Warum gibt es so eine Beschilderung die einerseits verbietet und andererseits alles zuläßt?

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  • Thema
    Re: Re: Re: Verkehrsschilder
    Autor
      Hans Wingerning
      schrieb am Donnerstag, 11. Juni 2009
    Text
    >>>Hallo zusammen,
    >>>zu unserem Grundstück führt ein Nebenweg, für den die Gartenbesitzer Pacht zahlen. Nunmehr steht am Hauptweg ein Schild Durchfahrt verboten Anlieger frei. Wir haben regelmäßig PKW's vor dem Grundstück stehen, welche dort stundenlang parken und wo wir dann die Begründung "Ich habe ein Anliegen" (u. a. war auch ein Fahrlehrer unter den Parkern mit dieser Begründung) erhalten. Ist dem so - müssen wir das so akzeptieren? Der Nebenweg ist mit einem Zeichen Privatweg Anlieger frei (rechteckig schwarze Schrift auf weißem Grund) gekennzeichnet worden. Wäre toll wenn ich da mal eine konkrete Aussage erhalten könnte.
    >>
    >>Ja das trifft zu!
    >>Wer ein Anliegen hat, darf den Weg befahren und auch parken.
    >>Hans Fl.i.R.
    >
    >Das heißt ich brauch wirklich nur so zu sagen ich habe ein Anliegen (auch wenn ich nur auf einem Stein rumklettern will)und darf ( in unserem Falle ist es eine Sackgasse) dann wo solche Beschildérung ist stehen/ parken. Was können wir tun, damit dem nicht so ist - das wir auch bei der ausfahrt vom Grundstück behindert werden bzw. die PKW auf unseren Parkplatz stehen. Wer ist für die Beschilderung zuständig?? Wie sieht es mit dem Zusatzschild Bewohner frei aus?? Warum gibt es so eine Beschilderung die einerseits verbietet und andererseits alles zuläßt?
    Wer hat die Beschilderung aufgestellt?
    Beim zuständigen Tiefbauamt nachfragen, sonst keine Möglichkeit.
    Hans Fl.i.R.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Verkehrsschilder
    Autor
      carhol*
      schrieb am Donnerstag, 11. Juni 2009
    Text
    Es gelten nur die offizielen schilder, das ihr für den weg pacht zahlt ist unerheblich. Und warum soll ein FL die Strasse nicht benutzen dürfen wenn er ein anliegen hat ?
    mit einem schild "bewohner frei" (das es gar nicht gibt)schiesst ihr euch ins eigene knie, dann dürft ihr selber nicht mehr da rein fahren weil gartenlauben keine wohnung sind, von euren besuchern ganz zu schweigen.
    dich stört aber nur das anderen den weg auch benutzen, so nach dem motto: ist meins, darf keiner drauf.
    wenn jeder es so machen würde würde es in d-land kaum noch innerörtliche befahrbare strassen geben. z.b. 20 meter der strasse an der ich wohne gehören mir, grundbuchmäsig auch eingetragen, stell ich jetzt einfach ein schild hin und keiner darf da mehr fahren. die meisten strasse in wohnviertel "gehören" zu den anliegenden grundstücken, auch wenn es auf keinem schild steht. freut euch das wenigstens das Schild "anlieger frei" dort steht, sonst hättet ihr noch mehr verkehr.

    mfg

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Verkehrsschilder
    Autor
      lojope
      schrieb am Donnerstag, 11. Juni 2009
    Text
    >Es gelten nur die offizielen schilder, das ihr für den weg pacht zahlt ist unerheblich. Und warum soll ein FL die Strasse nicht benutzen dürfen wenn er ein anliegen hat ?
    >mit einem schild "bewohner frei" (das es gar nicht gibt)schiesst ihr euch ins eigene knie, dann dürft ihr selber nicht mehr da rein fahren weil gartenlauben keine wohnung sind, von euren besuchern ganz zu schweigen.
    >dich stört aber nur das anderen den weg auch benutzen, so nach dem motto: ist meins, darf keiner drauf.
    >wenn jeder es so machen würde würde es in d-land kaum noch innerörtliche befahrbare strassen geben. z.b. 20 meter der strasse an der ich wohne gehören mir, grundbuchmäsig auch eingetragen, stell ich jetzt einfach ein schild hin und keiner darf da mehr fahren. die meisten strasse in wohnviertel "gehören" zu den anliegenden grundstücken, auch wenn es auf keinem schild steht. freut euch das wenigstens das Schild "anlieger frei" dort steht, sonst hättet ihr noch mehr verkehr.
    >
    >mfg
    >
    >Sorry zum ersten Danke für Deine Info "Bewohner" es ist lediglich eine Recherche. Deine Darstellung "20 m der Strasse gehören mir" tat schon weh - der besagte Nebenweg ist ein Feldweg und Sackgasse sowie die einzige Zufahrt zum Grundstück. Nunmehr ist es schon vorgekommen, dass wir weder auf das Grundstück noch davon runtergekommen sind da geparkt wurde. Für dezente Hinweise z.B wenn dann so zu parken das keine Behinderung stattfindet wird man verbal massiv angegriffen. Es gibt auch noch die Spezies der Höflichen und mit denen gehts - sie parken so das alle "wegkönnen". Mich stört hier massiv, daß immer und auch in welchem Ton dann gesagt wird ich habe ein Anliegen (möchte die tolle aussicht von den Felsen geniessen. Ich bin der Meinung auch wenn es arrogant klingt, dass sich nur Menschen die es selber betrifft verstehen können, daß auch mal der "Kotzhals" rauskommt.
    MfG

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  • Thema
    Re: Re: Re: Verkehrsschilder
    Autor
      tobi*
      schrieb am Donnerstag, 11. Juni 2009
    Text
    >>>Hallo zusammen,
    >>>zu unserem Grundstück führt ein Nebenweg, für den die Gartenbesitzer Pacht zahlen. Nunmehr steht am Hauptweg ein Schild Durchfahrt verboten Anlieger frei. Der Nebenweg ist mit einem Zeichen Privatweg Anlieger frei (rechteckig schwarze Schrift auf weißem Grund) gekennzeichnet worden.


    Wo parken denn nun die Autos, auf dem Nebenweg oder auf dem Hauptweg?

    Grundsätzlich dürfen nur Fahrzeuge in die Strasse einfahren, deren Fahrer auf einem an dieser Strasse ANLIEGENDEN Grundstück zu tun haben. Wenn eure Nachbarn Besuch bekommen müsst ihr damit leben, ebenso sie, wenn ihr mal Besuch bekommt.

    >Was können wir tun wenn die PKW auf unseren Parkplatz stehen?

    Wenn sie auf eurem Grundstück stehen, kannst Du einen Abschleppunternehmer beauftragen die PKW zu entfernen.
    Ob Du das dafür an den Abschlepper zu zahlende Geld zurück bekommen wirst, hängt davon ab, ob klar erkennbar gemacht war, dass der Parkplatz Privatgrund ist. (Zivilklage)

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