Verkehrsschild gilt nur für den nächsten ...

  • Verkehrsschild gilt nur für den nächsten Fußgängerüberweg
     Spintus
      schrieb am Sonntag, 26. Juli 2009
    Huhu zusammen,
    ich hatte vorgestern meine 10. Fahrstunde & der Fahrlehrer liest mir sozusagen noch die Straße vor - weil ich noch zu sehr mit den Fahrzeug beschäftigt bin.
    Vor einem Fußgängerüberweg meinte er, die Geschindigkeitsbegrenzung gilt nur für den Fußgängerüberweg, nicht aber danach, weil das Zeichen an einen bestimmten Gegenstand war. Ich habe das zwar aufgenommen, mich aber zuhause erst gefragt: "An welchen Gegenstand muss es befestigt sein, dass es nur für einen Fußgängerüberweg/Kurve usw. gilt?". Ich konnte auch in mein theor. Buch nichts darüber finden.

    Freue mich auf eurere Antworten - ansonsten frag ich nochmal den Fahrlehrer =)

    Gruss
  • Thema
    Re: Verkehrsschild gilt nur für den nächsten Fußgängerüberweg
    Autor
      carhol*
      schrieb am Sonntag, 26. Juli 2009
    Text
    dann sieh mal unter "gefahrzeichen in verbindung mit streckenverboten" nach.

    mfg

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