Verkehrsrecht
Falko S.
schrieb am Mittwoch, 17. September 2008
Hallo,
also gegen mich liegt folgender Strafbefehl vor:
Wegen unangepasster Geschwindigkeit oder Unaufmerksamkeit kamen Sie von der Fahrbahn ab. Dies hatte für Sie vorhersehbar und vermeidbar zur Folge, dass sich Ihr PKW mehrfach überschlug und Ihr Beifahrer, der Geschädigte Dirk H., Schürfwunden am Kopf sowie am rechten Unterarm und eine Distorsion der Halswirbelsäule davontrug.
§§ 223 Abs. 1, 229, 230 Abs. 1, 44 StGB
Das ist soweit richtig, ich bin aber mit ca.60-65 km/h innerorts gefahren und dann kam diese scharfe Linkskurve, weil ich nicht unbedingt schneiden wollte holte ich wohl ein Stück zu weit nach rechts aus und dann stellte sich mein Auto quer und überschlug sich schließlich. Meinem Beifahrer habe ich sofort erste Hilfe geleistet.
Heute kam ein Brief und ich soll 30 Tagessätze á 12€ bezahlen und mir wird verboten, 3 Monate lang Kraftfahrzeuge jeglicher Art zu führen!
Ich kann jetzt Einspruch erheben, innerhalb von 2 Wochen.
Was kann das für Folgen und Auswirkungen haben, wenn ich jetzt in der Frist Einspruch erhebe und wie geht man da am besten vor?
Schon mal im Vorfeld besten Dank,
Falko S. ;)
also gegen mich liegt folgender Strafbefehl vor:
Wegen unangepasster Geschwindigkeit oder Unaufmerksamkeit kamen Sie von der Fahrbahn ab. Dies hatte für Sie vorhersehbar und vermeidbar zur Folge, dass sich Ihr PKW mehrfach überschlug und Ihr Beifahrer, der Geschädigte Dirk H., Schürfwunden am Kopf sowie am rechten Unterarm und eine Distorsion der Halswirbelsäule davontrug.
§§ 223 Abs. 1, 229, 230 Abs. 1, 44 StGB
Das ist soweit richtig, ich bin aber mit ca.60-65 km/h innerorts gefahren und dann kam diese scharfe Linkskurve, weil ich nicht unbedingt schneiden wollte holte ich wohl ein Stück zu weit nach rechts aus und dann stellte sich mein Auto quer und überschlug sich schließlich. Meinem Beifahrer habe ich sofort erste Hilfe geleistet.
Heute kam ein Brief und ich soll 30 Tagessätze á 12€ bezahlen und mir wird verboten, 3 Monate lang Kraftfahrzeuge jeglicher Art zu führen!
Ich kann jetzt Einspruch erheben, innerhalb von 2 Wochen.
Was kann das für Folgen und Auswirkungen haben, wenn ich jetzt in der Frist Einspruch erhebe und wie geht man da am besten vor?
Schon mal im Vorfeld besten Dank,
Falko S. ;)