Verkehrsrecht

  • Verkehrsrecht
     Falko S.
      schrieb am Mittwoch, 17. September 2008
    Hallo,

    also gegen mich liegt folgender Strafbefehl vor:

    Wegen unangepasster Geschwindigkeit oder Unaufmerksamkeit kamen Sie von der Fahrbahn ab. Dies hatte für Sie vorhersehbar und vermeidbar zur Folge, dass sich Ihr PKW mehrfach überschlug und Ihr Beifahrer, der Geschädigte Dirk H., Schürfwunden am Kopf sowie am rechten Unterarm und eine Distorsion der Halswirbelsäule davontrug.

    §§ 223 Abs. 1, 229, 230 Abs. 1, 44 StGB

    Das ist soweit richtig, ich bin aber mit ca.60-65 km/h innerorts gefahren und dann kam diese scharfe Linkskurve, weil ich nicht unbedingt schneiden wollte holte ich wohl ein Stück zu weit nach rechts aus und dann stellte sich mein Auto quer und überschlug sich schließlich. Meinem Beifahrer habe ich sofort erste Hilfe geleistet.


    Heute kam ein Brief und ich soll 30 Tagessätze á 12€ bezahlen und mir wird verboten, 3 Monate lang Kraftfahrzeuge jeglicher Art zu führen!

    Ich kann jetzt Einspruch erheben, innerhalb von 2 Wochen.

    Was kann das für Folgen und Auswirkungen haben, wenn ich jetzt in der Frist Einspruch erhebe und wie geht man da am besten vor?

    Schon mal im Vorfeld besten Dank,

    Falko S. ;)
  • Thema
    Re: Verkehrsrecht
    Autor
      Falko S.
      schrieb am Mittwoch, 17. September 2008
    Text
    Und: ich bin noch in der Probezeit!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Verkehrsrecht
    Autor
      Marv
      schrieb am Mittwoch, 17. September 2008
    Text
    Hi.
    Wie du schon erkannt hast. VerkehrsRECHT.
    Hier bekommste keine Rechtsberatung.
    Such dir einfach nen Anwalt, wenn du das nicht akzetpierst.
    Sorry, aber hier können/dürfen wir dir da nicht viel zu sagen.

    Gruß

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  • Thema
    Re: Re: Verkehrsrecht
    Autor
      tobi*
      schrieb am Mittwoch, 17. September 2008
    Text
    Grundsätzlich gesehen ist ein STRAFBEFEHL so eine Art "Entgegenkommen der Staatsanwaltschaft":

    Bei einem Strafbefehl gibt es keinen Prozeß ( also auch keine Prozeßkosten ), und das Strafmaß ist üblicherweise so gering, dass das ganze Geschehen keinen Eintrag im polizeilichen Führungszeugnis des Beschuldigten begründet.

    Man kann einen Strafbefehl also durchaus auch als die zur Versöhnung ausgestreckte Hand der Staatsgewalt verstehen.

    Wer darauf jedoch nicht eingehen will, muss damit rechnen, dass die Richter nicht begeistert davon sind, wenn sich trotz eines eigentlich akzeptablen Angebotes seitens der Staatsanwaltschaft, ein Beschuldigter zum Widerspruch, was Mehrarbeit für die Gerichte bedeutet, entscheidet.

    Es ist sicher nicht schwer zu verstehen, dass die Richter selten bereit sind, in einem solchen Fall ein NOCH milderes Urteil zu sprechen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Verkehrsrecht
    Autor
      Danny001
      schrieb am Mittwoch, 17. September 2008
    Text
    Du willst also tatsächlich wiedersprechen? Nun das ist dein Recht, aber es ist wohl eindeutig. Innerorts ist das Geschwindigkeitslimit 50 km/h. Also zu schnell. Auch wenn du 50 km/h gefahren wärst, musst du die Geschwindigkeit nach deinen persönlichen eigenschaften, dem Fahrzeug, dem Verhältnissen auf der Straße und den Witterungsverhältnissen anpassen.

    Der Fahrzeugführer ist die verantwortliche Person im PKW. Da du in diesem Fall der Betroffene bist und kein Fremdeinfluss vorhanden war, liegt die Schuld wohl ganz allein bei dir (es sei denn der Beifahrer hätte dir ins Lenkrad gegriffen und so den Unfall ausgelöst hat)

    Im großen und ganzen sehr sehr schlechte Karten auf einstellung des Verfahrens.

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  • Thema
    Re: Re: Verkehrsrecht
    Autor
      Falko S.
      schrieb am Mittwoch, 17. September 2008
    Text
    OK sorry das ich das falsch erkannt habe!
    Ich Dachte in dem Forum gehts um sowas! Oder ist euch lieber: Oh ich liebe meinen Führerschein so sehr... ;)is jetzt ne böse gemeint!

    Aber trotzdem Danke für eure Antwort.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Verkehrsrecht
    Autor
      meister eder
      schrieb am Mittwoch, 17. September 2008
    Text

    Oh ich liebe meinen Führerschein so sehr...

    und wieso benimmst du dich nicht so, das dich deine Liebe nicht verlässt!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Verkehrsrecht
    Autor
      carhol
      schrieb am Mittwoch, 17. September 2008
    Text
    in dem forum (wie in anderen auch)geht es um sowas. nur rechtsberatung dürfen nur anwälte durchführen (bis auf kleine Ausnahmen).
    ich denke aber das auch ein anwalt nicht viel an dem strafmaß ändern kann.

    mfg

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