Verkehrsberuhigter Bereich

  • Verkehrsberuhigter Bereich
     Vyper
      schrieb am Donnerstag, 13. Juli 2006
    Hallo!

    Direkt vor meiner Haustüre erstreckt sich ein
    verkehrsberuhigter Bereich.
    Da ich als Fußgänger öfters mal durchlaufe und
    die Straße längs in zügigem Schritt werde ich
    auch oftmals unfreundlich angehupt.
    Da ich jedoch nicht den Gegenverkehr behindere
    und auch nicht unnötig rumtrödele braucht
    mich das ja nicht interessieren geschwige denn,
    das ich beiseite gehen muß!?
    Als Fußgänger darf ich ja die volle breite der Straße ausnützen.
    Zu schnell fahren die meisten dort sowieso durch..

    Mir geht das langsam auf den Keks..
    Kann man dagegen was tun?

    Grüße Vyper
  • Thema
    Re: Verkehrsberuhigter Bereich
    Autor
      englchen22
      schrieb am Donnerstag, 13. Juli 2006
    Text
    >Hallo!
    >
    >Direkt vor meiner Haustüre erstreckt sich ein
    >verkehrsberuhigter Bereich.
    >Da ich als Fußgänger öfters mal durchlaufe und
    >die Straße längs in zügigem Schritt werde ich
    >auch oftmals unfreundlich angehupt.
    >Da ich jedoch nicht den Gegenverkehr behindere
    >und auch nicht unnötig rumtrödele braucht
    >mich das ja nicht interessieren geschwige denn,
    >das ich beiseite gehen muß!?
    >Als Fußgänger darf ich ja die volle breite der Straße ausnützen.
    >Zu schnell fahren die meisten dort sowieso durch..
    >
    >Mir geht das langsam auf den Keks..
    >Kann man dagegen was tun?
    >
    >Grüße Vyper

    du darfst dich von solchen leuten nichts aus der ruhe bringen. das kannst du nachher auch nihct in der prüfung leisten nur das welche hinten drängel. lass sie ansonsten doch einfach überholen..
    >

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Verkehrsberuhigter Bereich
    Autor
      Bettina
      schrieb am Donnerstag, 13. Juli 2006
    Text
    Hallo!
    Am besten das Hupen einfach ignorieren!
    Der kann Dir eigentlich dann nichts anhaben!
    Man könnte natürlich auch nett sein und das Auto durchlassen.
    Muss man aber nicht!
    Du solltest halt so ca. 10-12 km/h laufen.

    Gruß,
    Bettina

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Verkehrsberuhigter Bereich
    Autor
      Alex FTL
      schrieb am Donnerstag, 13. Juli 2006
    Text
    Hallo,

    soll man denn als Fußgänger durch einen verkehrsberuhigten bereich rennen? Meines erachtens ist schrittgeschwindigkeit zw. 5 und 7 km/h. Was sollen denn Kinder machen die dort Spielen, Radfahren, ect... sollen die denn bei jedem Auto wegspringen? Dann währe die Idee mit dem Verkehrsberuhgten bereich ja sinnlos.

    Frage auch: Warum fahren denn die Autos dort durch? sind das Anwohner oder leute die diese Straße nur als abkürzung missverstehen?

    Einfach solche ...en ignorieren. Wenn einer besonders hartnäckig ist eventuell mal mitten auf der Straße die Geldbörse verlieren, und sich dann unter simulierten Rückenbeschwerden mühsam und langsam dannach bücken.

    Grüße,

    AlexFTL

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Verkehrsberuhigter Bereich
    Autor
      Vyper
      schrieb am Donnerstag, 13. Juli 2006
    Text
    Langsam bin ich zu Fuß nun wirklich nicht
    unterwegs.. Da muß ich schon selber Angst haben
    per Pedes geblitzt zu werden..

    >Frage auch: Warum fahren denn die Autos dort durch? sind das Anwohner oder leute die diese Straße nur als abkürzung missverstehen?
    >

    Die meisten sind wohl durchfahrer, jedoch kann ich
    mich gerade nicht entsinnen, das dies im VBB
    verboten ist - lasse mich gerne aber eines
    besseren belehren.

    >Einfach solche ...en ignorieren. Wenn einer besonders hartnäckig ist eventuell mal mitten auf der Straße die Geldbörse verlieren, und sich dann unter simulierten Rückenbeschwerden mühsam und langsam dannach bücken.
    >

    Das währ ja schon fast wieder
    Verkehrsbehinderung..?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Verkehrsberuhigter Bereich
    Autor
      Alex FTL
      schrieb am Freitag, 14. Juli 2006
    Text
    >Langsam bin ich zu Fuß nun wirklich nicht
    >unterwegs.. Da muß ich schon selber Angst haben
    >per Pedes geblitzt zu werden..
    >
    >>Frage auch: Warum fahren denn die Autos dort durch? sind das Anwohner oder leute die diese Straße nur als abkürzung missverstehen?
    >>
    >
    >Die meisten sind wohl durchfahrer, jedoch kann ich
    >mich gerade nicht entsinnen, das dies im VBB
    >verboten ist - lasse mich gerne aber eines
    >besseren belehren.
    >
    >>Einfach solche ...en ignorieren. Wenn einer besonders hartnäckig ist eventuell mal mitten auf der Straße die Geldbörse verlieren, und sich dann unter simulierten Rückenbeschwerden mühsam und langsam dannach bücken.
    >>
    >
    >Das währ ja schon fast wieder
    >Verkehrsbehinderung..?

    Zählt das Hupen und Fußgängerverscheuchen denn nicht auch schon unter nötigung ? War ja nur ein beispiel mit der Geldbörse.
    Nein, Autofahrer können einen Verkehrsberuhigten bereich auch so durchfahren, sollten sich dann aber über Fußgänger am allerwenigsten aufregen.

    Grüße,

    AlexFTL

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Verkehrsberuhigter Bereich
    Autor
      Lesley
      schrieb am Freitag, 14. Juli 2006
    Text
    >Du solltest halt so ca. 10-12 km/h laufen.

    Das moechte ich mal sehen, wie du das schaffst...
    Das ist richtig flottes Joggingtempo.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Verkehrsberuhigter Bereich
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Donnerstag, 13. Juli 2006
    Text
    Hallo,

    in der StVO steht beim verkehrsberuhigten Bereich u. a. "Die Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern."
    Du musst also die Autos durchlassen, auch wenn sie zu schnell sind. Laut Aussage eines Polizisten müssen dort bis zu 20 km/h toleriert werden.

    Viele Grüße
    Kirsten

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Verkehrsberuhigter Bereich
    Autor
      Vyper
      schrieb am Freitag, 14. Juli 2006
    Text
    >in der StVO steht beim verkehrsberuhigten Bereich u. a. "Die Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern."
    >Du musst also die Autos durchlassen, auch wenn sie zu schnell sind. Laut Aussage eines Polizisten müssen dort bis zu 20 km/h toleriert werden.


    Dann machen folgende Punkte in der StVO aber net
    wirklich Sinn:

    1.
    Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.

    2.
    Der Fahrzeugverkehr muß Schrittgeschwindigkeit einhalten.

    3.
    Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig, müssen sie warten.

    Quelle: StVO §42 Abs. 4a

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Verkehrsberuhigter Bereich
    Autor
      Hans Wingerning
      schrieb am Freitag, 14. Juli 2006
    Text
    >>in der StVO steht beim verkehrsberuhigten Bereich u. a. "Die Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern."
    >>Du musst also die Autos durchlassen, auch wenn sie zu schnell sind. Laut Aussage eines Polizisten müssen dort bis zu 20 km/h toleriert werden.
    >
    >
    >Dann machen folgende Punkte in der StVO aber net
    >wirklich Sinn:
    >
    >1.
    >Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.
    >
    >2.
    >Der Fahrzeugverkehr muß Schrittgeschwindigkeit einhalten.
    >
    >3.
    >Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig, müssen sie warten.
    >
    >Quelle: StVO §42 Abs. 4a

    So ist es richtig und nicht anders!
    Hans Fl.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Verkehrsberuhigter Bereich
    Autor
      kaydee
      schrieb am Freitag, 14. Juli 2006
    Text

    >>Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig, müssen sie warten.


    Das heißt aber noch lange nicht, das ich als Fußgänger vor den Autos mit 4-5 km/h herlaufen darf. Diese Art der Behinderung ist nämlich definitiv nicht erlaubt!!!!!!!

    greetz

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Verkehrsberuhigter Bereich
    Autor
      Hans Wingerning
      schrieb am Freitag, 14. Juli 2006
    Text
    >
    >>>Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig, müssen sie warten.
    >
    >
    >Das heißt aber noch lange nicht, das ich als Fußgänger vor den Autos mit 4-5 km/h herlaufen darf. Diese Art der Behinderung ist nämlich definitiv nicht erlaubt!!!!!!!
    >
    >greetz

    Wenn keine andere Möglichkeit besteht, muß der Fahrzeugführer eben warten.
    Hans Fl.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Verkehrsberuhigter Bereich
    Autor
      michael17
      schrieb am Freitag, 14. Juli 2006
    Text
    >>in der StVO steht beim verkehrsberuhigten Bereich u. a. "Die Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern."
    >>Du musst also die Autos durchlassen, auch wenn sie zu schnell sind. Laut Aussage eines Polizisten müssen dort bis zu 20 km/h toleriert werden.
    >
    >
    >Dann machen folgende Punkte in der StVO aber net
    >wirklich Sinn:
    >
    >1.
    >Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.
    >
    >2.
    >Der Fahrzeugverkehr muß Schrittgeschwindigkeit einhalten.
    >
    >3.
    >Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig, müssen sie warten.
    >
    >Quelle: StVO §42 Abs. 4a


    Ändert nichts dran dass das was du machst sinnfreie Behinderung ist... Solche Leute wie du fahren später auch auf der Autobahn auf der linken Spur 130 um den anderen Verkehr auszubremsen wo 130 erlaubt ist, und das ist Nötigung... Also lass einfach die Autofahrer durch, du hast denen nicht vorzuschreiben wie sie zu fahren haben.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Verkehrsberuhigter Bereich
    Autor
      AutoFeind
      schrieb am Freitag, 5. November 2021
    Text
    >>>in der StVO steht beim verkehrsberuhigten Bereich u. a. \"Die Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.\"
    >>>Du musst also die Autos durchlassen, auch wenn sie zu schnell sind. Laut Aussage eines Polizisten müssen dort bis zu 20 km/h toleriert werden.
    >>
    >>
    >>Dann machen folgende Punkte in der StVO aber net
    >>wirklich Sinn:
    >>
    >>1.
    >>Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.
    >>
    >>2.
    >>Der Fahrzeugverkehr muß Schrittgeschwindigkeit einhalten.
    >>
    >>3.
    >>Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig, müssen sie warten.
    >>
    >>Quelle: StVO §42 Abs. 4a
    >
    >
    >Ändert nichts dran dass das was du machst sinnfreie Behinderung ist... Solche Leute wie du fahren später auch auf der Autobahn auf der linken Spur 130 um den anderen Verkehr auszubremsen wo 130 erlaubt ist, und das ist Nötigung... Also lass einfach die Autofahrer durch, du hast denen nicht vorzuschreiben wie sie zu fahren haben.



    OH man mal wieder einer von den Ich hab als Auto das recht auf alles. Von gemeinsamkeit und toleranz mal wieder keine spur armes DE.
    Faule leute die ihren Hintern nur von Stuhl zum Auto Schleppt und sich dann über leute beschwert die draußen sind und sport machen.
    130 ist die vorgeschriebene richtgeschwindigkeit. Es ist zu 100% in Ordnung 130 auf der linke spur zu fahren wenn recht zb nur LKW\'S mit 100 langfahren! Wenn rechts niemand ist klar rechtsfahrgebot. Sonst müssen die raser mal ihre Pumpe prüfen und evtl ein paar anti stress übungen machen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Verkehrsberuhigter Bereich
    Autor
      Hans Wingerning
      schrieb am Sonntag, 16. Juli 2006
    Text
    >Hallo,
    >
    >in der StVO steht beim verkehrsberuhigten Bereich u. a. "Die Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern."
    >Du musst also die Autos durchlassen, auch wenn sie zu schnell sind. Laut Aussage eines Polizisten müssen dort bis zu 20 km/h toleriert werden.
    >
    >Viele Grüße
    >Kirsten

    Hallo Kirsten!
    Es gibt keine Tolleranz im verkehrsberuhigtem Bereich, dort gilt Schrittgeschwindigkeit und die liegt bei 4-7 km/h.
    Hans Fl.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Verkehrsberuhigter Bereich
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Freitag, 14. Juli 2006
    Text
    So, jetzt bringe ich auch noch den § 1 der StVO ins Spiel:

    (1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
    (2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder, mehr als nach den Umständen unvermeidlich, behindert oder belästigt wird.

    Das heißt, dass du als Fußgänger in einem verkehrsberuhigten Bereich nicht mitten auf der Straße vor einem Auto hergehen darfst sondern an den Rand ausweichen musst, um dem Auto das Vorbeifahren zu ermöglichen. Im Gegenzug darf dich der Autofahrer nicht bedrängen oder dir die Stoßstange in die Kniekehlen rammen, damit du endlich zur Seite gehst.

    Viele Grüße
    Kirsten

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Verkehrsberuhigter Bereich
    Autor
      Hans Wingerning
      schrieb am Freitag, 14. Juli 2006
    Text
    >So, jetzt bringe ich auch noch den § 1 der StVO ins Spiel:
    >
    >(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
    >(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder, mehr als nach den Umständen unvermeidlich, behindert oder belästigt wird.
    >
    >Das heißt, dass du als Fußgänger in einem verkehrsberuhigten Bereich nicht mitten auf der Straße vor einem Auto hergehen darfst sondern an den Rand ausweichen musst, um dem Auto das Vorbeifahren zu ermöglichen. Im Gegenzug darf dich der Autofahrer nicht bedrängen oder dir die Stoßstange in die Kniekehlen rammen, damit du endlich zur Seite gehst.
    >
    >Viele Grüße
    >Kirsten

    Hallo KIrsten!
    Zu Zeichen 325 Beginn eines verkehrsberuhigten Bereiches:
    Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig müssen sie warten.
    Nicht der Fußgänger muß ausweichen sondern der Autofahrer, laut StVO.
    Gruß!
    Hans Fl.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Verkehrsberuhigter Bereich
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Freitag, 14. Juli 2006
    Text
    >Hallo KIrsten!
    >Zu Zeichen 325 Beginn eines verkehrsberuhigten Bereiches:
    >Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig müssen sie warten.
    >Nicht der Fußgänger muß ausweichen sondern der Autofahrer, laut StVO.
    >Gruß!
    >Hans Fl.

    Hallo Hans,

    in der StVO steht aber beim Verkehrsberuhigten Bereich auch:
    "Die Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern."

    Also darf ein Autofahrer wohl mit Recht erwarten, dass ein Fußgänger nicht mitten auf der Straße sondern am Rand geht.

    Viele Grüße
    Kirsten

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Verkehrsberuhigter Bereich
    Autor
      Vyper
      schrieb am Samstag, 15. Juli 2006
    Text

    >"Die Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern."
    >
    >Also darf ein Autofahrer wohl mit Recht erwarten, dass ein Fußgänger nicht mitten auf der Straße sondern am Rand geht.
    >

    Nicht unnötig! Da ist halt die Gratwanderung,
    wo fängt das unnötig an, wo hört es auf..

    Des Weiteren ist es dem Fußgänger ja erlaubt, die
    GANZE Fahrbahnbreite benutzen!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Verkehrsberuhigter Bereich
    Autor
      Hans Wingerning
      schrieb am Samstag, 15. Juli 2006
    Text
    >>Hallo KIrsten!
    >>Zu Zeichen 325 Beginn eines verkehrsberuhigten Bereiches:
    >>Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig müssen sie warten.
    >>Nicht der Fußgänger muß ausweichen sondern der Autofahrer, laut StVO.
    >>Gruß!
    >>Hans Fl.
    >
    >Hallo Hans,
    >
    >in der StVO steht aber beim Verkehrsberuhigten Bereich auch:
    >"Die Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern."
    >
    >Also darf ein Autofahrer wohl mit Recht erwarten, dass ein Fußgänger nicht mitten auf der Straße sondern am Rand geht.
    >
    >Viele Grüße
    >Kirsten
    >

    Hallo Kirsten!
    Der verkehrsberuhigte Bereich ist eine Schutzzone für Kinder und Fußgänger, also ist der Autofahrer wartepflichtig.
    Selbstverständlich ist es ärgerlich, wenn ein Fußgänger, langsam vor einem Auto hergeht.
    Machen kann man da aber nichts, ausser den Fußgänger höflich bitten, beiseite zutreten.
    Hans.Fl.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Verkehrsberuhigter Bereich
    Autor
      Vyper
      schrieb am Dienstag, 18. Juli 2006
    Text
    Soo, ich habe mal frech die kleinen grünen Männchen
    befragt und bekam folgende Antwort:

    ------------------------------
    das grundsätzliche Verhalten für den Straßenverkehr wird in § 1 der Straßenverkehrsordnung festgelegt. Dort wird der Begriff der "Behinderung" noch etwas eindeutiger umschrieben. Demnach muss man sich so verhalten, dass kein anderer Verkehrsteilnehmer mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert werden darf. Ein Verstoß hiergegen kann mit 20 € Verwarnungsgeld geahndet werden.
    Man muss sich also immer fragen, ob die Verkehrsbehinderung, die man durch sein Verhalten verursacht, im Rahmen des alltäglichen Verkehrsgeschehens üblich oder aber vermeidbar ist.
    Unvermeidbar ist beispielsweise die Behinderung des nachfolgenden Verkehrs wenn man, um in eine Parklücke seitwärts ein zu parken, auf der Fahrbahn kurz anhält und den rückwärtigen Verkehr somit ebenfalls zum Anhalten zwingt.

    Um auf Ihren Fall zurück zu kommen:
    Die Behinderung des rückwärtigen Verkehrs wäre auf jeden Fall dann unnötig oder vermeidbar, wenn man über längere Zeit hinweg aus "verkehrserzieherischer" Motivation heraus durch seine Verhalten den rückwärtige Verkehr dazu zwingt, die vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit auch ein zu halten.
    Vor allem dann, wenn man problemlos an den rechten oder linken Fahrbahnrand ausweichen kann.
    Behinderung hat immer auch etwas mit zeitlicher und räumlicher Ausdehnung zu tun.
    ------------------------------

    Hoffe das bringt allen ein wenig Licht ins dunkle..

    Grüße

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Unnötiges Hupen im Verkehrsberuhigtem Bereich
    Autor
      Schwester
      schrieb am Freitag, 4. September 2020
    Text
    Einem Müllwagenfahren stand ein DHL Fahrszeug für 5 sec. im Weg. Daraufhin betätigter der Fahrer sein Horn! Der DHL Mann hatte seine Arbeit nach 6 sec. beendet. Der Müllwagenfahrer behauptete mir gegenüber er können sein Tätigkeit nichts ausführen -für 5 S e k u n d e n!

    Auf den Beitrag antworten


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