Verjährung der MPU?

  • Verjährung der MPU?
     AlexOWL
      schrieb am Dienstag, 13. Juli 2004
    Hallo an Alle!

    Vielleicht weiß hier im Forum jemand Rat.

    Ich habe 1999 ein Auto zu Schrott gefahren unter Einfluss von Alk etc.
    Wurde verurteilt etc.
    Wollte meinen Lappen nach der Sperrzeit machen, aber nur nach erfolgreicher MPU laut Behörde, was aber leider nicht der Fall war. (wie immer)

    Gibt es sowas wie eine Verjährung bei dieser Sache?

    Über Nachrichten wäre ich sehr dankbar.

    Vielen Dank im Voraus !!!

    Gruß
    Alex


  • Thema
    Re: Verjährung der MPU?
    Autor
      Gast
      schrieb am Mittwoch, 14. Juli 2004
    Text
    hi,

    also soweit ich weis, sagen die einem bei der mpu, wenn es nicht klappt, wann man das nächste mal zur mpu kommen kann/darf.

    viele grüße

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Verjährung der MPU?
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Mittwoch, 14. Juli 2004
    Text
    Hallo Alex,

    meines Wissens musst du nach 10 Jahren keine MPU mehr machen. Ich bin mir aber nicht sicher.

    Viele Grüße
    Kirsten

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Verjährung der MPU?
    Autor
      corry36
      schrieb am Sonntag, 18. September 2005
    Text
    >Hallo Alex,
    >
    >meines Wissens musst du nach 10 Jahren keine MPU mehr machen. Ich bin mir aber nicht sicher.
    >
    >Viele Grüße
    >Kirsten
    >
    Hallo Kirsten,
    weißt Du, wo das geschrieben steht? Gibt es tatsächlich so etwas wie eine MPU-Verjährungsfrist?

    Gruß
    Tina

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Verjährung der MPU?
    Autor
      Hans Wingerning
      schrieb am Montag, 19. September 2005
    Text
    >>Hallo Alex,
    >>
    >>meines Wissens musst du nach 10 Jahren keine MPU mehr machen. Ich bin mir aber nicht sicher.
    >>
    >>Viele Grüße
    >>Kirsten
    >>
    >Hallo Kirsten,
    >weißt Du, wo das geschrieben steht? Gibt es tatsächlich so etwas wie eine MPU-Verjährungsfrist?
    >
    >Gruß
    >Tina
    Hallo Kirsten!
    Es sind 15 Jahre Wartezeit.
    Ich hatte auch immer geglaubt es seien 10 Jahre.
    Nach Auskunft der Behörde trifft das aber nicht mehr zu.
    Gruß!
    Hans FL

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Verjährung der MPU?
    Autor
      huepo2010
      schrieb am Donnerstag, 12. April 2007
    Text
    >>>Hallo Alex,
    >>>
    >>>meines Wissens musst du nach 10 Jahren keine MPU mehr machen. Ich bin mir aber nicht sicher.
    >>>
    >>>Viele Grüße
    >>>Kirsten
    >>>
    >>Hallo Kirsten,
    >>weißt Du, wo das geschrieben steht? Gibt es tatsächlich so etwas wie eine MPU-Verjährungsfrist?
    >>
    >>Gruß
    >>Tina
    >Hallo Kirsten!
    >Es sind 15 Jahre Wartezeit.
    >Ich hatte auch immer geglaubt es seien 10 Jahre.
    >Nach Auskunft der Behörde trifft das aber nicht mehr zu.
    >Gruß!
    >Hans FL

    Hallo Ihr alle!
    Laut Aussage der MPU-Vorbereitung liegt die Verjährungsfrist bei zehn, in einigen Bundesländern bei fünfzehn Jahren. Man soll sich aber in dieser Zeit NICHT bei der Behörde um eine Neuerteilung bemüht haben.
    Habe gerade eine unverbindliche Frage an die Führerscheinstelle / Hamburg geschickt. Sobald ich eine Antwort bekommen habe, gebe ich hier eine Info.

    Gruss Olaf

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Verjährung der MPU?
    Autor
      huepo2010
      schrieb am Freitag, 13. April 2007
    Text
    >>>>Hallo Alex,
    >>>>
    >>>>meines Wissens musst du nach 10 Jahren keine MPU mehr machen. Ich bin mir aber nicht sicher.
    >>>>
    >>>>Viele Grüße
    >>>>Kirsten
    >>>>
    >>>Hallo Kirsten,
    >>>weißt Du, wo das geschrieben steht? Gibt es tatsächlich so etwas wie eine MPU-Verjährungsfrist?
    >>>
    >>>Gruß
    >>>Tina
    >>Hallo Kirsten!
    >>Es sind 15 Jahre Wartezeit.
    >>Ich hatte auch immer geglaubt es seien 10 Jahre.
    >>Nach Auskunft der Behörde trifft das aber nicht mehr zu.
    >>Gruß!
    >>Hans FL
    >
    >Hallo Ihr alle!
    >Laut Aussage der MPU-Vorbereitung liegt die Verjährungsfrist bei zehn, in einigen Bundesländern bei fünfzehn Jahren. Man soll sich aber in dieser Zeit NICHT bei der Behörde um eine Neuerteilung bemüht haben.
    >Habe gerade eine unverbindliche Frage an die Führerscheinstelle / Hamburg geschickt. Sobald ich eine Antwort bekommen habe, gebe ich hier eine Info.
    >
    >Gruss Olaf

    Hallo!
    Ich habe eine Antwort, der Führerscheinstelle erhalten!!!
    Wortlaut:
    "Die Frist der 10 Jahre gilt nur wenn die Neuerteilung erfolgte. Da bei Ihnen die Fahrerlaubnis nicht erteilt wurde, gilt die Frist 15 Jahre, da der Tattag vor 1999 lag. Ein Verzicht kann somit erst ab 2012 erfolgen, was wiederum voraussetzt, dass keine weiteren Eintragungen, nach dem Entzug der Fahrerlaubnis, erfolten."

    Wer soll sich da auskennen!
    Wenn ich einen Neuantrag stelle, dann werd ich zur MPU geschickt. Und wenn ich die Neuerteilung habe, dann war ich ja schon bei der MPU! Und die verjährt dann nach zehn Jahren.
    Ich sag nur; Behörden!

    Gruss Olaf

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Verjährung der MPU?
    Autor
      Heretiker
      schrieb am Freitag, 28. September 2007
    Text
    15 Jahre sind es, diese beginnen nach ablauf der Sperrfrist für die Neuerteilung, und man sollte sich in dieser Zeit nicht mit der Behörde in Verbindung gesetzt haben.

    Ob das lohnt!?

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Verjährung der MPU?
    Autor
      rene f
      schrieb am Dienstag, 20. Januar 2009
    Text
    also bei meinem onkel waren es 7 jahre er hatte nach der ganzen sache mit der mpu keine lust mehr und hat sich nicht mehr darum gekümmert das er die mpu schaft und nach sieben jahren wollte er ihn wieder beantragen und da sagte man ihm das er ja sieben jahre lang nix gemacht hat und er den führerschein ganz neu machen sollte (als hätte man noch nie einen gehabt )

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Verjährung der MPU?
    Autor
      Peg
      schrieb am Dienstag, 20. Januar 2009
    Text


    Im Oktober 2008 gab es ne Gesetzesänderung zur MPU.
    Ein Anruf beim StVA könnte durchaus erfreuliche Neuigkeiten für deinen Onkel bringen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Verjährung der MPU?
    Autor
      Mario67
      schrieb am Donnerstag, 5. Februar 2009
    Text
    >
    >
    >Im Oktober 2008 gab es ne Gesetzesänderung zur MPU.
    >Ein Anruf beim StVA könnte durchaus erfreuliche Neuigkeiten für deinen Onkel bringen.
    >

    Hallo alle

    meine frage fahren mit alcohol 1998 MPU durchgefallen seitdem nix mehr beantrag muss ich jetzt eine mpu machen oder iss das hinfällig

    hoffe das einer mir helfen kann
    danke im vorraus Mario

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Verjährung der MPU?
    Autor
      Christian D.
      schrieb am Freitag, 6. Februar 2009
    Text
    >meine frage fahren mit alcohol 1998 MPU durchgefallen seitdem nix mehr beantrag muss ich jetzt eine mpu machen oder iss das hinfällig
    >
    >hoffe das einer mir helfen kann
    >danke im vorraus Mario


    2013 kannst du die Fahrerlaubnis MPU-frei beantragen.

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  • Thema
    Verjährung bei Führerscheinentzug
    Autor
      A:Giesa
      schrieb am Freitag, 6. März 2009
    Text
    Ich wohne in Baden Württemberg.
    Mein Führerschein wurde mir ende Dezember 99 wegen Alkohol am Steuer entzogen.Das Urteil war dann im Januar folgendem Jahres rechtskräftig.
    Nun (2009)regt sich in mir der Wunsch meinen Lappen wieder zu bekommen.
    Heute bin ich also aufs Amt,um mich zu informieren was so alles auf mich zukommt.MPU,Kosten+etc.
    Innerlich war ich schon darauf eingestellt die MPU+Führerschein komplett neu zu machen.
    Aber die Dame auf dem Amt belehrte mich eines besseren.
    Wenn ich noch in diesem Jahr unbedingt meinen Lappen wieder haben möchte,muss ich die MPU machen,aber "NUR"die MPU.
    Wenn ich aber bis nächstes Jahr warte,dann sind zehn Jahre vergangen,und muss ich NUR einen Sehtest,und Nachweis eines Erstehilfekurs vorlegen.
    Ich habe die Dame,weil ich es nicht so recht glauben konnte,mehrere male gefragt ob ich das alles richtig verstanden habe......
    Nun,ich hatte es richtig verstanden.Aber sie sagte auch ausdrücklich,das es dann aber auch auf mein Polizeiliches Führungszeugniss ankommt(vielleicht war ich ja in den letzten Jahren nen schlimmer Finger)und!!!!alles was sie mir gesagt hat,ist der jetzige Stand der Dinge.Wie es eventuel im nächsten Jahr aussieht,kann sie nicht sagen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Verjährung bei Führerscheinentzug
    Autor
      nono68
      schrieb am Mittwoch, 6. Mai 2009
    Text
    Nach Ablauf einer Frist von 15 (!) Jahren, beginnend mit dem Datum des rechtskräftig gewordenen Urteils, muss die für Dich zuständige Führerscheinstelle (Strassenverkehrsamt oder wie immer die Behörde bei Dir heissen mag) Deine bei ihr vorliegenden Daten löschen. Die Frist wurde schon vor Jahren von 10 auf 15 Jahre verlängert. Danach bist Du für diese Behörde mangels vorliegender Daten ein "weißes Blatt" und kannst Deinen Führerschein ohne MPU neu machen. Ob dann Deine Daten tatsächlich gelöscht worden sind, kannst Du durch eine persönliche Nachfrage erfahren. Diese Nachfrage setzt keine neuen Fristen in Gang. Musst also noch ein wenig warten..

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Verjährung bei Führerscheinentzug
    Autor
      nono68
      schrieb am Mittwoch, 6. Mai 2009
    Text
    Nachtrag: Wenn Du innerhalb von 2 Jahren nach Rechtskraft des Entzugs-Urteils keine bestandene MPU nachweisen kannst, ist Dein Führerschein entgültig weg. Um einen nochmaligen Besuch der Fahrschule kommst Du nicht herum. Kannst dann Februar 2015 wieder automobil sein.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Verjährung bei Führerscheinentzug
    Autor
      Christian D.
      schrieb am Mittwoch, 6. Mai 2009
    Text
    >Nachtrag: Wenn Du innerhalb von 2 Jahren nach Rechtskraft des Entzugs-Urteils keine bestandene MPU nachweisen kannst, ist Dein Führerschein entgültig weg. Um einen nochmaligen Besuch der Fahrschule kommst Du nicht herum.


    Möööööööp! Falsch!
    Die 2-Jahresfrist ist Oktober 2008 weggefallen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Verjährung bei Führerscheinentzug
    Autor
      Hans Wingerning
      schrieb am Mittwoch, 6. Mai 2009
    Text
    >>Nachtrag: Wenn Du innerhalb von 2 Jahren nach Rechtskraft des Entzugs-Urteils keine bestandene MPU nachweisen kannst, ist Dein Führerschein entgültig weg. Um einen nochmaligen Besuch der Fahrschule kommst Du nicht herum.
    >
    >
    >Möööööööp! Falsch!
    >Die 2-Jahresfrist ist Oktober 2008 weggefallen.

    Hallo!
    Wenn man sich ordentlich im Straßenverkehr verhält, bekommt man diese Probleme nicht.
    Ich habe jetzt seit 50 Jahren meinen Führerschein und bin noch nicht aufgefallen.
    Hans
    Fl. i.R.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Verjährung bei Führerscheinentzug
    Autor
      PECHVOGEL 1
      schrieb am Mittwoch, 3. Februar 2010
    Text
    >>>Nachtrag: Wenn Du innerhalb von 2 Jahren nach Rechtskraft des Entzugs-Urteils keine bestandene MPU nachweisen kannst, ist Dein Führerschein entgültig weg. Um einen nochmaligen Besuch der Fahrschule kommst Du nicht herum.
    >>
    >>
    >>Möööööööp! Falsch!
    >>Die 2-Jahresfrist ist Oktober 2008 weggefallen.
    >
    >Hallo!
    >Wenn man sich ordentlich im Straßenverkehr verhält, bekommt man diese Probleme nicht.
    >Ich habe jetzt seit 50 Jahren meinen Führerschein und bin noch nicht aufgefallen.
    >Hans
    >Fl. i.R.DANN HAST DU 50 JAHRE GLUECK GEHABT:

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Verjährung bei Führerscheinentzug
    Autor
      Tinker
      schrieb am Samstag, 5. Juni 2010
    Text
    >Hallo!
    >Wenn man sich ordentlich im Straßenverkehr verhält, bekommt man diese Probleme nicht.
    >Ich habe jetzt seit 50 Jahren meinen Führerschein und bin noch nicht aufgefallen.
    >Hans
    >Fl. i.R.
    Ja ja, die lieben Wohlstandsgewinnler. Die Jahrgänge VOR den Babyboomern, die auch für ihre Häuser von den meisten Firmen noch zinslose Darlehen bekamen oder die auch keine Arbeitslosigkeit kannten. Bei denen nur die Dümmsten und die Langweiligsten verbeamtet wurden. Als die Häuslebauer noch vom Staat subventioniert ( 10 und 7 Schiessmichtot) wurden und beim Hausbau noch ein neues Auto rausspringen musste. Sauber. Heute sieht das anders aus. Heute kann ein 25-jähriger gar nicht mehr soviel saufen und Drogen konsumieren umd das zu vergessen was der deutsche Staat und vorallem die Politiker wie Kohl, Schröder und Merkel ihm angetan haben. Schlaf schön weiter. Kennst Du jemand der zweimal zum Wehrdienst eingezogen wurde? Ich ja. Ich wurde ein zweites Mal eingezogen NACH dem Grundstudium NACH 8 Jahren und mit 29 Jahren. Heute weiss ich mit Anwalt wäre das nicht passiert. Aber dafür durfte sicher ein dummes Beamtenkind kriegswichtig zuhause bleiben. Thema Verjährung: Ein Strich in der Akte durch das Datum 13.11.2005. Neues Datum: 18.07.2014 WENN nichts dazwischen kommt. UND das für eine Straftat, die ich nie begangen habe. Drei Polizisten haben mich angeblich mit einem Fahrzeug fahren sehen mit einem Fahrzeug ohne Treibstoff. Richtig ist, daß ich das Fahrzeug nachts von der Strasse geschoben habe was die Halterin (Beamtin) nicht konnte. Die hatte ich losgeschickt Benzin holen. Die Polizei hatte sie natürlich nicht erreicht zuhause. Mich hatte man in der Nacht in die JVA Frankental gebracht. Einen Anwalt konnte ich mir nicht leisten durch Arbeitslosigkeit und mir wurde auch nicht gewährt jemand zu benachrichtigen. Macht eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen und eine Verjährungsfrist von 15 Jahren!! plus 1 Jahr Überfrist. Ich wünsche mir auch ich wäre im 3. Reich SS-Mann gewesen und hätte Europa in Schutt und Asche gelegt. Das wäre nämlich nicht so drakonisch bestraft worden und die sind auch alle mit tollen Jobs im Staatsdienst oder in der Wirtschaft belohnt worden. Ein Hoch auf Deine Generation mit sicheren und AUSREICHENDEN RENTEN für die wir alle noch sehr lange blechen dürfen. Hier macht der Staat nur Kasse. Dreimal darfste raten für wen. Und Du hast noch einen Versuch zu raten wer das bezahlen soll. Genau die, denen Leute wie Du die Mobilität wegnehmen.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Verjährung bei Führerscheinentzug
    Autor
      Peg
      schrieb am Dienstag, 8. Juni 2010
    Text
    Heute kann ein 25-jähriger gar nicht mehr soviel saufen und Drogen konsumieren umd das zu vergessen was der deutsche Staat .... ihm angetan haben.
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Hast du sowas auch nur ansatzweise bei der MPU angebracht, bist du natürlich durch.
    Zu Recht!!!
    Mir scheint, bei deinem Nick fehlt ein "r" hinter dem "T". :o(

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Verjährung bei Führerscheinentzug
    Autor
      dr.ache
      schrieb am Dienstag, 8. Juni 2010
    Text
    >Hallo!
    >Wenn man sich ordentlich im Straßenverkehr verhält, bekommt man diese Probleme nicht.
    >Ich habe jetzt seit 50 Jahren meinen Führerschein und bin noch nicht aufgefallen.
    >Hans
    >Fl. i.R.

    UNSER HELD!!!

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Verjährung bei Führerscheinentzug
    Autor
      Peg
      schrieb am Dienstag, 8. Juni 2010
    Text
    >>Hallo!
    >>Wenn man sich ordentlich im Straßenverkehr verhält, bekommt man diese Probleme nicht.
    >>Ich habe jetzt seit 50 Jahren meinen Führerschein und bin noch nicht aufgefallen.
    >>Hans
    >>Fl. i.R.
    >
    >UNSER HELD!!!
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Ich würde eher sagen: Jemand, der Alk-Genuss und Fahren trennen kann! :oD

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Verjährung bei Führerscheinentzug
    Autor
      michaelmeissner
      schrieb am Donnerstag, 10. Juni 2010
    Text
    >>>Nachtrag: Wenn Du innerhalb von 2 Jahren nach Rechtskraft des Entzugs-Urteils keine bestandene MPU nachweisen kannst, ist Dein Führerschein entgültig weg. Um einen nochmaligen Besuch der Fahrschule kommst Du nicht herum.
    >>
    >>
    >>Möööööööp! Falsch!
    >>Die 2-Jahresfrist ist Oktober 2008 weggefallen.
    >
    >Hallo!
    >Wenn man sich ordentlich im Straßenverkehr verhält, bekommt man diese Probleme nicht.
    >Ich habe jetzt seit 50 Jahren meinen Führerschein und bin noch nicht aufgefallen.
    >Hans
    >Fl. i.R.


    HALLO, !!!

    DANN BIST DU JA SOZUSAGEN EIN SAUBERMANN, EIN ALLES RICHTIGMACHER...!!!EIN MENSCHENBELEHRER...!!! RESPEKT !!! BIST DU DEI DER SCHMIER ????

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  • Thema
    Re: Verjährung bei Führerscheinentzug
    Autor
      Mr_Bobo
      schrieb am Freitag, 20. November 2009
    Text
    >Ich wohne in Baden Württemberg.
    >Mein Führerschein wurde mir ende Dezember 99 wegen Alkohol am Steuer entzogen.Das Urteil war dann im Januar folgendem Jahres rechtskräftig.
    >Nun (2009)regt sich in mir der Wunsch meinen Lappen wieder zu bekommen.
    >Heute bin ich also aufs Amt,um mich zu informieren was so alles auf mich zukommt.MPU,Kosten+etc.
    >Innerlich war ich schon darauf eingestellt die MPU+Führerschein komplett neu zu machen.
    >Aber die Dame auf dem Amt belehrte mich eines besseren.
    >Wenn ich noch in diesem Jahr unbedingt meinen Lappen wieder haben möchte,muss ich die MPU machen,aber "NUR"die MPU.
    >Wenn ich aber bis nächstes Jahr warte,dann sind zehn Jahre vergangen,und muss ich NUR einen Sehtest,und Nachweis eines Erstehilfekurs vorlegen.
    >Ich habe die Dame,weil ich es nicht so recht glauben konnte,mehrere male gefragt ob ich das alles richtig verstanden habe......
    >Nun,ich hatte es richtig verstanden.Aber sie sagte auch ausdrücklich,das es dann aber auch auf mein Polizeiliches Führungszeugniss ankommt(vielleicht war ich ja in den letzten Jahren nen schlimmer Finger)und!!!!alles was sie mir gesagt hat,ist der jetzige Stand der Dinge.Wie es eventuel im nächsten Jahr aussieht,kann sie nicht sagen.

    Hallo gibt es schon neues, wegen dem FS.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Verjährung der MPU?
    Autor
      Frank Donkers
      schrieb am Mittwoch, 21. Dezember 2011
    Text
    >Hallo
    Kann man mir mal sagen wo gwnau man sich Melden muß, Habe jetzt schon 3 mal MPU hinter mir, und jedes mal durchgefallen. Obwohl ich Leberwerte vom Arzt habe und auch eine Verkersterapie gemacht habe. Und habe mir seid 2004 nichts mehr zu schulden kommen lassen. Bitte einmal um hilfe was ich da machen kann. Bitte um nachricht unter - Janmusic@hotmail.de würde mich freuen wenn mir einer helfen kann.
    >
    >Im Oktober 2008 gab es ne Gesetzesänderung zur MPU.
    >Ein Anruf beim StVA könnte durchaus erfreuliche Neuigkeiten für deinen Onkel bringen.
    >

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Verjährung der MPU?
    Autor
      kk145
      schrieb am Mittwoch, 21. Dezember 2011
    Text
    >Kann man mir mal sagen wo gwnau man sich Melden muß, Habe jetzt schon 3 mal MPU hinter mir, und jedes mal durchgefallen.

    Aufs Verkehrsportal (www.verkehrsportal.de) wurde schon hingewiesen. Dort gibt es kompetente MPU-Vorbereitung. Zu den allerersten Fragen dort wird gehören, was genau passiert ist (alle Verstöße, die noch nicht getilgt sind), wie der genaue Text der MPU-Anordnung lautet und was du bisher unternommen hast; dazu jeweils das genaue Datum, ggf. zusätzlich das Datum der Rechtskraft.


    >Obwohl ich Leberwerte vom Arzt habe und auch eine Verkersterapie gemacht habe.

    Soviel kann ich dir bereits jetzt sagen: Ein positives Gutachten erreichst du nicht über ein paar Formalien (Nachweise über irgendwelche Kurse, Tests, sonstige Maßnahmen) sondern nur durch ein gutes Explorationsgespräch. Dort geht es neben einer Schilderung des Tathergangs hauptsächlich um eine Aufarbeitung von Motiven und um Vermeidungsstrategien. Der Gutachter ist dabei nicht an irgendwelchen Floskeln oder Versprechungen interessiert. Vielmehr geht es darum, welche konkreten Maßnahmen du ergriffen hast und zu welchen Erkenntnissen du inzwischen gekommen bist.

    Formalien wie z.B. Leberwerte können aber sehr wohl die Voraussetzung für ein positives Gutachten sein, quasi die Eintrittskarte. Leberwerte vom Hausarzt allein sind aber kein Abstinenznachweis, bestenfalls lässt sich dadurch kontrolliertes Trinken (das lässt du dir am besten im VP erklären) untermauern.


    >Und habe mir seid 2004 nichts mehr zu schulden kommen lassen.

    Weiter unten habe ich bereits erklärt, wie das mit der Verjährung funktioniert: 15 Jahre ab Tattag, bei Versageung eines Antrags länger. Eine MPU-freie Neuerteilung ist damit frühestens ab 2019 für dich möglich.


    >Bitte um nachricht unter - Janmusic@hotmail.de

    Damit du dich in anderen Foren nicht gleich unbeliebt machst: Auf Fragen in Foren wird in der Regel auch in Foren geantwortet. Wenn jemand die gleiche oder eine ähnliche Frage hat, kann er dann deinen Fall nachlesen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Verjährung der MPU?
    Autor
      Frank.L
      schrieb am Sonntag, 17. Mai 2009
    Text
    Hallo an Alle!
    ich habe folgende Frage:
    Ich habe noch niemals einen Führerschein besessen,bin dann aber gefahren und 9 mal erwischt worden,davon 2 mal mit Alkohol und davon einmal mit einem Unfall.Die letzte Sperre (2 Jahre) und Verhandlung war 1999.Ich habe noch nie einen Führerschein beantragt und daher wurde mir auch nichts von einer MPU gesagt.Wenn ich nun nach 10 jahre einen Führerschein beantrage muss ich zur MPU? gilt in meinem Fall überhaupt eine Verjährung?
    Gruß Frank

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  • Thema
    Re: Re: Verjährung der MPU?
    Autor
      Christian D.
      schrieb am Sonntag, 17. Mai 2009
    Text
    Frag am besten hier

    http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showforum=17

    nach.

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  • Thema
    Re: Verjährung der MPU?
    Autor
      alapehn
      schrieb am Samstag, 4. Juli 2009
    Text
    bei der KBA steht die Verjährungsfrist nach 10 Jahren drin

    "http://www.kba.de/cln_016/nn_125476/DE/Home/homepage__node.html?__nnn=true"


    >Hallo an Alle!
    >
    >Vielleicht weiß hier im Forum jemand Rat.
    >
    >Ich habe 1999 ein Auto zu Schrott gefahren unter Einfluss von Alk etc.
    >Wurde verurteilt etc.
    >Wollte meinen Lappen nach der Sperrzeit machen, aber nur nach erfolgreicher MPU laut Behörde, was aber leider nicht der Fall war. (wie immer)
    >
    >Gibt es sowas wie eine Verjährung bei dieser Sache?
    >
    >Über Nachrichten wäre ich sehr dankbar.
    >
    >Vielen Dank im Voraus !!!
    >
    >Gruß
    >Alex
    >
    >
    >

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  • Thema
    Re: Re: Verjährung der MPU?
    Autor
      Peg
      schrieb am Samstag, 21. November 2009
    Text
    Ich kann mich nur Christian D. anschließen:

    >Frag am besten hier
    >http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showforum=17
    >nach.

    Da sind sie mit Sicherheit auf dem neuesten Stand und erklären (auch ohne Fachchinesisch) alle Fragen, die bzgl. der MPU oder deren "Verfalldatum" noch bestehen sollten.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Verjährung der MPU?
    Autor
      maensen
      schrieb am Samstag, 14. August 2010
    Text
    1999 Führescheinentzug wegen Alkohol am Steuer. 3x MPU letzte 2002, natürlich nicht durchgekommen. Nie wieder auffällig geworden, sauberes polizeiliches Führungszeugnis. Wann ist nun dieser Fall verjährt? Muss ich meine Fahrerlaubnis neu machen? Überall liest man was anderes! Kann jemand eine klare Aussage dazu machen?

    maensen

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Verjährung der MPU?
    Autor
      kk145
      schrieb am Samstag, 14. August 2010
    Text
    >1999 Führescheinentzug wegen Alkohol am Steuer.

    Damit beginnt - grundsätzlich, s.u. - eine Frist von 15 Jahren. Danach wird die Eintragung über die Alkoholfahrt getilgt und die FE kann ohne MPU neu erteilt werden.

    >3x MPU letzte 2002, natürlich nicht durchgekommen.

    Warum "natürlich"? Bei guter Vorbereitung ist die MPU machbar. Voraussetzung ist die Bereitschaft, sich mit seinem eigenen Verhalten kritisch zu befassen. Hilfe gibt es z.B. im Verkehrsportal, s.o.

    Was ist mit dem Antrag passiert, den du gestellt hast? Wurde der abgelehnt ("Versagung der FE", damit beginnen die 15 Jahre von vorn) oder hast du ihn selbst zurückgezogen?

    Die negativen Gutachten hast du hoffentlich nicht abgegeben?

    >Wann ist nun dieser Fall verjährt?

    Frühestens 2014. Wenn die FE zwischenzeitlich beantragt und versagt wurde, dauert es länger.

    >Muss ich meine Fahrerlaubnis neu machen?

    Damit meinst du Fahrschule und Prüfung?

    Eine erneute Ausbildung (Theorieunterricht, Sonderfahrten, ...) ist in keinem Fall erforderlich.

    Ob Prüfungen verlangt werden, liegt im Ermessen der Fahrerlaubnisbehörde. Du bist jetzt seit 11 Jahren ohne FE, da können durchaus Prüfungen verlangt werden. Das könnte auch davon abhängig gemacht werden, welche Klassen du beantragst. Falls du eine LKW-Klasse haben willst (in deinem Fall vermutlich also C1E), könnte dafür dann eine Prüfung verlangt werden, während du PKW- und Zweiradklassen womöglich prüfungsfrei bekommst. Genauere Auskünfte erhältst du bei der FEB deines Wohnsitzes.

    Für eine eventuelle praktische Prüfung brauchst du eine Fahrschule. Vor der Prüfung muss sich der FL davon überzeugen, dass du prüfungsreif bist. Dafür sind einige wenige Fahrstunden erforderlich.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Verjährung der MPU?
    Autor
      Mr Wilson James
      schrieb am Sonntag, 28. Oktober 2012
    Text
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