Verjährung Aufbauseminar

  • Verjährung Aufbauseminar
     katrinnya
      schrieb am Sonntag, 22. August 2010
    Hallo,
    ich habe eine Frage...
    und zwar bin ich am 06.04.2010 außerorts mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 31km/h [nach Abzug der Toleranz] geblitzt worden.
    Am 22.04.2010 habe ich den Strafzettel, mit Geldbuße, Punkten usw bekommen und noch am gleichen Tag bezahlt.
    Gestern hatte ich einen Brief drin, wg. Aufbauseminar. Bin auch gleich alle Fahrschulen abgeklappert und heute, wo ich meinem Daddy den Brief gezeigt habe, meinte er ich solle mal rausfinden, ob da auch eine Verjährungsfrist von 3 Monaten vorliegt und ich vielleicht Widerspruch einlegen kann.
    Kann mir da eventuell jemand helfen, das wären ja dann heute genau 4 Monate nach Bezahlen des Strafzettels und 4 1/2 Monate nach Tattag!

    Wer kann mir da helfen - natürlich würde ich dann auch für meine Strafe gerade stehen.
  • Thema
    Re: Verjährung Aufbauseminar
    Autor
      Manfred Gehmlich
      schrieb am Sonntag, 22. August 2010
    Text

    >Gestern hatte ich einen Brief drin, wg. Aufbauseminar.
    - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
    Das ist zu allgemein.
    Ich nehme mal an, dass Du noch in der Probezeit bist.
    Berichtige mich, wenn es nicht so ist.
    Dann hast Du eventuell ersteinmal einen Brief bekommen zur Anhörung. Das heißt, falls Du eine gute Ausrede hast, kommst Du aus der Nummer raus.
    Falls es bereits eine Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger ist, hast Du einen Termin genannt bekommen, bis zu dem Du die Teilnahmebescheinigung abgeben mußt. (ca. 3 Monate).
    Wenn Du diesen Termin verpaßt oder nicht teilgenommen hast, mußt Du Deinen Führerschein abgeben. Und wenn Du den mal irgendwann zurückhaben möchtest, liegt immer noch das Seminar an. (Verjährt nicht).
    Also, was steht auf Deinem Schreiben ? Anhörung oder Anordnung ?
    Wenn Du bereits bezahlt hast, wird es die Anordnung sein.
    Gruß Manfred

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  • Thema
    Re: Re: Verjährung Aufbauseminar
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Sonntag, 22. August 2010
    Text
    Manfred, richtig lesen.

    Des Bußgeldbescheid ist schon da und bezahlt :)

    ISt die Anordnung zum Seminar, die kann Monate danach kommen, da gibts keine Verjährung
    .

    Wolfe

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Verjährung Aufbauseminar
    Autor
      Manfred Gehmlich
      schrieb am Sonntag, 22. August 2010
    Text
    @ Wolfe, entweder bist Du Hellseher oder hast den Brief gelesen.
    ---------------------------------------------------------------------------
    >Am 22.04.2010 habe ich den Strafzettel, mit Geldbuße, Punkten usw bekommen und noch am gleichen Tag bezahlt.
    >Gestern hatte ich einen Brief drin, wg. Aufbauseminar.
    - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
    Wo liest Du heraus, dass es eine Anordnung zum Aufbauseminar ist ?
    Nehmen wir doch mal an, sie hat gar keine Probezeit mehr und bereits ein paar Punkte gesammelt. Dann kommt von der Führerscheinstelle ein Brief wegen einem Seminar um eventuell Punkte abzubauen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Verjährung Aufbauseminar
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Sonntag, 22. August 2010
    Text
    Nö,

    lies mal genau was du zitiert hast :)

    Wolfe

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  • Thema
    Re: Verjährung Aufbauseminar
    Autor
      kk145
      schrieb am Sonntag, 22. August 2010
    Text
    Egal um was für eine Maßnahme (z.B. Anordnung eines ASF/ASP, Verwarnung über Punktestand, Empfehlung zur verkehrspsychologischen Beratung, ...) es sich handelt: Die Maßnahme kann so lange angeordnet werden, wie die Eintragung im VZR noch verwertbar ist. Für Ordnungswidrigkeiten also mindestens (!) 2 Jahre - und vor Ablauf der Probezeit wird auch nichts getilgt.

    Die Anordnung ist rechtens und mit Blick auf den Ablauf, der der Anordnung vorausgeht, auch noch relativ früh gekommen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Verjährung Aufbauseminar
    Autor
      Peg
      schrieb am Sonntag, 22. August 2010
    Text
    Wo liest Du heraus, dass es eine Anordnung zum Aufbauseminar ist ?
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Aus dem Titel, dem du deinem Thread gegeben hast? ;o)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Verjährung Aufbauseminar
    Autor
      Manfred Gehmlich
      schrieb am Sonntag, 22. August 2010
    Text
    >Wo liest Du heraus, dass es eine Anordnung zum Aufbauseminar ist ?
    >~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
    >
    >Aus dem Titel, dem du deinem Thread gegeben hast? ;o)
    - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
    Hallo Peg,
    vielleicht kannst Du mir auf die Sprünge helfen.
    Es gibt ein Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) und
    es gibt ein Aufbauseminar für Punkteauffällige (ASP).
    Beides kann angeordnet werden.
    Wo bitte kann man bei TE herauslesen, dass es die Aufforderung für ASF ist ?
    Ich habe ja nun gelernt, dass ich nicht lesen kann.
    Hilf Du mir bitte.
    Gruß Manfred

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Verjährung Aufbauseminar
    Autor
      Peg
      schrieb am Montag, 23. August 2010
    Text

    >Ich habe ja nun gelernt, dass ich nicht lesen kann.
    >Hilf Du mir bitte.
    -------------------------

    Lieber Manfred, natürlich helfe ich dir .....

    Zuerst Trost und Entwarnung für dich: DU kannst lesen. :oD

    Und nun Asche über mein Haupt: Ich kann es scheinbar nicht. :o(
    Irgendwie folgte ich der spontanen Eingebung. *schäm*
    Und fand schon, wie das Huhn das Korn, den (für mich nicht mehr sichtbaren) "Hinweis" im Eingangsbeitrag.

    Geht es dir nun wieder besser? ;o)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Verjährung Aufbauseminar
    Autor
      Manfred Gehmlich
      schrieb am Montag, 23. August 2010
    Text

    >
    >Geht es dir nun wieder besser? ;o)
    >
    - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
    Na und wie !
    Hast Du den Stein nicht plumpsen gehört ?
    Mach Dir noch einen schönen Tag.
    Gruß Manfred

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Verjährung Aufbauseminar
    Autor
      katrinnya
      schrieb am Montag, 23. August 2010
    Text
    Es ist schon richtig - mein Fehler, ich hätte mich genauer ausdrücken müssen.

    Führerschein bekommen am 10.04.2008
    Tattag am 06.04.2010

    =(

    Na ja - dumm gelaufen. Ich stehe dazu und danke euch für eure Antworten!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Verjährung Aufbauseminar
    Autor
      Manfred Gehmlich
      schrieb am Montag, 23. August 2010
    Text
    OOOoohhh, 4 Tage ?!?!?!

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