Verfallen bereits bezahlte Sonderfahrten nach 1 jahr

  • Verfallen bereits bezahlte Sonderfahrten nach 1 jahr
     weisnichtwas
      schrieb am Donnerstag, 29. Mai 2008
    Hallo,
    hab da mal eine etwas spezielle frage also ich habe ein starterpaket in meiner fahrschule erworben war danach rund 6 monate krank und jetzt nach nem weiteren halben jahr läuft ja der ausbildungsvertrag aus
    Verfallen meinen Leistungsansprüche wie Sonderfahrten und 1 prak. prüfung.
    Muss ich des jetz alles noch einmal bezahlen??!!
    Oder bekomme ich noch Geld wenn ich vor Vertragsende kündige?
    es ist schon dringend ich freu mich über jede antwort
  • Thema
    Re: Verfallen bereits bezahlte Sonderfahrten nach 1 jahr
    Autor
      Christian D.
      schrieb am Donnerstag, 29. Mai 2008
    Text
    >Hallo,
    >hab da mal eine etwas spezielle frage also ich habe ein starterpaket in meiner fahrschule erworben war danach rund 6 monate krank und jetzt nach nem weiteren halben jahr läuft ja der ausbildungsvertrag aus
    >Verfallen meinen Leistungsansprüche wie Sonderfahrten und 1 prak. prüfung.
    >Muss ich des jetz alles noch einmal bezahlen??!!
    >Oder bekomme ich noch Geld wenn ich vor Vertragsende kündige?
    >es ist schon dringend ich freu mich über jede antwort


    Da gibt es nur 2 Möglichkeiten, wie du das herausfinden kannst.

    1. Deinen Ausbildungsvertrag durchlesen
    2. In deiner Fahrschule nachfragen

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Verfallen bereits bezahlte Sonderfahrten nach 1 jahr
    Autor
      weisnichtwas
      schrieb am Donnerstag, 29. Mai 2008
    Text
    im ausbildungsvertrag steht sowas nicht drin und Fl-gesetz au nicht und mein naja nennen wirs noch fahrlehrer weis es au nicht
    er will mal nachschauen aber ich mein sonst klag ich halt weildes kann ja wohl nich sein
    jemand wegen krankheit so abzuzocken

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  • Thema
    Re: Re: Re: Verfallen bereits bezahlte Sonderfahrten nach 1 jahr
    Autor
      Diabola
      schrieb am Freitag, 30. Mai 2008
    Text
    Moin

    wieso wird da gleich "Abzocke" angenommen, den Vertrag hätte man während der Krankheit aussetzen können. Ähnlich wie bei Verträgen in Fitnesscentern, mit einem Attest vom Arzt. Man muss aber schon die FS darüber in Kenntniss setzen was los war oder ist und nicht erst reagieren, wenn es fast zu spät ist.

    Gruß, Diabola

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Verfallen bereits bezahlte Sonderfahrten nach 1 jahr
    Autor
      Peg
      schrieb am Freitag, 30. Mai 2008
    Text
    Wo ist denn überhaupt das Problem?
    Wenn diese Sonderaktion mit dem Starterpaket von der Fahrschule ausging, kann sie dir das natürlich auch verlängern.
    Bei uns nehmen auch die meisten FSen keine erneute Grundgebühr, wenn das Ausbildungsjahr überschritten wurde - obwohl sie das Recht dazu hätten.

    Anders herum - wenn die Aktion das Angebot einer Kette ist- dann ist es auch nicht die Schuld deines FL, wenn da an Regeln festgehalten wird.

    Am Ende bist also doch du der, der durch ein rechtzeitiges Melden noch was in friedliche Gewässer hättest treiben lassen können.

    Doch davon abgesehen:
    Die bisherigen Sonderfahrten und die TP werden dir bescheinigt, sind also nicht verloren.
    Das Datum der TP solltest du aber im Auge behalten - schließlich geht es hier auch um gesetzliche Fristen an denen nichts "gedreht" werden kann.

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