Verfallen Theoriestunden?

  • Verfallen Theoriestunden?
     Lullu
      schrieb am Mittwoch, 13. Juli 2005
    ich habe vor einem jahr meine kompletten theoriestunden gemacht (mai bis august 2004)..
    aber KEINE theoretische prüfung bisher! muss ich jetzt alles nochmal machen?? war seit nem halben jahr nich mehr bei der fahrschule aus zeitmangel..
  • Thema
    Re: Verfallen Theoriestunden?
    Autor
      Lalaith
      schrieb am Mittwoch, 13. Juli 2005
    Text
    >ich habe vor einem jahr meine kompletten theoriestunden gemacht (mai bis august 2004)..
    >aber KEINE theoretische prüfung bisher! muss ich jetzt alles nochmal machen?? war seit nem halben jahr nich mehr bei der fahrschule aus zeitmangel..
    >

    hmm...also ich weiß nicht so recht! Ich denk mal nicht dass die verfallen! Aber schau mal in deinen Ausbilungsvertrag! Bei mir stand drin dass der Vertrag nur 1Jahr gilt und dann erneuert werden muss! Ich würd auf alle Fälle jetz mal zur Fahrschule gehn und die fragen! Aber selbst wenn sie nicht verfallen sind denk ich mam es wär nicht schlecht wenn du wenigstens noch in ein paar Theoriestunden gehst, damit du wieder reinkommst! Musst dich ja für die praxisstunden auch gscheid mit der Theorie auskennen!
    Lalaith

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Verfallen Theoriestunden?
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Donnerstag, 14. Juli 2005
    Text
    Hallo,

    Theorieunterrichte sind 2 Jahre gültig. Der Führerscheinantrag bei der Behörde verfällt allerdings nach 1 Jahr. Deine Fahrschule kann dir sagen, wie lange er gilt.

    Viele Grüße
    Kirsten

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Verfallen Theoriestunden?
    Autor
      OGHo
      schrieb am Dienstag, 8. September 2009
    Text
    Hi leute,
    hab letzte woche ein schreiben erhalten das wenn ich weiterhin interesse an eine Fahrerlaubnis habe solle ich meinen Antrag verlängern. Soweit so gut hab herausgefunden das dies nicht möglich ist da ich von Stadt in landkreis gezogen bin und des jetzt ne andere behörde macht. ... Bürokratie.

    Meine Frage.
    Wenn ich nun einen Neuen Antrag stelle und auch gleich einen Fahrschulwechsel mache kann ich meine bereits geleisteten Theorie Stunden mitnehmen. Hab sämtliche Grundstudnen + AutoSpezifisch + Klasse A spezifisch. Mein Fahrleherer behauptet ihc könnte das nicht verwenden und müsste dann bei null Anfangen stimmt das? hab die Theorie Prüfung jedoch noch nicht gemacht.

    Bitte helft mir? und schickt mir evtl auch quellen die die Aussage wiederlegen.

    Danke

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Verfallen Theoriestunden?
    Autor
      kk145
      schrieb am Dienstag, 8. September 2009
    Text
    >Wenn ich nun einen Neuen Antrag stelle und auch gleich einen Fahrschulwechsel mache kann ich meine bereits geleisteten Theorie Stunden mitnehmen.

    Ja. Das ergibt sich aus §6 Abs. 2 FahrschAusbO: Die alte Fahrschule hat eine Ausbildungsbescheinigung über die besuchten Unterrichte auszustellen. Falls der Abschluss der Ausbildung (letzter Unterricht) mehr als zwei Jahre zurückliegt, musst du den Unterricht allerdings komplett neu besuchen (Prüfungsrichtlinie Nr. 3, Satz 2).

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Verfallen Theoriestunden?
    Autor
      OGHo
      schrieb am Dienstag, 8. September 2009
    Text
    Hi danke für deine Antwort. Letzte Theorie war letztes Jahr Okt. und eine Ausbildungsbescheinigung hat mein Fahrlehrer hab mit ihm Telefoniert aber er meinte es bringt mir nix des Landratsamt wird von mir verlangen des neu zu machen. Ich weis nicht wie ich weiter vorgehn soll.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Verfallen Theoriestunden?
    Autor
      kk145
      schrieb am Mittwoch, 9. September 2009
    Text
    >und eine Ausbildungsbescheinigung hat mein Fahrlehrer hab mit ihm Telefoniert aber er meinte es bringt mir nix des Landratsamt wird von mir verlangen des neu zu machen.

    Der FL soll diese Aussage begründen - ich kann sie nicht nachvollziehen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Verfallen Theoriestunden?
    Autor
      carhol*
      schrieb am Mittwoch, 9. September 2009
    Text
    da kann dein alter fl recht haben. es kommt nämlich auf die neue fahrschule an. es reicht nicht, seine stunden abzusitzen sondern auch den stoff zu können (prüfungsreife). das wird dein neuer fl dann entscheiden.
    dein letzter unterricht liegt ein jahr zurück, wäre dein neuer fl schön blöd wenn er seine unterschrift unter die bescheinigung für die prüfung setzt, wenn er sich nicht von deiner prüfungsreife überzeugen wurde.

    mfg

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Verfallen Theoriestunden?
    Autor
      kk145
      schrieb am Mittwoch, 9. September 2009
    Text
    >da kann dein alter fl recht haben.

    Nö. Das geht schon mit der Aussage los, dass das LRA die Ausbildungsbescheinigung nicht anerkennen würde.

    >es kommt nämlich auf die neue fahrschule an. es reicht nicht, seine stunden abzusitzen sondern auch den stoff zu können (prüfungsreife).

    1. Die alte Fahrschule bescheinigt nicht den Abschluss der Ausbildung (das könnte sie natürlich auch...), sondern die besuchten Unterrichte. Was die neue Fahrschule dann damit macht, steht auf einem anderen Blatt.

    2. Durch den Besuch des Theorieunterrichts wird man nicht prüfungsreif. Dazu müsste man ja im Unterricht die Bögen besprechen. Dass das nicht erlaubt ist, weißt du selber.

    Ich habe noch nie einen FL gesehen, der seine Schüler nach Besuch des vorgeschriebenen Unterrichts nicht zur Prüfung gehen läßt. Die Ausbildungsziele lassen sich in der praktischen Ausbildung genauso erreichen, für die TP muss der Fahrschüler schon selbst lernen.

    >das wird dein neuer fl dann entscheiden.

    Und wie wahrscheinlich ist es, dass er sich so entscheiden wird, wie du es andeutest?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Verfallen Theoriestunden?
    Autor
      carhol*
      schrieb am Mittwoch, 9. September 2009
    Text
    >
    >Nö. Das geht schon mit der Aussage los, dass das LRA die Ausbildungsbescheinigung nicht anerkennen würde.
    >
    << dazu siehe deinen eigenen punkt 1.. sie bescheinigt nicht den abschluss der ausbildung, also auch keine anerkennung vor sva/lra
    >
    >>1. Die alte Fahrschule bescheinigt nicht den Abschluss der Ausbildung (das könnte sie natürlich auch...), sondern die besuchten Unterrichte. Was die neue Fahrschule dann damit macht, steht auf einem anderen Blatt.
    >
    >2. Durch den Besuch des Theorieunterrichts wird man nicht prüfungsreif. Dazu müsste man ja im Unterricht die Bögen besprechen. Dass das nicht erlaubt ist, weißt du selber.

    << ist mir neu. ausfüllen von fragebögen zählt nicht zum unterricht, das besprechen von fragen sehr wohl.
    >
    >Ich habe noch nie einen FL gesehen, der seine Schüler nach Besuch des vorgeschriebenen Unterrichts nicht zur Prüfung gehen läßt. Die Ausbildungsziele lassen sich in der praktischen Ausbildung genauso erreichen, für die TP muss der Fahrschüler schon selbst lernen.
    >
    << dann bin ich wohl der erste. allerdings kenne ich keinen fl, der einen fs zur prüfung schickt, der 30 fehler in den bögen hat, OBWOHL er die mindeststunden hat. wäre ein verstoss gegen das fl-gesetz.

    >>das wird dein neuer fl dann entscheiden.

    <
    >Und wie wahrscheinlich ist es, dass er sich so entscheiden wird, wie du es andeutest?

    << sehr wahrscheinlich.

    mfg

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Verfallen Theoriestunden?
    Autor
      kk145
      schrieb am Mittwoch, 9. September 2009
    Text
    >ist mir neu. ausfüllen von fragebögen zählt nicht zum unterricht, das besprechen von fragen sehr wohl.

    Auch wenn ich glaube, dass du mich schon verstanden hast: Gemeint war das vollständige Ausfüllen/Üben/Besprechen aller Fragen des Katalogs, wie es für die TP erforderlich ist. Und DAS ist nicht Teil des Unterrichts.

    >dann bin ich wohl der erste. allerdings kenne ich keinen fl, der einen fs zur prüfung schickt, der 30 fehler in den bögen hat, OBWOHL er die mindeststunden hat. wäre ein verstoss gegen das fl-gesetz.

    Die Fehlerpunkte in einem Übungsbogen haben nichts mit "gewissenhafter Ausbildung" und den zu vermittelnden "Kenntnisse, Fähigkeiten und Verhaltensweisen" zu tun (ich nehme an, dass du dich darauf mit dem Verweis auf das FahrlG beziehst?). Manche Schüler bekommen den Transfer von den Unterrichtsinhalten zu den Fragen in der TP sofort hin, andere müssen dafür lernen, einige schaffen es nie so richtig. Alle haben aber die Möglichkeit, den Fragenkatalog auswendig zu lernen. Die Punktzahlen auf den Bögen sagen einfach zu wenig aus.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Verfallen Theoriestunden?
    Autor
      OGHo
      schrieb am Mittwoch, 9. September 2009
    Text
    Ok immer mit der Ruhe bitte kein Streit.

    Es ist ja so ich hab die Stunden geleistet und diese sind noch gültig. Mein zukünftiger Fahrlehrer bzw die Fahrschule hat bereits zugesagt das die Stunden durch die bestädigung übernommen werden. Es geht mir nicht ums Geld das ich Spare sondern A. ums Prinzip und B. Hab ich keine Zeit für Theorie ich kann auch nur Freitag/Samstag Fahren da ich beim Bund bin. Soweit so gut es ist gesetzlich vorgeschrieben dass mir die Theorie bescheinigt werden muss und von daher ist das so. Das Landratsamt hat meiner meinung eh nicht wirklich viel mitzureden denn die Kassieren nur das Geld und machen ihrn Müll. Die Fahrschule muss ja dann bescheinigen dass ich Prüfungsreif bin. Zudem nehme ich durch Rollerfahren auch Regelmäßig am Straßenverkehr teil. Soweit also muss es ja klappen oder nicht??

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Verfallen Theoriestunden?
    Autor
      Peg
      schrieb am Mittwoch, 9. September 2009
    Text
    Soweit also muss es ja klappen oder nicht??

    ~~~~~~~~~~~~~~~~

    Da wäre ich mir nicht so sicher. Irgendwo habe ich gelesen, dass die Bescheinigung über die besuchten Theoriestunden in zeitnahem Abstand zur letzten Unterrichtseinheit ausgestellt werden muss.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Verfallen Theoriestunden?
    Autor
      OGHo
      schrieb am Mittwoch, 9. September 2009
    Text
    Mach mich nich schwach. Die bescheinigung liegt der Fahrschule vor. Aber müsste noch unterschrieben werden soweit ich die richtigen Infos habe. Auserdem hab ich ja von der neun FS schon zusage bekommen das es reicht. Naja das muss ich mal weiter sehn. Hoffe doch das es klappt.

    Auf den Beitrag antworten


Lernen Sie mit dem Online-Lernsystem ab 5,99 € online und mobil für die Theorieprüfung!
Hier klicken!
Fahrschule.de Führerschein 2024 Logo

Fahrschule.de 2024

Theorie-App für alle
Führerscheinklassen.

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo
Fahrschule.de Führerschein Lite Logo

Fahrschule.de Lite

Die kostenlose
Testversion der App
Fahrschule.de 2024

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo