Verfall wenn einmal Durchgefallen

  • Verfall wenn einmal Durchgefallen
     Kary2301
      schrieb am Freitag, 8. Januar 2010
    HAllo ich habe im Sommer die Theorieprüfung gemacht udn bin leider durch gefallen wie lange hab ich zeit um die Theorieprüfung erneut zu machen?
    Oder muss ich neu anfangen sobald es ein Jahr nach Anmeldung ist?
    Bitte um schnelle antworten ist echt wichitg!!!!!
  • Thema
    Re: Verfall wenn einmal Durchgefallen
    Autor
      klaus100
      schrieb am Freitag, 8. Januar 2010
    Text
    hi,

    am besten fragst du deinen fahrlehrer, der kann dir das genaue datum sagen.
    soviel ich weiss, ist der antrag 1 jahr gültig, sobald er von der behörde zur fahrschule kommt.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Verfall wenn einmal Durchgefallen
    Autor
      Peg
      schrieb am Freitag, 8. Januar 2010
    Text
    Komisch, dass das was seit dem Sommer ruht, plötzlich soooo brandeilig ist....

    Wenn du schon nach der Einjahresfrist fragst, solltest du dir auch über den Ausbildungsvertrag, den du mit der FS geschlossen hast, einen Kopf machen.

    Der ist nämlich mit Sicherheit nur ein Jahr gültig. Nach Ablauf dieses Jahres ist es der FS möglich noch einmal eine erneute Anmeldegebühr zu verlangen.
    Und dieses Datum liegt idR vor dem Datum der Beantragung/Genehmigung der FE

    Auf den Beitrag antworten


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