Verfall der Theorieprüfung

  • Verfall der Theorieprüfung
     Ashleigh
      schrieb am Montag, 3. Oktober 2011
    Hallo!
    Ich habe im Oktober letzten Jahres meine Theorieprüfung bestanden, aufgrund von Geldproblemen konnte ich leider nur vereinzelt Fahrstunden nehmen und stehe nun vor dem Problem das ich erst sehr knapp die Prüfung in der Praxis machen kann. Wenn ich nun durchfalle verfällt dann trotzdem die Theorieprüfung? Muss man die Praxis bestanden haben innerhalb eines Jahres oder nur angetreten haben?
    Viele Grüße
  • Thema
    Re: Verfall der Theorieprüfung
    Autor
      Manne
      schrieb am Montag, 3. Oktober 2011
    Text
    Ja, du mußt die praktische Prüfung spätestens ein Jahr nach der Theorieprüfung bestanden haben. Ansonsten verfällt die Theorie.
    Ein Tipp: wenn du Geld brauchst, versuche es doch mal mit Arbeit.
    Außerdem arbeitet jede gut aufgeräumte Fahrschule mit einem Verlag zusammen, der wiederum den Fahrschülern einen Kredit anbietet.
    Gruß Manne

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Verfall der Theorieprüfung
    Autor
      Ashleigh
      schrieb am Montag, 3. Oktober 2011
    Text
    >Ja, du mußt die praktische Prüfung spätestens ein Jahr nach der Theorieprüfung bestanden haben. Ansonsten verfällt die Theorie.
    >Ein Tipp: wenn du Geld brauchst, versuche es doch mal mit Arbeit.
    >Außerdem arbeitet jede gut aufgeräumte Fahrschule mit einem Verlag zusammen, der wiederum den Fahrschülern einen Kredit anbietet.
    >Gruß Manne

    Danke für den Tipp wäre ich nie drauf gekommen ^^ Habe hier allerdings nirgends erwähnt das ich arbeitslos bin von daher war er unnötig.
    Für die Antwort auf meine Frage : Danke.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Verfall der Theorieprüfung
    Autor
      Peg
      schrieb am Montag, 3. Oktober 2011
    Text
    Im Netz unter
    http://www.schaffenwir.de/haeufige-fragen/87-farhschulausbildung/120-fuehrerscheinantrag
    gefunden:
    Die praktische Prüfung muss innerhalb eines Jahres nach dem Bestehen der theoretischen Prüfung durchgeführt werden. Wenn diese Fristen abgelaufen und die jeweilige Prüfung nicht bestanden sind, dann ist der Prüfauftrag erloschen.
    Sie können dann einen Verlängerungsantrag stellen (Verlängerung um drei Monate, kostet ca. 100 €), oder, falls dies nicht mehr möglich ist, einen Neuantrag.
    Bei einem Neuantrag ist die bestandene theoretische Prüfung nicht mehr gültig und muss neu abgelegt werden.

    Vielleicht kannst du damit was anfangen, @Ashleigh.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Verfall der Theorieprüfung
    Autor
      Ashleigh
      schrieb am Montag, 3. Oktober 2011
    Text
    >Im Netz unter
    >http://www.schaffenwir.de/haeufige-fragen/87-farhschulausbildung/120-fuehrerscheinantrag
    >gefunden:
    >Die praktische Prüfung muss innerhalb eines Jahres nach dem Bestehen der theoretischen Prüfung durchgeführt werden. Wenn diese Fristen abgelaufen und die jeweilige Prüfung nicht bestanden sind, dann ist der Prüfauftrag erloschen.
    >Sie können dann einen Verlängerungsantrag stellen (Verlängerung um drei Monate, kostet ca. 100 €), oder, falls dies nicht mehr möglich ist, einen Neuantrag.
    >Bei einem Neuantrag ist die bestandene theoretische Prüfung nicht mehr gültig und muss neu abgelegt werden.
    >
    >Vielleicht kannst du damit was anfangen, @Ashleigh.

    Vielen Dank das hilft mir weiter! :)

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Verfall der Theorieprüfung
    Autor
      Andy Weber
      schrieb am Dienstag, 4. Oktober 2011
    Text
    Für den Fahrschüler mag das zwar schön sein, aber eine generelle Verlängerung der Gültigkeit der Theorieprüfung für 100 Euro ist kaum zulässig. Es steht ja nicht umsonst in § 18 (2) FeV: "Die praktische Prüfung muss innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung abgelegt werden. Andernfalls verliert die theoretische Prüfung ihre Gültigkeit."

    Man kann sich also auch nicht darauf verlassen, dass das von jeder Führerscheinstelle so gemacht wird.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Verfall der Theorieprüfung
    Autor
      Peg
      schrieb am Dienstag, 4. Oktober 2011
    Text

    >Man kann sich also auch nicht darauf verlassen, dass das von jeder Führerscheinstelle so gemacht wird.

    Mal ehrlich: Gewundert hat mich das auch. Nicht ohne Grund habe ich mit Quellenangabe zitiert. ;o)
    Nicht die Möglichkeit, dass es die Verlängerung gibt, sondern wie "selbstverständlich" es angesprochen wird ... und dann gleich mit Preis. :o)

    Aber ich fand es ähnlich auch im Text des FL-Verbandes BW unter "Neuer Prüfauftrag oder neuer Führerscheinantrag?" und "Die einfachere Methode".
    Quelle: http://www.flvbw.de/05-Infos-FL/FPX/Texte/2002/fpx-02-08-Antrag.htm

    Wenigstens wird dort aber noch abschließend bemerkt:
    **Jedem Führerscheinbewerber ist anzuraten, die Ausbildung zügig zu absolvieren und alles daran zu setzen, die Prüfungen innerhalb der vorgegebenen Fristen erfolgreich abzulegen. Sollte dies im Einzelfall nicht möglich sein, empfiehlt es sich, mit der Behörde unverzüglich die weitere Vorgehensweise abzustimmen.**

    Unverzüglich sollte spätestens der Moment sein, in dem die erste Prüfung (hoffentlich nicht!) vergeigt wurde und der nächste Termin nicht mehr in die Frist passen würde.

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