Verfall der FS-Anmeldung

  • Verfall der FS-Anmeldung
     Biene1
      schrieb am Montag, 16. März 2009
    Ich habe eben hier in den Foren gelesen, dass der Vertrag zw. Fahrschule und Schüler nach 1 Jahr endet.
    Ich habe da noch eine Frage dazu:
    Verlängert sich das Vertragsverhältnis wenn der Fahrschüler innerhalb dieses Jahres die theoretische Prüfung ablegt aber nicht besteht, und ein weiterer Prüftermin erst nach dem Vertragsjahr möglich ist??

    Gruss Biene
  • Thema
    Re: Verfall der FS-Anmeldung
    Autor
      Lucksn
      schrieb am Montag, 16. März 2009
    Text
    Das ist mit Sicherheit von FS zu FS unterschiedlich.

    Was nämlich nach einem Jahr endet ist eigentlich die Frist beim Straßenverkehrsamt.
    Also sagen wir deine Daten sind erfasst worden und bereitgestellt am 16:03.2008 und du hast bis zum 16.03.2009 keine Prüfung abgelegt, dann ist es GLAUBE ICH so das du einen neuen Antrag abzugeben hast, oder deine FS dem Straßenverkehrsamt bescheid gibt das das alles noch aktuell ist.

    MIt der Fahrschule is das sicherlich was anderes.
    Aber du kannst die TP doch alle 2 WOchen machen.
    Und sollte jetzt deine erste TP halt vor 2 WOchen gewesen sein und nun is das Jahr rum, is das sicherlich nicht so tragisch.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Verfall der FS-Anmeldung
    Autor
      Peg
      schrieb am Montag, 16. März 2009
    Text
    Da gibt es so "Standartverträge", die tatsächlich ein Jahr als Gesamtausbildungsdauer ausweisen. Und wahrscheinlich hast du auch tatsächlich solch einen unterschrieben.
    Doch nichts wird so heiß gegessen wie gekocht....

    Dort wo ich das Kärtchen machte, wurde nur ein einziges mal eine Fsin um die erneute Anmeldegebühr gebeten - und das, wo mir auf Anhieb ein paar mehr einfallen, die das Jahr DEUTLICH überschritten haben.
    Ist einfach ein Gespräch wert (obwohl es sein kann, dass du auch damit einen schlafenden Hund weckst).
    Ich hatte den Eindruck, als wenn der Chef meiner "Stammfahrschule" nicht unbedingt wusste, was er da so in den Verträgen stehen hat ;o)

    Korrekt wäre eine Nachberechnung tatsächlich. Doch wenn du in ein solches Gespräch einfließen lassen würdest, unters diesen Umständen die FS zu wechseln, wird man dir wahrscheinlich ein offenes Ohr schenken. Und wenn dir nur ein Teil erlassen würde, hätte sich der Satz gelohnt ;o)

    Was aber ohne Wenn und Aber feststeht:
    Der Prüfauftrag ist abgelaufen, wenn nicht binnen der Ein-Jahresfrist die TP BESTANDEN wurde.

    Du solltest dir also viel mehr Sorgen um das Straßenverkehrsamt machen und dort nachfragen, ob für dich eine Verlängerung möglich und sinnvoll ist. Denn auch Verlängerungen sind zeitlich beschränkt. Und je nach deinem Ausbildungsstand kann es meeega knapp werden.

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