Verbot für Krafträder, Verbot für Mofas

  • Verbot für Krafträder, Verbot für Mofas
     depp
      schrieb am Donnerstag, 24. Januar 2013
    Hi zusammen.

    Ich würde gerne wissen, ob das Verkehrszeichen 255 (Verbot für Krafträder) und das Verkehrszeichen 256 (Verbot für Mofas) sich auf irgendeine Art und Weise gegenseitig irgendwie einschließen.
    Also, dass, wenn schon für Mofas ein Verbot herrscht, auch die Durchfahrt für Krafträder verboten ist oder andersherum: Sind Krafträder verboten zählt das auch nach "unten" zu den Mofas weiter.

    Danke!
  • Thema
    Re: Verbot für Krafträder, Verbot für Mofas
    Autor
      kk145
      schrieb am Donnerstag, 24. Januar 2013
    Text
    Das VZ 256 kennt die StVO nicht mehr, daher hat es keine Gültigkeit. Zum VZ 255 hilft ein Blick ins Gesetz wie immer bei der Rechtsfindung, Anlage 2 zur StVO, Rn. 32:

    "Das Verbot gilt für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas."

    Früher hat also VZ 255 das VZ 256 eingeschlossen.

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